Eberhard von Regensberg

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Eberhard (II.) von Salzburg (* im 12. Jahrhundert, um 1170; † 1. Dezember 1246, in Friesach), auch Eberhard von Regensberg oder Eberhard von Brixen, war 1196–1200 Bischof von Brixen und 1200-1246 Erzbischof von Salzburg. Als Erzbischof von Salzburg weist er bisher die längste Amtszeit auf und wurde in der Überlieferung als "Pater patriae" des Landes Salzburg geehrte. Er gilt als einer der bedeutendsten Salzburger Erzbischöfe des Mittelalters und als eigentlicher Begründer des Erzstiftes und Fürstentums Salzburg und seiner Landeshoheit.

Herkunft und Familie

Eberhard von Regensberg entstammte einer nördlich der Reichsstadt Zürich ansässigen Adelsfamilie, den Edelfreien[A 1] von Regensberg.[1]

Leben

Eberhard von Regensberg ist bereits um 1190 als Kanoniker am Dom von Konstanz urkundlich belegt. Im Sommer 1196 wurde er nach dem Tod von Bischof Heinrich von Brixen († 1196) als dessen Nachfolger eingesetzt.[2] Nur wenige Jahre später, nach dem Tod von Erzbischof Adalbert von Salzburg († 1200), wählten ihn die Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolgern. Da er aufgrund seiner schwäbischen Herkunft und den verwandtschaftlichen Beziehungen seiner Familie schon damals als ein überzeugter Anhänger der Familie der Staufer galt, wurde seine Wahl von Papst Innozenz III. († 1216) zunächst verworfen, ehe dieser sie schließlich doch anerkannte. Nachdem Friedrich II. "römischer" König geworden war, zählte er zu seinen zuverlässigen Anhängern und hielt sich häufig in dessen Umfeld auf. Bis zu seinem eigenen Tod arbeitete er eng mit ihm zusammen.[1] Er war an den meisten wichtigen Ereignissen der großen Politik maßgebend beteiligt. Am 10. September 1240 wurde über ihn im Auftrag von Papst Gregor IX. († 1241) der Kirchenbann verhängt. Um 1244 versuchte Papst Innozenz IV. († 1254) in Lyon ihn als Erzbischof von Salzburg absetzen zu lassen. Als Erzbischof Eberhard (II.) 1246 starb, konnten die Anhänger des Papstes im Salzburger Domkapitel seine Beisetzung in Salzburg zunächst verhindern, sodass er erst 1288 im Salzburger Dom beigesetzt wurde.[2]

Erzbischof von Salzburg

Als Erzbischof von Salzburg baute Eberhard (II.) die Position seines Erzbistums und Erzstiftes wesentlich aus, indem er zahlreiche Vogteien abschaffen ließ und den Eigenbesitz seines Erzstiftes durch die planmäßige Erwerbung von Grafschaften, Burgen und Gütern erfolgreich arrondierte. Außerdem verhinderte er, dass sich das Bistum Gurk, das als Salzburger Suffragan-Bistum galt, ein selbständiges Bistum wurde und verhinderte auch die Errichtung eines neuen, eigenen Bistums für das Herzogtum Österreich mit Sitz in der Stadt Wien. Mit der Gründung der Bistümer zu Chiemsee, zu Seckau und zu Lavant schuf er mehrere neue Suffraganbistümer, die seinem Erzbistum unterstellt wurden.[2]

Wirken von Erzbischof Eberhard (II.) auf dem Areal des heutigen Landes Österreich

  • Wien: Nachdem die Stadt Wien als Folge der Ächtung von Herzog Friedrich II. von Österreich ("Friedrich dem Streitbaren") († 1256) vorübergehend zur Reichsstadt erhoben worden war, ließ Kaiser Friedrich II. 1237 einen Reichstag von mehreren Monaten abhalten, auf dem er seinen Sohn Konrad († 1254) zum "römischen" König wählen ließ. An dieser Wahl war Erzbischof Eberhard (II.), der zu dieser Zeit ebenfalls in Wien weilte, aktiv beteiligt. Später versuchte er mehrmals zwischen dem Kaiser und Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" zu vermitteln. 1239 erreichte er, dass sich der Herzog, wenn gleich nur vorübergehend, dem Kaiser anschloss.[2]

[3]

Literatur

Weblinks

 Eberhard von Regensberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 362
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Hans Martin Schaller: Eberhard II., 1959, S. 231
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 360

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
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