Johann III. von Maidburg

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Burggraf Johann (III.) von Maidburg (* im 14. Jahrhundert, um 1360; † 8. Juni 1427, auf Burg Waldstein bei Turnov)[A 1], Graf von Hardegg, von den Zeitgenossen auch Johann der Junge genannt, um ihn von seinem gleichnamigen Cousin, Johann (II.) von Maidburg, Burggraf von Hardegg († 1394), zu unterscheiden, war ein im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässiger Adliger.

Herkunft

Burggraf Johann (III.) von Maidburg, Graf von Hardegg, entstammte der Familie der Burggrafen von Magdeburg (Maidburg). Er war der Nachfahre des Grafen Berthold von Rabenswalde-Hardegg († 1312) und der Sohn des Burggrafen Burghard (III.) von Maidburg, Graf von Hardegg († 1388).[1]

Burggraf Johann (III.) von Maidburg, Graf von Hardegg, war in erster Ehe mit Adelheid von Görz verheiratet.[2] Er war der Vater des Burggrafen Michael von Maidburg (Magdeburg), Graf von Hardegg († April 1483), mit dem die Familie der Burggrafen von Maidburg (Magdeburg) zu Hardegg in "männlicher Linie" ausstarb.

Leben

Burggraf Johann (III.) von Maidburg, Graf von Hardegg, trat ein relativ schwieriges Erbe an. Unter seinem Vater und seinem gleichnamigen Cousin war seiner Familie in den 1380er-Jahren eine beträchtliche Erweiterung ihrer Herrschaft gelungen, in dem sie, vermutlich durch Kauf, eine ganze Reihe von landesfürstlichen Lehen erwarben, die zuvor der Grafenfamilie der Schaunberger, mit der im 12. und 13. Jahrhundert einige Konflikte gehabt hatten, gehört hatten. Zudem dürfte ihnen auch der Erwerb von umfangreichen Besitzungen in der südlichen Markgrafschaft Mähren gelungen sein.[3] Johann (III.) von Maidburg erbte aber auch enorme Schulden. Der Großteil für diese Schulden waren enorme Zahlungen an seine Verwandte Gräfin Anna von Hals, mit denen Johann (III.) ihre Erbansprüche auf Retz und Hardegg ablösen musste. Weitere Schulden dürften eine Folge der Herrschaftserweiterung unter seinem Vater Burkhard (III.) und seinem Cousin Johann (II.) gewesen sein. Außerdem kam es gegen Ende des 14. Jahrhunderts zu einer Erweiterung der Burg Hardegg. Möglicherweise war auch eine kostenspielige Hofhaltung von Johann (III.) für die Schulden mitverantwortlich. Hofämter, mit denen er seine Finanzlage hätte verbessern können, bekleidete Johann Ende des 14. Jahrhunderts keine. Sein Hauptschuldner war sein Verwandter, Graf Johann von Mohul († 1393). Weitere Schuldner waren Ritter wie Rudolf von Tierna und Niklas Pillung sowie Bürger wie Ulrich Zink und der Forstmeister Hertlein. Außerdem war Johann (III.) auch bei bedeutenden Adelsfamilien wie den Wallseern, Kuenringern, Pottendorfern und Stubenbergern verschuldet.[2] Um seine Schulden wieder los zu werden, schloss Johann (III.) mit Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("Albrecht mit dem Zopfe") († 1395) einen Vertrag, in dem der Herzog die Begleichung seiner Schulden übernahm und er den Herzögen von Österreich (Habsburgern) für dem Fall, dass die Familie der Maidburger-Hardegger in "männlicher" Linie aussterben würde, die Erbfolge zusicherte. In diesem Vertrag wurde weiblichen Familienmitgliedern irgendwelche Erbrechteausdrücklich abgesprochen. Zudem erhielten die Herzöge von Österreich das Recht für Vormundschaft über minderjährige Familienmitglieder der Maidburger-Hardegger, wobei für die Dauer einer Vormundschaft auch die Einnahmen aus ihren Besitzungen an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Johann von Mohul gab zu diesem Vertrag seine Zustimmung, alle Pfleger, Burggrafen und Amtsleute der Grafen von Hardegg mussten eine Eid darauf ablegen.[4]

Nach dem Tod seiner Verwandten Johann von Mohul und Johann (II.) von Maidburg-Hardegg erbte Johann (III.) von beiden ihre Anteile an der Herrschaft, die er somit in seiner Hand vereinigte. Während der Hussitenkriege geriet er im Juni 1427 in böhmischen Königreich in hussitische Gefangenschaft und verstarb in dieser . Nachfolger wurde sein Sohn Michael.[4]

Literatur

  • Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363. Mit einer Einleitung zur Struktur der Grafschaft Hardegg im 14. Jahrhundert (= Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. Dritte Abteilung Fontes Iuris. Bd. 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2001. ISBN 3-205-99394-2

Einzelnachweise

  1. vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363, 2001, S. 61, S. 62f. und S. 221
  2. 2,0 2,1 vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S.63 Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Zehetmayer63“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S. 61
  4. 4,0 4,1 vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg, 2001, S. 64

Anmerkungen

  1. Ungefähres Geburts- und Sterbedatum Hinweisen bei Roman Zehetmayer. Vgl. Roman Zehetmayer: Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363, 2001, S. 64