Friedrich von Walchen
Friedrich (II.) von Salzburg (* im 13. Jahrhundert; † 7. April 1284, in Friesach) auch Friedrich von Walchen, war 1270–1284 Erzbischof von Salzburg. Er führte die Aktivitäten seiner Vorgänger Eberhard von Regensberg († 1246) und Philipp von Kärnten († 1279) weiter und eröffnete mit Unterstützung des "römischen" Königs und des Papstes eine Auseinandersetzung gegen seine Ministerialen, welche unter seinen Nachfolgern fortgesetzt wurde und letztlich mit der Entmachtung der Ministerialen und dem Sieg der Erzbischöfe endete.
Herkunft und Familie
Friedrich von Walchen entstammte der letzten edelfreien[A 1] Adelsfamilie des Pinzgaus, den Herren von Walchen.[1]
Leben
Friedrich von Walchen war Dompropst im Erzstift Salzburg. Nach dem Tod von Erzbischof Wlodizlaus von Salzburg († 1270), der ein Verwandter und Verbündeter des "Böhmenkönigs" Przemysl Ottokar II. († 1278) gewesen war, wurde er von den Salzburger Domherren und Ministerialen zu dessen Nachfolger gewählt.[1] Die vorherigen Krisen im Erzstift hatten im Wesentlichen die Position der dortigen Ministerialen gestärkt. Viele von diesen waren auch nach Friedrichs Wahl weiterhin Parteigänger von König Ottokar und besaßen die Unterstützung des Königs, welche Erzbischof Friedrich (II.) nicht für sich gewinnen konnte. Nach der Wahl des Grafen Rudolf (IV. von Habsburg († 1291) zum "römischen" König unterstützte er diesen tatkräftig, wofür er mit zahlreichen Gunstbeweisen belohnt wurde. Besonderes Gewicht unter diesen besaß die am 4. Juli 1278 ausgestellte Königsurkunde, die dem Erzbischof von Salzburg die uneingeschränkte Ausübung der Gerichtsbarkeit zusicherte. In dieser bestätigte der König ihm ausdrücklich das Recht, gegen schwere Verbrecher die Blutsgerichtsbarkeit zu üben, ohne Rücksicht auf deren Stand und Würde.[2]
Als König Ottokar im Dezember 1274 sämtliche Besitzungen des Erzstiftes in den von ihm zu dieser Zeit noch beherrschten Ländern besetzen und die Einkünfte sperren ließ, um den Erzbischof so unter Druck zu setzen und von einer weiteren Parteinahme von König Rudolf abzuhalten, hatte er damit zunächst keinen Erfolg. Als es König Ottokar schließlich aber gelang, im Frühjahr 1275 eine Adelsopposition in den Herzogtümern Österreich, Steier und Kärnten zu unterdrücken und die Stadt Friesach, die damals der wichtigste Stützpunkt des Erzstiftes Salzburg im Herzogtum Kärnten war, zu besetzen, begab sich Erzbischof Friedrich nach Prag, wo er sich König Ottokar unterwarf. Um ihn zu demütigen, ließ der König ein Schiedsgericht bestellen, dessen Vorsitz er Bischof Wernhard von Seckau († 1283), der ein Suffraganbischof des Erzbischofs von Salzburg war, übernahm. Als dieser Erzbischof Friedrich beschuldigte, er wäre nur als Aufwiegler und Verschwören an den Hof in Prag gekommen, sah sich dieser mit seinen Begleitern zur Flucht aus dem böhmischen Königreich genötigt, die ihnen gelang.[3] Die Ratschläge, die der Erzbischof dem römischen König wenig später für einen Feldzug gegen König Ottokar gab, nutzen dieser und seine Ratgeber bei der Ausarbeitung ihres Feldzugplanes für 1276.[4]
Während seiner Amtszeit als Erzbischof versuchte Friedrich von Walchen seine mächtigsten Dienstleute wieder unter seine Herrschaft zu zwingen. Davon betroffen waren die Herren von Kalham, von Tann, von Törring, von Goldegg, von Bergheim, von Radeck, von Staufeneck und Wispeck. Auch gegen seine erzbischöflichen Ministerialen in den Herzogtümern Kärnten, Steier und Baiern ging Erzbischof Friedrich mit unerbitterlicher Härte vor. Neben militärischen Machtmitteln setzte er den Kirchenbann ein und strebte kanonische Prozesse gegen sie an. Dabei wurde er nicht nur von König Rudolf I., sondern auch von Papst Gregor X. († 1276) energisch unterstützt.[2]
Trotzdem konnten sich seine Ministerialen gegen ihn und seine Nachfolger noch recht lange behaupten, da sie am Ende des 13. Jahrhunderts noch Unterstützung bei Herzog Albrecht (I.) von Österreich und Steier († 1308) fanden. Ein Teil von ihnen wechselte in dessen Dienst. Noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts geriet die Salzburger Kirche durch ihre Fehden an den Rand des Ruins. Letztlich aber konnten sich Friedrichs Nachfolger durchsetzen. Zudem starben die wichtigen Ministerialenfamilien in "männlicher" Linie aus oder verließen das Land. Viele von ihnen, nun mehr verarmt und politisch entmachtet, machten letztlich Karriere im erzbischöflichen Dienst. Im Erzstift entwickelte sich daher im Unterschied zu anderen im heutigen Österreich gelegenen Ländern kein "institutioneller Flächenstaat", sondern ein früh ausgebildeter Beamtenstaat.[2] Diese Entwicklung nahm ihren entscheidenden Anfangen unter dem Erzbischof Friedrich von Walchen, der als erster Erzbischof von Salzburg einen ständigen erzbischöflichen Rat besaß, zu welchem neben führenden Vertretern seiner Dienstleute auch zahlreiche Magister, Theologen und Personen angehörten, die mit der Rechtswissenschaft vertraut waren.[5]. Nach Friedrichs Tod wurde Rudolf von Hoheneck († 1290) zu seinem Nachfolger als Erzbischof von Salzburg gewählt.
Literatur
- Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 371
- ↑ 2,0 2,1 2,2 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 372
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 472
- ↑ vgl. Dopsch-Brunner-Weltin: Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 473
- ↑ vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, S. 374
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.