Günther Geretschläger
Diplom Ingenieur Günther Geretschläger (*2. April 1953 in Villach) war von 1991 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2018 Sachgebietsleiter für das Sachgebiet Forstaufschließung in der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum beim Amt der Kärntner Landesregierung.
Leben
Günther Geretschläger absolvierte seine gesamte Schulzeit in Villach. Nach dem Abitur studierte er an der Universität für Bodenkultur in Wien und wählte die Studienrichtung Forstwirtschaft. 1979 schloss er sein Studium mit dem Grad des Diplomingenieurs ab und bekleidete am Institut für Forstliches Bauingenieurwesen eine Assistentenstelle. Für den damals erkrankten Institutsleiter Professor Pestal übernahm er Übungen und Vorlesungen im Fachgebiet forstlicher Seilbahnbau und forstliche Seilkräne.
Geretschläger trat im November 1982 in den Kärntner Landesdienst in die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt – Forsterschließung ein. Seit dieser Zeit war sein Tätigkeitsschwerpunkt der Bau und die Finanzierung von Forststraßen.
Im November 1985 wechselte er in die Abteilung 10F-Landesforstdirektion, Referat Förderung der Forstaufschließung. 1991 wurde er zum Sachgebietsleiter für das Sachgebiet Forstaufschließung mit damals sechs für die Planung und Bauaufsicht von Forststraßen verantwortlichen Akademikern ernannt.
Im Jahr 1993 wurde Geretschläger bis zur Eingliederung der Forstabteilung in die Abt. 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, zum Stellvertreter des Vorstandes der Abteilung 10F-Forstwesen bestellt.
Neben seiner Haupttätigkeit war er jahrzehntelang Schatzmeister des Verbands der Forstakademiker.
Am 30. September 2018 verabschiedete sich Günther Geretschläger nach 33 Dienstjahren in der Landesforstdirektion in den Ruhestand.
Vgl. Matitz, Christian: Günther Geretschläger, 65 Jahre und Ruhestand. In: Kärntner Forstverein Information, Nr. 88/Jänner 2019. Klagenfurt S. 30f.
Vgl. Pokorny, Bernhard: Fachexkursion des Verbandes der Forstakademiker. In: Kärntner Forstverein Information, Nr. 87/September 2018. Klagenfurt S. 27
Der Forststraßenbau in Kärnten
Der Forststraßenbau in Österreich bewegt sich auf einem sehr hohen Standard. Fachleute aus der ganzen Welt kommen nach Österreich, um sich über die Bauweise mittels Bagger im schwierigen Baugelände, über Felsbauarbeiten, die Ausgestaltung der Weganlagen im Bereich der Böschungsbegrünung und der Verbauung der Böschungen bei labilen Hanganschnitten, der Wasserhaltung und der Grabenquerungen, ein Bild zu machen.
Um diesen hohen Standard aufrecht zu erhalten, werden seit Jahrzehnten die Baukosten im Forststraßenbau mit öffentlichen Mitteln unterstützt. Die Errichtung der Weganlage ist damit an Auflagen gebunden. Die höhere Qualität kommt nicht nur dem Waldeigentümer zu Gute, denn eine qualitativ hochwertige Forststraße bedeutet geringere Erhaltungskosten. Die Befahrbarkeit ist beinahe ganzjährig gegeben und außerdem integriert sich die in landschaftsschonender Bauweise errichtete Weganlage wiederum rasch in ihr natürliches Umfeld.
Der Wald bietet ein breites Spektrum wichtiger Funktionen, welche auch in den jeweiligen Waldentwicklungsplänen der Bezirke Kärntens dargestellt sind.
Zum einen ist die wichtigste Funktion die Nutzfunktion (55%), da uns der Wald den nachwachsenden Rohstoff Holz liefert und damit direkt und indirekt viele Arbeitsplätze schafft.
Zum anderen bewahrt er uns vor Naturgefahren (39%), also den Schutz vor Lawinen- und Murenabgängen sowie Steinschlägen und Hangrutschungen.
Des Weiteren erfüllt der Wald vor allem im Nahbereich der Städte eine Erholungsfunktion (3%) und die Wohlfahrtsfunktion (3%). Mit letzterem ist gemeint, dass der Wald einen wichtigen Beitrag zum Wasserhaushalt leistet, indem er uns frisches, sauberes Wasser liefert und als Luftfilter dient, indem er große Mengen von Staub und Ruß bindet.
Die Grundlage für dieses komplexe Zusammenspiel der Leistungen unseres Waldes bildet eine nachhaltige, pflegliche, möglichst naturnahe Bewirtschaftung unserer Wälder. Eine wesentliche Voraussetzung dafür stellt die Erschließung der Waldungen durch Forststraßen dar.
Die Forststraße – „Lebensader“ im Wald
Der Forststraßenbau leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung und Verbesserung der multifunktionalen Wirkungen des Waldes. Damit verbunden sind eine Verbesserung der Wertschöpfung in der Forstwirtschaft und ein positiver, beschäftigungspolitischer Impuls für den Ländlichen Raum. Somit wird durch die Förderung des Forststraßenbaues, der in Kärnten besonders hoch liegende Anteil des forstlichen Einkommens am gesamten landwirtschaftlichen Einkommen (über 50%) abgesichert.
Die Forststraße, als „Lebensader“ für den Wald, dient nicht nur der Abfuhr der Forstprodukte aus dem Wald, sondern ist auch Basis für Arbeiten in der Verjüngung, der Dickungspflege und Durchforstung der Wälder. Sie ist Arbeitsplatz z.B. für den Seilkran oder für holzbearbeitende Maschinen, wie den Prozessor und ermöglicht die Lagerung des im Wald geschlägerten Holzes. Sie erleichtert den Jäger die Zufahrt zu den weit entlegenen und zu Fuß meist beschwerlich erreichbaren Waldflächen zu Jagdausübung.
Ein ebenfalls wichtiges Argument für die Errichtung einer Forststraße ist die Erreichbarkeit der Waldflächen durch die „Blaulichtorganisationen“, wie Rettung und Feuerwehr bei Katastrophenereignissen, wie zum Beispiel bei Waldbränden oder bei Unfällen im Zuge von Holzschlägerungen.
Planung und Projektierung von Forststraßen
Voraussetzung für die Erschließung von Waldflächen durch eine Forststraße ist immer eine gewissenhafte Planung über die zu erschließende Fläche, die genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, eventuelle Querung von wasserführenden Gerinnen, die Lage von Quellfassungen und auch der Besitzverhältnisse.
Beim Variantenstudium im zu erschließenden Waldgebiet versucht der Projektant die „ideale“, landschaftsangepasste Linienführung für die zu errichtende Forststraße im Gelände, unter Einbeziehung all der oben genannten Parameter, zu finden. Aus mehreren Varianten wird letztendlich, gemeinsam mit dem Grundeigentümer, die endgültige Linie in der Natur, unter Berücksichtigung von Steigung/Gefälle der zukünftigen Trasse, Querneigung des Geländes, Messung des Nordwinkels usw. eingemessen.
In weiterer Folge wird das Projekt ausgearbeitet: technische Daten wie Fahrbahnbreite, Kurvenradien, Steigungsverhältnisse, Geländebeurteilung, Geologie, Beschreibung von Sicherungseinbauten wie z.B. Steinschlichtungen, Ableitung der Niederschlagswässer sind nur einige, aber wichtige Parameter neben dem Lageplan, der die möglichst lagegenaue Linie der Forststraße in der Natur darstellt.
Das Projekt wird vom Grundeigentümer bei der jeweiligen Bezirksbehörde des Landes Kärnten eingereicht. Nach Beurteilung durch Sachverständige erfolgt, unter der Vorschreibung von Auflagen, die forst-, naturschutz- und eventuell auch wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung der Forststraße.
Neben den technischen Vorschreibungen für die Errichtung, stellen die oftmals sehr diffizilen und auch einseitigen Ansichten des Naturschutzes für die Realisierung mancher Forststraßenprojekte große, oft unüberwindbare Hindernisse dar.
Man sollte von Seiten der Behörde immer bedenken, dass dem bäuerlichen Waldbesitzer, durch die Errichtung der Forststraße, hohe Kosten entstehen und daher die Entscheidung zum Bau nicht leichtfertig getroffen, sondern meist langfristig überlegt wurde. Die nachhaltige Bewirtschaftung seines Waldes und somit die Sicherung des Einkommens für den bäuerlichen Betrieb und für die Nachkommen steht in seinen Überlegungen an oberster Stelle.
Landschaftsschonender Bau von Forststraßen
Vor Beginn der Bauarbeiten wird von der Bauaufsicht die Breite der Trasse, entlang der in der Natur ausgepflockten Linie, ausgezeigt, wobei unter Einbeziehung der zukünftigen tal- und bergseitigen Böschungsflächen ein dementsprechend breiter Streifen an Trassenholz zu schlägern ist.
Die beiden wichtigsten Personen für den Bau der Forststraße sind die Bauaufsicht und der Fahrer des Baggers. Mit dem Bagger, als Universalgerät, erfolgt nicht nur der Anschnitt des Geländes, der Aufbau des Fahrbahnkörpers, die Herstellung der bergseitigen Böschung und der Wasserabzugskante, sondern auch der Einbau der Durchlassrohre, zur schonenden Ableitung der Oberflächen- und Niederschlagswässer. Bei Grabenquerungen oder bei labilen Böschungen ist es oft notwendig, diese mit künstlichen Einbauten, wie z.B. Grobsteinschlichtung, Holzverbauung oder dem Einbau eines Geotextilgitters abzustützen.
Sämtliche Bauarbeiten werden von der Bauaufsicht laufend begleitet, wobei zum Gelingen des Projektes die Zusammenarbeit zwischen den beiden Akteuren maßgeblich ist. Um die im Rohbau fertiggestellte Weganlage möglichst rasch in das Landschaftsbild wiedereinzubinden bzw. auch als Erosionsschutz, erfolgt nunmehr die Begrünung der Böschungen, im Regelfall mit einem maschinellen Begrünungsgerät. Bei hohen Böschungen ist eine zusätzliche Bepflanzung dieser Flächen mit tiefwurzelnden Laubbaumarten, zur Stabilisierung, unbedingt erforderlich.
Den Abschluss der Arbeiten an der Forststraße bilden die Feinplanie der Fahrbahnoberfläche mit dem Grader, der die Fahrbahn, wie ein Tischler seine Möbel, „abhobelt“ und die Verdichtung des Fahrbahnkörpers mit der Walze.
Förderungen im Forststraßenbau
Einreichende Stelle: Bezirksforstinspektion in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft Kärntens.
Bewilligende Stelle: Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum Amt der Kärntner Landesregierung
Was wird gefördert?
1. Der Neubau von Forststraßen. Die Fördervoraussetzungen sind das Vorliegen der forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen.
2. Der Umbau und die Adaptierung von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Forststraßen. Die drei Fördervoraussetzungen sind, dass:
- die Forststraße vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt worden ist
- Ein baureifes Projekt vorhanden ist (das Vorhandensein eines technischen Berichts und Lageplans)
- der Mindestumfang der Bauarbeiten muss folgendes beinhalten: Einbau von Durchlässen, sowie Gradern und Walzen und wenn notwendig Schotterung der Fahrbahn.
Rückblicke
25 Jahre Bau und Förderung von Forststraßen (1988-2013)
Im Jahr 2013 wies der Wald in Kärnten mit 585.000 Hektar einen Flächenanteil von über 61 % der Landesfläche auf. Damit entfiel auf jeden Kärntner rechnerisch 1 Hektar Wald (zum Vergleich: Österreich 0,5 Hektar, bei einem Waldflächenanteil von ca. 48%).
Die Kärntner Waldfläche setzte sich zum damaligen Zeitpunkt wie folgt zusammen:
70% Kleinwaldanteil (und damit der höchste Kleinwaldanteil Österreichs)
26% Forstbetriebe (ab 200 Hektar Waldfläche)
4% Österreichische Bundesforste
Der Kärntner Wald wurde von rund 23.000 Waldbesitzern bewirtschaftet, die durchschnittliche Besitzgröße im bäuerlichen Kleinwald lag bei 18 Hektar.
Vgl. Der Forststraßenbau in Kärnten. 25 Jahre Bau und Förderung von Forststraßen. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2015, Klagenfurt 2015, S. 90ff.
36 Jahre Dienstzeit beim Land Kärnten von DI Günther Geretschläger (1982 – 2018)
Errichtete Forststraßen: 2250 Projekte kollaudiert
Gesamtlänge über 4400 Kilometer
Erschlossene Waldfläche: 75 000 Hektar
Gesamtbaukosten: 130 Millionen Euro
Förderung: 52 Millionen Euro
Das längste je in Österreich gebaute Forststraßenprojekt wurde im Gailtal (Kärnten) mit einer Gesamtlänge von circa 30 Kilometern realisiert. Es wurden Waldflächen von mehr als 100 Waldbesitzern für eine naturnahe Waldbewirtschaftung erschlossen.
Vgl. 36 Jahre für den Forststraßenbau in Kärnten! Dipl.-Ing. Günther Geretschläger geht in den Ruhestand. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2019, Klagenfurt 2019, S. 70 ff.
Literaturverweise
Matitz, Christian: Günther Geretschläger, 65 Jahre und Ruhestand. In: Kärntner Forstverein Information, Nr. 88/Jänner 2019. Klagenfurt S. 30f.
Pokorny, Bernhard: Fachexkursion des Verbandes der Forstakademiker. In: Kärntner Forstverein Information, Nr. 87/September 2018. Klagenfurt S. 27.
Der Forststraßenbau in Kärnten. 25 Jahre Bau und Förderung von Forststraßen. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2015, Klagenfurt 2015, S. 90ff.
36 Jahre für den Forststraßenbau in Kärnten! Dipl.-Ing. Günther Geretschläger geht in den Ruhestand. In: Kärntner Bauernbund (Hrsg.): Kärntner Bauernkalender 2019, Klagenfurt 2019, S. 70 ff.