Eberhard von Regensberg

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Eberhard (II.) von Salzburg (* im 12. Jahrhundert, um 1170; † 1. Dezember 1246 , in Friesach), auch Eberhard von Regensberg oder Eberhard von Brixen, war 1196–1200 Bischof von Brixen und 1200-1246 Erzbischof von Salzburg. Als Erzbischof von Salzburg weist er bisher die längste Amtszeit auf und gilt als "Pater patriae" des Landes Salzburg und einer der bedeutendsten Salzburger Erzbischöfe des Mittelalters.

Herkunft und Familie

Eberhard von Regensberg entstammte einer nördlich der Reichsstadt Zürich ansässigen Adelsfamilie, den Edelfreien[A 1] von Regensberg.[1]

Erzbischof von Salzburg

Eberhard von Regensberg ist bereits um 1190 als Kanoniker am Dom von Konstanz urkundlich belegt. Im Sommer 1196 wurde er nach dem Tod von Bischof Heinrich von Brixen († 1196) als dessen Nachfolger eingesetzt.[2] Aufgrund seiner schwäbischen Herkunft und den verwandtschaftlichen Beziehungen seiner Familie war er ein überzeugter Anhänger der Familie der Staufer.[1] Nachdem Friedrich II. "römischer" König geworden war, zählte er zu seinen zuverlässigen Anhängern und arbeitete bis zu seinem Tod mit ihm eng zusammen. Nur wenige Jahre später, nach dem Tod von Erzbischof Adalbert von Salzburg († 1200), wählten ihn die Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolgern. Da er schon damals als Anhänger der Staufer galt, wurde seine Wahl von Papst Innozenz III. († 1216) zunächst verworfen, ehe dieser ihn doch als Erzbischof von Salzburg anerkannte.[1]

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Literatur

Weblinks

 Eberhard von Regensberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 362
  2. vgl. Hans Martin Schaller: Eberhard II., 1959, S. 231

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
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