Eberhard von Regensberg

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Eberhard (II.) von Salzburg (* im 12. Jahrhundert, um 1170; † 1. Dezember 1246, in Friesach), auch Eberhard von Regensberg oder Eberhard von Brixen, war 1196–1200 Bischof von Brixen und 1200-1246 Erzbischof von Salzburg. Als Erzbischof von Salzburg weist er bisher die längste Amtszeit auf und wurde in der Überlieferung als "Pater patriae" des Landes Salzburg geehrte. Er gilt als einer der bedeutendsten Salzburger Erzbischöfe des Mittelalters und als eigentlicher Begründer des Erzstiftes und Fürstentums Salzburg und seiner Landeshoheit.

Herkunft und Familie

Eberhard von Regensberg entstammte väterlicherseits einer nördlich der Reichsstadt Zürich ansässigen Adelsfamilie, den Edelfreien[A 1] von Regensberg.[1] Da seine Karriere zu Beginn wesentlich durch Bischof Diethelm von Konstanz († 1206) gefördert wurde, der als sein Onkel gilt, stammte er mütterlicherseits vermutlich aus der edelfreien Familie der Herren von Krenkingen.

Leben

Eberhard von Regensberg ist bereits um 1190 als Kanoniker am Dom von Konstanz urkundlich belegt. Im Sommer 1196 wurde er nach dem Tod von Bischof Heinrich von Brixen († 1196) als dessen Nachfolger eingesetzt.[2] Nur wenige Jahre später, nach dem Tod von Erzbischof Adalbert von Salzburg († 1200), wählten ihn die Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolgern. Da er aufgrund seiner schwäbischen Herkunft und den verwandtschaftlichen Beziehungen seiner Familie schon damals als ein überzeugter Anhänger der Familie der Staufer galt, wurde seine Wahl von Papst Innozenz III. († 1216) zunächst verworfen, ehe dieser sie schließlich doch anerkannte. Nachdem Friedrich II. "römischer" König geworden war, zählte er zu seinen zuverlässigen Anhängern und hielt sich häufig in dessen Umfeld auf. Bis zu seinem eigenen Tod arbeitete er eng mit ihm zusammen.[1] Er war an den meisten wichtigen Ereignissen der großen Politik maßgebend beteiligt. Am 10. September 1240 wurde aus politischen Gründen über ihn im Auftrag von Papst Gregor IX. († 1241) der Kirchenbann verhängt.[2] Daraufhin wechselten die Salzburger Suffragan-Bischöfe auf die päpstliche Seite und das Salzburger Domkapitel erhob unter einem zweifelhaften Vorwand Anklage gegen ihn beim Papst.[1] Um 1244 versuchte Papst Innozenz IV. († 1254) in Lyon ihn als Erzbischof von Salzburg absetzen zu lassen. Als Erzbischof Eberhard (II.) 1246 starb, konnten die Anhänger des Papstes im Salzburger Domkapitel, da er sich im Kirchenbann befand, seine Beisetzung verhindern. Erst 1288 fand er im Salzburger Dom seine letzte Ruhestätte.[2]

Erzbischof von Salzburg

Als Erzbischof von Salzburg baute Eberhard (II.) die Position seines Erzbistums und Erzstiftes wesentlich aus, indem er zahlreiche Vogteien abschaffen ließ und den Eigenbesitz seines Erzstiftes durch die planmäßige Erwerbung von Grafschaften, Burgen und Gütern erfolgreich arrondierte.[2] Die davon betroffenen Grafenfamilien kamen zunächst mit ihren Gefolgsleuten aus Edelfreien und Ministerialen unter die Lehenshoheit der Salzburger Kirche, ehe nach ihrem Aussterben oder aufgrund von Verträgen ihre Territorien (Grafschaften, Gerichtsbezirke) und ihre Gefolgsleute adligen Personenverbände unmittelbar in deren Besitz übergingen. Der Erzbischof profitierte dabei von dem Umstand, dass die Grafenfamilien von Peilstein, Mörle und Kleeburg, die alle seine Stiftsvögte waren, in "männlicher" Linie ausstarben. Während der Herzog von Baiern[A 2] dadurch in den Besitz in und um Reichenhall mit Karlstein und dem Gasteinertal gelangte, zog Erzbischof Eberhard (II.) die Hochstiftvogteien an sich, die daraufhin nie wieder vergeben wurden. 1207 erwarb er durch Kauf mit dem Eigenbesitz des Grafen Heinrich (III.) von Matrei-Lechsgemünd die große Herrschaft Matrei mit allen Gütern, Ministerialen und Lehen im heutigen Bundesland Kärnten. Allerdings gelang es erst seinen Nachfolgern im Spätmittelalter diese Herrschaft durch weitere Käufe und Erwerbungen zu einem geschlossen Terrain zu arrondieren.[3] Außerdem verhinderte er, dass sich das Bistum Gurk, das als Salzburger Suffragan-Bistum galt, ein selbständiges Bistum wurde und verhinderte auch die Errichtung eines neuen, eigenen Bistums für das Herzogtum Österreich mit Sitz in der Stadt Wien. Mit der Gründung der Bistümer zu Chiemsee, zu Seckau und zu Lavant schuf er mehrere neue Suffraganbistümer, die seinem Erzbistum unterstellt wurden.[2]

Orte mit Bezug zu Erzbischof Eberhard (II.) im heutigen EU-Land Österreich

Salzburg

  • Radstadt: 1246-1288 befand sich der Leichnam von Erzbischof Eberhard (II.) von Salzburg unbeerdigt über dem Gewölbe der Kirche zu Radstadt, ehe er in den Salzburger Dom überführt und dort feierlich im früheren Grab des Heiligen Virgil beigesetzt wurde.[1]

Wien

Nachdem die Stadt Wien[A 3] als Folge der Ächtung von Herzog Friedrich II. von Österreich ("Friedrich dem Streitbaren") († 1256) vorübergehend zur Reichsstadt erhoben worden war, ließ Kaiser Friedrich II. 1237 einen Reichstag von mehreren Monaten abhalten, auf dem er seinen Sohn Konrad († 1254) zum "römischen" König wählen ließ. An dieser Wahl war Erzbischof Eberhard (II.), der zu dieser Zeit ebenfalls in Wien weilte, aktiv beteiligt. Später versuchte er mehrmals zwischen dem Kaiser und Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" zu vermitteln.[2] 1239 gelang es ihm einen Ausgleich zwischen den beiden zu erreichen.[1]

Literatur

Weblinks

 Eberhard von Regensberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 362
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 vgl. Hans Martin Schaller: Eberhard II., 1959, S. 231
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 363

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
  2. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das "Stammesherzogtum" bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  3. Die Stadt Wien war damals die größte Stadt im Herzogtum Österreich und gehörte zu dessen Landständen. Sie war unter der Herrschaft der Babenberger seit Herzog Heinrich (II.) ("Heinrich Jasomirgott") Sitz des Herzogs von Österreich und gehörte zu den wichtigsten Residenzen der Habsburger. Im 15. Jahrhundert behauptete Wien sich als Hauptstadt des Herzogtums Österreich "unter der Enns", aber erst im 17. Jahrhundert wurde es die Hauptstadt des "Habsburgerreiches". Bis Mitte des 19. Jahrhunderts umfasste die Stadt Wien im Wesentlichen jenen Stadtteil, der heute den ersten Bezirk bildet. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Wiener Bezirke 2-9. Ende des 19. Jahrhunderts beziehungsweise in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden durch Eingemeindung die Bezirke 10-23.
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