Friedrich von Walchen

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Friedrich (II.) von Salzburg (* im 13. Jahrhundert; † 7. April 1284, in Friesach) auch Friedrich von Walchen, war 1270–1284 Erzbischof von Salzburg. Er führte die Aktivitäten seiner Vorgänger Eberhard von Regensberg († 1246) und Philipp von Kärnten († 1279) weiter und eröffnete mit Unterstützung des "römischen" Königs und des Papstes eine Auseinandersetzung gegen seine Ministerialen, welche unter seinen Nachfolgern fortgesetzt wurde und letztlich mit der Entmachtung der Ministerialen und dem Sieg der Erzbischöfe endete.

Herkunft und Familie

Friedrich von Walchen entstammte der letzten edelfreien[A 1] Adelsfamilie des Pinzgaus, den Herren von Walchen.[1]

Leben

Friedrich von Walchen war Dompropst im Erzstift Salzburg. Nach dem Tod von Erzbischof Wlodizlaus von Salzburg († 1270), der ein Verwandter und Verbündeter des "Böhmenkönigs" Przemysl Ottokar II. († 1278) gewesen war, wurde er von den Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolger gewählt.[1] Die vorherigen Krisen im Erzstift hatten im Wesentlichen die Position von dessen Ministerialen gestärkt. Da viele von diesen auch nach seiner Wahl weiterhin Parteigänger von König Ottokar waren und dessen Unterstützung besaßen, welche Erzbischof Friedrich (II.) nicht für sich gewinnen konnte, setzte er schließlich den neu gewählten "römischen" König Rudolf I. († 1291), den er nach seiner Wahl tatkräftig unterstützte und der ihn dafür mit zahlreichen Gunstbeweisen belohnte. Besonderes Gewicht unter diesen besaß eine am 4. Juli 1278 ausgestellte Königsurkunde, die dem Erzbischof von Salzburg die uneingeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zusicherte. In dieser bestätigte der König ihm ausdrücklich das Recht, gegen schwere Verbrecher die Blutsgerichtsbarkeit zu üben, ohne Rücksicht auf Stand und Würde.[2]

Während seiner Amtszeit als Erzbischof versuchte der Erzbischof seine mächtigsten Dienstleute wieder unter seine Herrschaft zu zwingen. Davon betroffen waren, die Herren von Kalham, von Tann, von Törring, von Goldegg, von Bergheim, von Radeck, von Staufeneck und Wispeck. Auch gegen seine erzbischöflichen Ministerialen in den Herzogtümern Kärnten, Steier und Baiern ging Erzbischof Friedrich mit unerbitterlicher Härte vor. Neben militärischen Machtmitteln setzte er den Kirchenbann ein und strebte kanonische Prozess gegen sie an. Dabei wurde er nicht nur von König Rudolf I., sondern auch von Papst Gregor X. († 1276) tatkräftig unterstützt.[2]

Aber auch seine Ministerialen konnten sich gegen ihn und seine Nachfolger noch recht lange behaupten, da sie am Ende des 13. Jahrhunderts noch Unterstützung bei Herzog Albrecht (I.) von Österreich und Steier († 1308) fanden. Ein Teil von ihnen konnte in seinen Dienst wechseln. Noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts geriet die Salzburger Kirche durch ihre Fehden an den Rand des Ruins. Letztlich aber konnten sich Friedrichs Nachfolger durchsetzen, die wichtigen Ministerialenfamilien starben in "männlicher" Linie aus oder verließen das Land. Viele von ihnen, nun mehr verarmt und politisch entmachtet, machten Karriere im erzbischöflichen Diensten. Im Erzstift entwickelte sich im Unterschied zu anderen im heutigen Österreich gelegenen Ländern kein "institutioneller Flächenstaat", sondern ein früh ausgebildeter Beamtenstaat.[2]

Diese Entwicklung nahm ihren entscheidenden Anfangen unter dem Erzbischof Friedrich von Walchen, der als erster Erzbischof von Salzburg einen ständigen erzbischöflichen Rat besaß, zu welchem neben führenden Vertretern seiner Dienstleute auch zahlreiche Magister, Theologen und mit der Rechtswissenschaft Vertraute angehörten[3]. Nach seinem Tod wurde Rudolf von Hoheneck († 1290) zu seinem Nachfolger als Erzbischof von Salzburg gewählt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 371
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 372
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 374

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
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