Elisabeth Bundschuh

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Elisabeth Bundschuh (* 27. August 1899 in Riedlingsdorf; † Februar 1941 in Alkoven) war ein Opfer des nationalsozialistischen Euthanasie-Programmes "Aktion T4".[1]

Leben

Abholbus mit Fahrer. Mit derartigen Bussen wurden die Patienten zwischen der Anstalten transportiert.
Schloss Hartheim (2005)

Elisabeth kam als Tochter von Samuel Bundschuh (* 1864) und Maria Bundschuh geb. Schuh (* 1866) zur Welt. Sie hatte drei Brüder (Johann 1893-1945, Michael 1896-1971, Tobias) und zwei Schwestern (Theresia und Maria).

Im Übergabevertrag vom 24. März 1928, der die Übergabe von Grundstücksanteilen der Geschwister an den Bruder Tobias regelte, wurde sie als schwachsinnig bezeichnet. Ihre Interessen wurden bei dieser Übergabe durch ihre Mutter Maria vertreten. Diese verpflichtete sich auch vertraglich, sich um ihre Tochter zu kümmern. Dem Vertrag ist weiters zu entnehmen, dass diese Pflicht auf den Bruder Tobias überzugehen hätte, wenn die Mutter dazu nicht mehr fähig sei.[2] Elisabeth lebte in weiterer Folge mit ihrer Mutter im Haushalt ihres Bruders.

Sie wurde am 22. September 1938 im Feldhof in Graz aufgenommen. [1] Am 7. Februar 1941 verließ ein Transport mit ihr und 75 weiteren Patienten und Patientinnen die Grazer Anstalt in Richtung Tötungsanstalt Hartheim.[1] Aus den Akten geht nicht genau hervor, ob der Transport direkt Hartheim als Ziel hatte oder die Patienten für mehrere Tage in der Zwischenanstalt Niedernhart in Linz aufgenommen wurden.[1] In Hartheim angekommen wurden alle Personen unter dem Vorwand duschen zu gehen, in der Gaskammer mit Kohlenmonoxid ermordet.[1]

Da das offizielle Sterbedatum üblicherweise nach dem Transport um zwei bis drei Wochen zurückdatiert wurde, um die gehäuften Sterbefälle zeitlich weiter zu streuen, dürfte Elisabeth Bundschuh, wenn sie direkt nach Hartheim gebracht worden war, am 7. oder 8. Februar 1941 ermordet worden sein.[1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Mitteilung Dokumentationsstelle Hartheim des OÖLA vom 12. Jänner 2015
  2. Abschrift Übergabs- und Übernahmsvertrag vom 24. März 1928, beglaubigt am 2. August 1950 vom Bezirksgericht Oberwart