Wiener Eishockey-Meisterschaft 1937/38
Die Wiener Eishockey-Meisterschaft 1937/38 war die sechste ihrer Art mit der Scheibe.
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Geschichte
- 15 Eishockeyvereine spielen in Wien, die gleiche Anzahl in der Provinz. Wien bleib auch in dieser Saison der Dreh- und Angelpunkt im Eishockeyspiel.
- Über die Ergebnisse dieser Eishockey-Saison 1937/38 fehlen teilweise Informationen. Nachdem die Deutschen in Österreich im März 1938 einmarschierten, wurde der Österreichische Eishockeyverband (OeEHV) sofort aufgelöst und damit erscheint die Zeitschrift des Verbandes "Der Eishockeysport" nicht mehr. Einige Informationen kann man noch in Tageszeitungen finden, sie sind aber dürftig. Das SportTagblatt muss sein Erscheinen im Laufe des Jahres noch einstellen und so gibt es keine richtige Sportzeitschrift mehr in Wien. Es muss viel über den deutschen Sport in den österreichischen Medien berichtet werden, der heimische Sport geht dabei zu einem großen Teil unter.
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1937/38
- In der Wiener Eishockey-Meisterschaft 1937/38 bleibt die Wiener Liga mit vier Vereinen bestehen. Der Österreichische Wintersport Club und die Manschaft des WEV II (früher Hockeyclub Währing) steigen ab. Aufgestiegen sind der Wiener Athletiksport Club und der Eishockey Klub Brigittenau.
- Die Wiener 1. Klasse wird um einen Verein auf sechs aufgestockt. Die neue Mannschaft für den Absteiger St. Pölten ist der Sportclub Bernhard Altmann, als Aufsteiger aus der 2. Klasse. Die in dieser Klasse spielenden Reservemannschaften des EKE und WEV sind nicht aufstiegsberechtigt. Die Einteilung der Reserven in die 1. Klasse fanden die Vereine, die nicht über eine Kunsteisbahn verfügten, für ungerecht. Der OeEHV verfügte daher, dass die Spieler der Kampfmannschaften nicht bei den Reservespielen mitwirken dürfen. Dieses sind beim EKE: Csöngei, Glück, Heim, Schneider, Stuchly, Tatzer, Tschammler, Voit, Wurm, Zehetmayer und bei WEV: Demmer, Engl, Feistritzer, Kirchberger, Kulka, Neumayer, Nowak, Vojta und Weiss.
- Die Wiener 2. Klasse beinhaltet acht Vereine. St. Pölten ist von der 1. Klasse nach hier abgestiegen. Somit nehmen 18 Vereine an den Meisterschaftsspielen teil.
- In der Wiener Eishockey-Meisterschaft gewinnt die Liga-Spiele der Eishockey Klub Engelmann (EKE) vor der Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein (WEV).
- In der 1. Klasse siegt der Mödlinger Eislauf Club (MEC) vor dem Eishockey Klub Engelmann II (EKE), die Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund steigt ab.
- In der 2. Klasse ist zwar bekannt, wer mitspielt, dass Ergebnis ist dagegen nicht dokumentiert.
- In der Provinz-Meisterschaft findet das geplante Spiel am 12. Jänner 1938 wegen Tauwetter nicht statt. Es gibt somit keinen Provinzmeister für diese Saison.
- Auch um den Alpenpokal wurde nicht gespielt.
Teilnehmer 1937/38
Verein |
---|
Eishockey Klub Brigittenau (Brigittenau) |
Eishockey Klub Engelmann (EKE) |
Eishockey Klub Engelmann II (EKE) |
Eishockey Klub Meidling (Meidling) |
Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein (WEV) |
Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein II (WEV) (vorher HCW) |
Eislauf Verein Stockerau (Stockerau) |
Eislaufverein Klosterneuburg (Klosterneuburg) |
Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten) |
Klub Ceska Viden Slovan (Slovan) |
Mödlinger Eislauf Club (MEC) |
Österreichischer Wintersport Club (ÖWSC) |
Sportclub Bernhard Altmann (Altmann) |
Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund (Merkur) |
Turnverein Sokol Wien XX (Sokol XX) |
Wiener Athletiksport Club (WAC) |
Wiener Sport Klub Ursus (Ursus) |
Wiener Sportvereinigung (WSV) |
Wiener Eishockey-Meisterschaft Liga
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
2. Jänner 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE - WAC | L | 8:1(3-0,1-0,4-1) | s.u. | |
02. Jänner 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV - Brigittenau | L | 10:0(4-0,0-0,6-0) | 250 | s.u. |
06. Jänner 1938 | Wien, WAC-Platz | Brigittenau - WAC | L | 3:0(1-0,2-0,0-0) | 150 | s.u. |
07. Jänner 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV - WAC | L | 9:0(1-0,5-0,3-0) | s.u. | |
15. Jänner 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE - Brigittenau | L | 6:1(2-1,1-0,3-0) | s.u. | |
23. Februar 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE - WAC | L | 9:0(3-0,2-0,4-0) | s.u. | |
26. Februar 1938 | Wien, Engelmann-Platz | Brigittenau - WAC | L | 6:2(1-1,3-0,2-1) | 500 | s.u. |
9. März 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE - Brigittenau | L | 6:2(2-0,2-1,2-1) | 70 | s.u. |
12. März 1938 | Wien, Engelmann-Platz | WEV - EKE | nicht gesp. | Einmarsch der Deutschen Wehrmacht |
es fehlen: WEV - Brigittenau
EKE - WEV WEV - WAC
Spiel 02. Jänner 1938 EKE - WAC Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Edgar Dietrichstein, Treu,
- Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Aribert Heim, Johann Gartner, 1. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Schneider, 2. Sturm: Hans Glück, Otto Voit, Franz Zehetmayer,
- Team WAC: Tor: Kahane, Verteidiger: Dr. Schenner, Bihringer, 1. Sturm: Seewald, Roman Winter, Spieler, 2. Sturm: Maurer, Ditfurth, Altbach, Ersatz: Wondra
- Die Hernalser waren ihrem Gegner WAC taktisch und spielerisch weit überlegen. Sie gewannen das Spiel mit 8:1(3-0,1-0,4-1) Toren. Mit der Spielfeldgröße hatte der EKE einige Probleme, da es nicht der eigentlichen Größe entsprach. Der Tormann des WAC verbrachte wahre Heldentaten, um das Spielergebnis in Grenzen zu halten. Dr. Schenner war einer der besten Spieler beim WAC. Tatzer war der beste Mann beim EKE. Er kombinierte, wie er wollte, und kam mit Tschammler und Schneider bestens aus. Die Verteidiger Heim und Gartner hatten auch den Gegentreffer zu vertreten, da sie sich öfter in Spielereien einließen.
- Im ersten Drittel wurde das Führungstor durch Tatzer erzielt. Danach kam ein Treffer von Schneider. Bei den weiteren Angriffen des EKE gelang es Tatzer, die Scheibe zum zweiten Mal ins gegnerische Tor zu bringen. Im zweiten Drittel bot der WAC alle Kraft in der Abwehr auf, so dass nur Tatzer einmal einschießen konnte. Im letzten Drittel waren zuerst Zehetmayer und dann Glück erfolgreich. Ditfurth ging jetzt in der Mitte durch und gab an Altbach zum Einschuss ins EKE-Tor ab. Die Verteidiger des EKE Ditfurth einfach laufen lassen, ohne etwas zu unternehmen. Durch weitere Tore von Tschammler und Schneider konnte der EKE den Endstand von 8:1 erreichen.
Spiel 2. Jänner 1938 WEV - Brigittenau Liga-M.
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Fred Revy
- Der WEV gewann das Spiel gegen Brigittenau mit 10:0(4-0,0-0,6-0) Toren. Bei den Brigittenauern war ihr Torwart Leitner des beste Spieler, beim WEV Nowak. Aber auch die restlichen WEV-Spieler waren besser geworden durch ihren Einsatz in Garmisch-Partenkirchen. Im ersten Drittel war Nowak zweimal erfolgreich, dazu Demmer und Kirchberger. Im zweiten Drittel fiel kein Tor. Im letzten Drittel konnte Kirchberger drei Treffer erzielen, die restlichen Einschüsse kamen von Engel, Kulka und Nowak,
- Spiel 6. Jänner 1938 Brigittenau - WAC Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Spielmann, Fantl
- Vor 150 Zuschauern besiegte Brigittenau den WAC mit 3:0(1-0,2-0,0-0). Beim WAC vermisste man eine gewisse Spiellust. Im ersten Drittel erzielte Cech das Führungstor. Im zweiten Drittel verstärkte Brigittenau die Angriffe noch einmal. Mack erzielte den zweiten Treffer und später erhöhte Hammerschmidt um ein weiteres Tor. Das letzte Drittel blieb torlos, trotzdem der WAC jetzt auch das Tempo erhöhte und einige gute Chancen herausspielte. Beim WAC fiel der junge Spieler Maurer wegen seinem guten Spiel auf. Bei den Brigittenauern waren der Tormann Leitner, der Verteidiger Samwald und die Stürmer Cech und Hammerschmidt in guter Form.
Spiel 7. Jänner 1938 WEV - WAC Liga-Spiel
- Schiedsrichter: nicht angefordert, dann Spielmann
- Auf dem WEV-Platz trugen WEV und WAC ihr Ligaspiel aus. Der WEV gewann mit 10:0(1-0,5-0,4-0).[1] Der WEV spielte in allen Dritteln weit überlegen. Der Tormann Kahane und Dr. Schenner waren die besten Spielter des WAC, dessen Spieler sonst sehr schwach auftraten. Der Verband hatte keinen Schiedsrichter entsandt, da keiner angefordert war. Da sich der Schiedsrichter Spielmann unter den Zuschauern befand, wurde dieser gebeten, das Spiel zu leiten. Die Torschützen des WEV waren Nowak3, Demmer2, Feistritzer2, Kirchberger2, sowie Hofbauer. Trotz der 10 Torschützen behaupteten die WAC-Spieler, dass nur 9 Tore gefallen seien. Der WAC will einen Protest einlegen, da schon ein Tor ggfls. bei der Endwertung in der Tabelle eine Rolle spielen könnte.
- Das Spiel wurde zuerst auch mit 10:0 beglaubigt.[2]. Danach wurde diese Beglaubigung neu mit 9:0(1-0,5-0,3-0) vorgenommen.[3]
Spiel 15. Jänner 1938 EKE - Brigittenau Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder
- Das Spiel auf dem Engelmann-Platz zwischen dem EKE und Brigittenau in der Wiener Liga endete 6:1(2-1,1-0,3-0) für den EKE. Die Brigittenauer spielten kämpferisch, waren dem EKE aber unterlegen. Tatzer und Tschammler waren verhindert. Csöngei, Proksch, Schneider und Zehetmayer waren die besten Spieler beim EKE. Bei den Brigittenauern gefielen der Torwart Leitner( früher EKE) und der Verteidiger Samwald. Die Treffer für den EKE erzielten Csöngei4, Proksch und Glück. Für Brigittenau erzielte Hammerschmidt den Ehrentreffer. Der Besuch war schwach, da es regnete.
Spiel 23. Februar 1938 EKE - WAC Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Spielmann
- Das Ligaspiel gegen den Wiener Athletiksport Club gewann der Eishockey Klub Engelmann mit 9:0(3-0,2-0,4-0) Toren. Die Tore erzielten Hans Schneider mit 3 Treffern, Otto Voit und Franz Zehetmayer mit je zwei Treffern, sowie einem von Hans Tatzer und Franz Csöngei. Csöngei wurde im Spiel verletzt und musste ausscheiden.
- Spiel 26. Februar 1938 WAC - Brigittenau Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Jahnke, Spielmann
- Das letzte Ligaspiel der Saison gewann Brigittenau gegen den WAC mit 6:2(1-1,3-0,2-1) Toren.
Im ersten Drittel konnte der WAC im Spiel noch mithalten. Ab dem zweiten Drittel ließ er immer mehr nach. Damit ist der Abstieg in die 1. Klasse in der nächsten Saison besiegelt. Für ihn wird Mödling aufsteigen. 500 Zuschauer sahen die Tore bei Brigittenau durch Hanek2, Cech2, Hammerschmidt und Mantler. Für den WAC konnte Roman Winter zweimal einschießen.
Spiel 9. März 1938 EKE - Brigittenau Liga-Spiel
- Schiedsrichter: Dietrichstein, Jahnke
- Der EKE siegte gegen Brigittenau im Ligaspiel auf dem Engelmann-Platz mit 6:2(2-0,2-1,2-1) Toren. Für den EKE waren Schneider3, Tatzer und Heim erfolgreich, für Brigittenau schossen Cech und Hanold die Tore. Das Spiel kann aber eigentlich so nicht gewertet werden, da Vitale bei Brigittenau mitspielte. Somit ist das Spiel mit 6:0 für den EKE strafzubeglaubigen. Nur 70 Zuschauer waren gekommen.[4]
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Eishockey Klub Engelmann | Wiener Eishockey-Meister 1937/38 | |||||||
2 | Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein | ||||||||
3 | Eishockey Klub Brigittenau | ||||||||
4 | Wiener Athletiksport Club | Abstieg 1. Klasse |
Die weiteren Einzelheiten werden noch erarbeitet
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1. Klasse
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
22. Dezember 1937 | Wien, Engelmann-Platz | EKE II - Mödling | M | 2:1( ) | s.u. | |
22. Dezember 1937 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC - Merkur | M | 1:1(1-0,0-0,0-1) | s.u. | |
23. Dezember 1937 | Wien, WEV-Platz | WEV II - Altmann | M | 3:2(0-0,2-1,1-1 | s.u. | |
25. Dezember 1937 | Mödling | WEV II - MEC | M | 1:4(0-1,0-1,1-2) | s.u. | |
29. Dezember 1937 | Wien, Engelmann-Platz | EKE II - Altmann | M | 2:0(0-0,1-0,1-0) | s.u. | |
30. Dezember 1937 | Wien, WEV-Platz | Altmann - Merkur | M | 1:2(1-0,0-1,0-1) | S: Revy, Jahnke/Spiel vom Verband auf 0:0 festgesetz! | |
2. Jänner 1938 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC - ÖWSC | M | 7:0(1-0,3-0,3-0) | 250 | s.u. |
4. Jänner 1938 | Wien, Merkur-Platz | EKE II - Merkur | M | 1:0(0-0,0-0,1-0) | s.u | |
9. Jänner 1938 | Mödling | Altmann - MEC | M | 2:2(0-2,2-0,0-0) | 200 | s.u. |
11. Jänner 1938 | Wien, Merkur-Platz | MEC - Merkur | M | 3:0(2-0,1-0,0-0) | s.u. | |
12. Jänner 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE II - ÖWSC | M | 0:1(0-0,0-1,0-0) | 100 | s.u. |
13. Jänner 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV II - EKE II | M | 0:0(0-0,0-0,0-0) | S: Revy, Spielmann | |
19. Jänner 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV II - Merkur | M | 0:0(0-0,0-0,0-0) | S: Revy , Jahnke | |
22. Jänner 1938 | Mödling | EKE II - Mödling | M | 0:1(0-1,0-0,0-0) | 350 | s.u. |
27. Jänner 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV II - MEC | M | 3:1(2-1,0-0,1-0) | s.u. | |
29. Jänner 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE II - WEV II | M | 1:0(0-0,1-0,0-0) | s.u. | |
1. Februar 1938 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC - Merkur | M | 6:1(2-0,2-1,2-0) | 300 | s.u. |
03. Februar 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV II - ÖWSC | M | 4:1(0-0,0-0,4-1) | s.u. | |
5. Februar 1938 | Mödling, Kunsteisbahn | MEC - ÖWSC | M | 2:0(2-0,0-0,0-0) | 250 | s.u. |
05. Februar 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV II - Merkur | M | 7:0(2-0,3-0,2-0) | s.u. | |
08. Februar 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV II - Altmann | M | 1:2(0-0,1-2,0-0) | s.u. | |
9. Februar 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE II - Merkur | M | 7:0(2-0,3-0,2-0) | S:Landfelder, Focke, beste Mann Vitale | |
10. Februar 1938 | Wien, WEV-Platz | ÖWSC - Merkur | M | 2:2 | S: Loria, Fichtenthal | |
15. Februar 1938 | Wien, WEV-Platz | WEV II - Altmann | M | 0:2(0-1,0-1,0-0) | S:Merinsky, Güldner ,für abgesagtes Spiel 2.2.38 | |
16. Februar 1938 | Wien, Engelmann-Platz | Altmann - MEC | M | 0:3(0-1,0-2,0-0) | s.u. | |
19. Februar 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE II - ÖWSC | M | 2:1(0-0,1-1,1-0) | s.u. | |
1. März 1938 | Wien, WEV-Platz | Altmann - Merkur | M | 0:0(0-0,0-0,0-0) | s.u. | |
2. März 1938 | Wien, Engelmann-Platz | EKE II - Altmann | M | 6:3 | S: Langfelder, Merinsky | |
5. März 1938 | Wien, Engelmann-Platz | Altmann - ÖWSC | M | 1:1(0-0,0-1,1-0) | s.u. |
Spiel 22. Dezember 1937 EKE II - MEC M-Spiel
- Schiedsrichter: Rammer, Ornstein
- Das Spiel zwischen der Reserve des EKE und dem MEC ging 2:1 für den EKE aus.[5] . Der OeEHV bestimmt dann, das eine Neuaustragung des Spieles notwendig ist, da der zeitnehmende Schiedsrichter des Spieles auf Lebenszeit gesperrt ist. Das Wiederholungsspiel fand am 22. Jänner 1938 in Mödling statt und endete 0:1 für Mödling. Diese Entscheidung hob der Verband wieder auf und bestimmte, dass dieses erste Spiel mit zwei Punkten für den EKE gewertet wird.([6]
Spiel 22. Dezember 1937 Merkur - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Dr. Klein
- Das Meisterschaftsspiel zwischen Merkur und dem ÖWSC endete 1:1(0-1,0-0,1-0) unentschieden. Im ersten Drittel konnte Hanka für den ÖWSC das Führungstor erzielen. Das zweite Drittel blieb torlos. Im letzten Drittel schaffte Zawadil das Ausgleichstor für das 1:1 unentschieden.
Spiel 23. Dezember 1937 WEV II - Altmann M-Spiel
- Schiedsrichter: Fred Revy, Ornstein
- Die Reserve des Wiener Eislauf Vereins siegte mit 3:2(0-0,2-1,1-1) gegen die Mannschaft von Altmann in einem Meisterschaftsspiel. Die Tore für den WEV II schoss alle drei Hofbauer. Für Altmann waren Medak und Grünbaum erfolgreich. Spielnummer 204. Das Spiel wurde am 1. Jänner 1938 beglaubigt.
Spiel 25. Dezember 1937 WEV II - MEC M-Spiel
- Schiedsrichter: Spielmann,
- Die Reservemannschaft des WEV verlor mit 4:1(1-0,1-0,2-1) gegen den Mödlinger Eislauf Club. Es regnete während des Spiels in strömen. Je zwei Tore schossen Dr. Weiß und Posowat. Für die Wiener konnte Hofbauer den Ehrentreffer erzielen. Er war auch des beste Wiener Spieler auf dem Platz. Posowat, Habel und Dr. Weiß waren die Stützen in der Mannschaft der Mödlinger.
Spiel 29. Dezember 1937 EKE II - Altmann M-Spiel
- Schiedsrichter: Ornstein, Focke
- Das Spiel gewann die Reserve des EKE gegen die Firmenmannschaft Altmann mit 2:0(0-0,1-0,1-0). Der EKE spielte besser als Altmann. Das erste Drittel blieb torlos. Im zweiten Drittel konnte Gardner den Führungstreffer erzielen und im letzten Drittel schoss Hintermayer das Tor zum 2:0 Endstand für die Hernalser.
- Spiel 2. Jänner 1938 MEC - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Ornstein
- Die Mödlinger gewannen das Meisterschftsspiel der 1. Klasse vor 250 Zuschauern gegen den ÖWSC mit 7:0(1-0,3-0,3-0) Toren. Der MEC war den Wiener jederzeit spielerich überlegen. Drei Treffer erzielte Dr. Weiß, zwei Einmannsberger und je einen Lenz und FlodererI.
Spiel 4. Jänner 1938 EKE II - Merkur M-Spiel
- Schiedsrichter: Spielmann, Dr. Klein
- Im Meisterschaftsspiel der 1. Klasse trafen Merkur und die Reserve des EKE aufeinander. Der EKE gewann 1:0(0-0,0-0,1-0). Den Treffer konnte Hintermayer im letzten Drittel erzielen.
- Spiel 9. Jänner 1938 MEC - Altmann M-Spiel
- Schiedsrichter: Merinski, Treu
- Das Meisterschaftsspiel in Mödling endete 2:2(2-0,0-2,0-0) unentschieden zwischen dem MEC und der Firmenmannschaft Bernhard Altmann. Im ersten Drittel spielten die Mödlinger als Favorit in diesem spiel auch überlegen. Zwei Tore schossen sie durch Erich Floderer und Kerb. Im zweiten Drittel konnte Altmann durch Spira den Anschlusstreffer erzielen Durch ein Eigentor der Mödlinger von Fritz Floderer kam dann der Ausgleich zustande. Im letzten Drittel ließen es beide Mannschaften ruhig angeheben und es kam zu keinem weiteren Treffer.
- Spiel 11. Jänner 1938 MEC - Merkur M-Spiel
- Schiedsrichter: Dr. Klein
- Das Meisterschaftsspiel der 1. Klasse gewann Mödling gegen Merkur mit 3:0(2-0,1-0,0-0). Die Tore erzielten Dr. Weiß, Floderer und Kerb. Die Mödlinger waren den Spielern aus Wien überlegen.
Spiel 12. Jänner 1938 EKE II - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Spielmann, Jambor
- Vor 100 Zuschauern konnte der ÖWSC seinen ersten Sieg in der Saison gegen die Reservemannschaft des EKE mit 1:0(0-0,1-0,0-0) erringen. Der Schütze des Tores war Hanka.
Spiel 22. Jänner 1938 MEC - EKE II M-Spiel/später aufgehoben
- Schiedsrichter: Ornstein, Treu,
- Der Verband hat das erste Spiel am 22. Dezember 1937 nicht anerkannt und es musste das Spiel wiederholt werden.[7] Heute verlor die Reserve des EKE mit 0-1(0-1,0-0,0-0) geben Mödling. Dr. Weiß schaffte im 1. Drittel einen Durchbruch zum 1:0 für Mödling. Die 350 Zuschauer sahen ein schönes Eishockeyspiel. Dieses Spiel wurde durch die Entscheidung des Verbandes in den Beglaubigungen nicht mehr gewertet. Vielmehr wurde das das erste Spiel vom 22. Dezember dem EKE mit 2 Punkten beglaubigt.[8]
Spiel 29. Jänner 1938 EKE II - WEV II M-Spiel
- Schiedsrichter: Jahnke, Fred Revy
- Das Meisterschaftsspiel zwischen der Reserve des EKE und der Reseserve des WEV siegte der EKE verdient mit 1:0(0-0,1-0,0-0). Die Spieler des WEV waren den EKE-Spielern gleichwertig, jedoch im Abschluss unentschlossener als die Hernalser. Beim Eislauf Verein war der Tormann Kröttlinger ausgezeichnet, ebenso die Spieler Mayer und Pawelka. Mit besonderer Ruhe spielte beim EKE Tormann Karl Oerdögh. Hier gefielen auch Johann Proksch und Hans Pacher. Das Tor erzielte Johann Proksch.
Spiel 27. Jänner 1938 WEV II - MEC M-Spiel
- Schiedsrichter: Fantl, Wollny,
- Der WEV II besiegte den derzeitigen Tabellenführer Mödlinger Eislauf Club mit 3:1(2-0,0-1,1-0) Toren. Der Torwart Kröttlinger war bei WEV der beste Mann auf dem Eis. Bei der Reserve des WEV war Riedl mit zwei Toren erfolgreich und Auspitz mit einem. Den Mödlinger Treffer erzielte König.
- Spiel 1. Februar 1938 MEC - Merkur M-Spiel
- Schiedsrichter: Jahnke, Fred Revy
- Die Mödlinger gewannen das Meisterschafsspiel gegen Merkur mit 6:1(2-0,2-1,2-0) Toren. Die Torschützen bei Mödling waren Floderer2, Dr. Weiß2, Eimannsberger und Kerb. Für Merkur traf Emhart. 300 Zuschauer sahen das Spiel.
Spiel 3. Februar 1938 WEV II - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Ornstein, Fantl
- Das Meisterschaftsspiel endete 4:1(0-0,0-0,4-1) für die Reserve des WEV. Alle Tore fielen im letzten Drittel.
- Spiel 5. Februar 1938 MEC - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Dr. Klein, Prachar,
- Das Meisterschaftsspiel gegen den ÖWSC gewann Mödling auf seiner Kunsteisbahn mit 2:0(2-0,0-0,0-0). Die Tore für Mödling schossen im ersten Drittel Dr. Weiß und Lenz. 250 Zuschauer sahen das Spiel.
Spiel 5. Februar 1938 WEV II - Merkur M-Spiel
- Schiedsrichter: Spielmann, Merinsky
- Das Meisterschaftsspiel zwischen der Reserve des WEV und Merkur endete 7:0 (2-0,3-0,2-0) für den WEV. Bei den Toren war Hofbauer dreimal erfolgreich, Süß und Mayer jeweils zweimal.
- Das Spiel wurde vom Verband statt 7:0 mit 6:0 beglaubigt bzw. strafbeglaubigt. Die Begründung wurde nicht angegeben. [9]
Spiel 8. Februar 1938 WEV II - Altmann M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Bernhard Altmann siegte über den WEV II im Meisterschaftsspiel der 1. Klasse mit 2:1(0-0,2-1,0-0). Die Tore fielen im zweiten Drittel. Für Altmann waren Stitarovsky und Spira erfolgreich, für die Reserve des WEV Auspitz.
- Spiel 16. Februar 1938 Altmann - MEC M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Im Meisterschaftsspiel der 1. Klasse besiegte Mödling die Firmenmannschaft Altmann mit 3:0(1-0,2-0,0-0). Alle Tore für Mödling schoss Eimannsberger. Damit ist der Aufstieg in der nächsten Saison sichergestellt, da nur noch der EKE auf die gleiche Punktzahl kommen kann, dieser aber als Reservemannschaft nicht aufstiegsberechtigt ist.
Spiel 19. Februar 1938 EKE II - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder
- Das Meisterschaftsspiel gegen den ÖWSC gewann die Reserve des EKE mit 2:1(0-0,1-1,1-0) Toren. Die Torschützen für den EKE waren Hintermayer und Föderl, für den Wintersportclub Falta.
- Spiel 1. März 1938 Altmann - Merkur M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Das Spiel Altmann gegen Merkur wurde vom OeEHV mit 0:0 strafbeglaubigt. Damit ist Merkur auf der letzten Stelle der Tabelle und steigt ab.[10]
- Spiel 5. März 1938 Altmann - ÖWSC M-Spiel
- Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Focke
- Das Meisterschaftsspiel von Altmann gegen den ÖWSC ging 1:1(0-0,0-1,1-0) unentschieden aus. Das Tor für Altmann schoss Stivarowski, für den ÖWSC Fuchs. Durch den einen Punkt kann sich der ÖWSC vor dem Abstieg retten.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Mödlinger Eislauf Club | 10 | 7 | 1 | 2 | 30 | 9 | 15 | Sieger der 1. Wiener Klasse 1938 |
2 | Sportclub Bernhard Altmann | 9 | 4 | 4 | 1 | 15 | 10 | 12 | |
0 | Eishockey Klub Engelmann II | 10 | 5 | 1 | 4 | 16 | 12 | 11 | |
0 | Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein II | 9 | 3 | 2 | 4 | 16 | 11 | 8 | |
3 | Österreichischer Wintersport Club | 8 | 1 | 3 | 4 | 7 | 19 | 5 | |
4 | Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund | 10 | 0 | 5 | 5 | 4 | 27 | 5 | Absteiger 2. Klasse |
Es fehlen in den Nachweisen die Spiele ÖWSC - WEV II und ÖWCS - Altmann. Die beiden Reservemannschaften des EKE und WEV laufen außer Konkurrenz.
Wiener Eishockey-Meisterschaft 2. Klasse
Eishockeyspiele
Datum | Spielort | Mannschaften | Art | Ergebnis | Zuschauer | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
02. Jänner 1938 | St. Pölten | Meidling - St. Pölten | M | 0:6 | strafbeglaubigt | |
02. Jänner 1938 | Klosterneuburg | Ursus - Klosterneuburg | M | 2:2 | ||
06. Jänner 1938 | St. Pölten | EV St. Pölten - Slovan | M | 0:1 | ||
06. Jänner 1938 | Stockerau | Stockerau - Straßenbahn | M | 0:7(0-0,0-4,0-3) | s.u. | |
6. Jänner 1938 | Klosterneuburg | Sokol XX - Klosterneuburg | M | 1:3(1-1,0-2,0-0) | s.u. | |
7. Jänner 1938 | Wien, Augarten | Sokol XX - Slovan | M | 1:6 | ||
09. Jänner 1938 | St. Pölten | EV St. Pölten - Ursus | M | 0:3 | ||
09. Jänner 1938 | Wien, Oswaldgasse | Meidling - Straßenbahn | M | 0:5(0-0,0-2,0-3) | s.u. | |
11. Jänner 1938 | Klosterneuburg | Meidling - Klosterneuburg | M | 5:6 | ||
16. Jänner 1938 | Wien, Sokol-Platz | Meidling - Sokol XX | M | ? | ||
22. Jänner 1938 | Wien, WEV-Platz | Klosterneuburg - Straßenbahn | M | 1:13(1:5,0-5,0-3) | s.u. | |
25. Jänner 1938 | Wien, WEV-Platz | Sokol XX - Straßenbahn | M | 0:17 | ||
06. Februar 1938 | Wien, WEV-Platz | Meidling - Slovan | M | ? | ||
6. Februar 1938 | Wien, | KCV Slovan - Straßenbahn | M | 0:15(0-4,0-4,0-7) | s.u. | |
? | Wien, | Meidling - Stockerau | M | ? | ||
? | Wien, | Meidling - Ursus | M | ? |
|
St. Pölten gegen Sokol XX, Klosterneuburg, Stockerau,WSV
Spiel 6. Jänner 1938 Straßenbahn - Stockerau M-Spiel
- Schiedsrichter: Dr. Klein (nicht erschienen)
- In Stockerau fand das Meisterschaftsspiel der 2. Klasse zwischen Straßenbahn und Stockerau statt. Die Straßenbahner gewannen 7:0(0-0,4-0,3-0). Die Treffer erzielten Brandl2, Horwarth2, Leier, Schimko und Pirringer. Da der nominierte Schiedsrichter zum Anpfiff nicht anwesend war, enschieden die Mannschaften Herrn Schiedsrichter Scheleva, der zufällig vor Ort war, um seinen Einsatz zu bitten, damit das Spiel durchgeführt werden konnte.
- Spiel 6. Jänner 1938 Klosterneuburg - Sokol XX M-Spiel
- Schiedsrichter: Güldner
- Das Spiel in Klosterneuburg gewann der Eislaufverein Klosterneuburg 3:1(1-1,2-0,0-0) gegen Sokol XX. Die Sieger waren in guter Form. Weinfurter erzielte für Klosterneuburg zwei Tore und eines Sikura. Für Sokol XX war Meißner erfolgreich.
- Spiel 9. Jänner 1938 Straßenbahn - Meidling M-Spiel
- Schiedsrichter: Jambor, Spielmann
- Auf dem Eislaufplatz Oswaldgasse siegte in der Meisterschaft der 2. Klasse Straßenbahn - Meidling mit 5:0(0-0,2-0,3-0) Toren. Die Tore erzielten Brandl3, Meißner und Howarth. 300 Besucher sahen das Spiel.
- Spiel 22. Jänner 1938 Straßenbahn - Klosterneuburg M-Spiel
- Schiedsrichter: Dr. Klein, Jambor,
- Bei Klosterneuburg fehlte wegen Erkrankung der wichtige Spieler Weinfurter. Die Straßenbahner gewannen dieses Meisterschaftsspiel 13:1(5-1,5-0,3-0). Die Tore für die Straßenbahner schossen in der Mehrzahl Brandl und Leier.
- Spiel 30. Jänner 1938 Straßenbahn - Ursus M-Spiel
- Schiedsrichter: Fred Revy
- Die Straßenbahner gewannen das Meisterschaftsspie gegen Ursus mit 9:1(1-0,4-0,4-1) Toren. Die Schützen für die Straßenbahner waren Brandl mit drei Toren und Meißner mit zwei Toren. Je ein Tor schossen Howarth, Leyer, Pirringer und Gludowatz. Mit diesem Sieg ist den Straßenbahner der Sieg in ihrer Spielklasse schon sicher.
- Spiel 6. Februar 1938 Straßenbahn - Slovan M-Spiel
- Schiedsrichter:
- Die Straßenbahner siegten im Meisterschaftsspiel gegen Slovan mit 15:0(4-0,4-0,7-0) Toren. Die Torschützen waren Brandl5, Howarth 4, Meißner2, Pirringer, Leyer, Schinko und Liefner.
Tabelle
Platz | Mannschaft | Spiele | gew. | unent. | verl. | Tore | G-Tore | Punkte | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0 | Eishockey Klub Meidling | ||||||||
0 | Eislaufverein St. Pölten | ||||||||
0 | Turnverein Sokol Wien XX | ||||||||
0 | Klub Ceska Viden Slovan | ||||||||
0 | Wiener Sportvereinigung | ||||||||
0 | Wiener Sport Klub Ursus | ||||||||
0 | Eislauf Verein Stockerau | ||||||||
0 | Eislaufverein Klosterneuburg |
Die weiteren Einzelheiten werden noch erarbeitet
Vorschriften der Wiener Meisterschaft 1936/37
Ausschreibung der Wiener Meisterschaft
- Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1937/38 erfolgt lt. Beschluss des Vorstandes vom 19. November 1937 für die Staatsmeisterschaft im Eishockey, die Wiener Meisterschaft, die Provinz-Meisterschaft, den Verbandspokal und den Alpenländerpokal in gleicher Form, wie die Meisterschaft des Jahres 1936/37. Die Durchführungsbestimmungen wurden aktuallisiert. Der Text der Wiener Meisterschaft ist nachstehend in dieser Fassung aufgeführt.[11]
Bestimmungen der Wiener Meisterschaft
- § 1 Teilnehmer
- An der Wiener Meisterschaft sind alle Verbandsvereine teilnahmeberechtigt, die ihre Tätigkeit in Wien und Niederösterreich ausüben. Der Vorstand des OeEHV ist jedoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angebae von Gründen zur Meisterschaft nicht zuzulassen. Die teilnahmeberechtigten Vereine können sich in der Klasse, in die sie eingereiht werden, mit einer Mannschaft am Bewerbe beteiligen, sie sind allerdings verpflichtet ihre spielstärkste Mannschaft antreten zu lassen.
- Die vom Vorstand in die Liga und 1. Klasse eingeteilten Vereine sind zur Teilnahme an der Meisterschaft verpflichtet; nimmt ein Verein der Liga, der 1. oder der 2. Klasse an der Meisterschaft nicht teil, verliert er seine Klassenzugehörigkeit.
- § 2 Austragungsart und Wertung
- Die teilnehmenden Mannschaften werden vom Vorstande des OeEHV wie folgt eingeteilt: in die Liga, in die 1. Klasse, in die 2. Klasse und in die 3. Klasse.
- Die Liga besteht aus 4 Vereinen, die 1. Klasse aus 5 Vereinen, die zweite Klasse aus 6 Vereinen, die 3. Klasse aus den übrigen Vereinen.
- In der Liga und in der ersten Klasse spielt jeder Verein zweimal gegen jeden, in der 2. und in der 3. Klasse einmal gegen jeden.
- Die Wertung der Spiele erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger einer Klasse ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt hat. Haben zwei oder mehrere Mannschaften einer Klasse die gleiche Punkteanzahl, so reiht jene Mannschaft, die mehr Tore erzielt hat, vor der anderen. Haben zwei oder mehr Mannschaften gleichviel Tore erzielt, so reiht jene Mannschaft, die weniger Tore erhalten hat, vor den anderen.
- § 3 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen
- Der in der Liga bei Endstand der Meisterschaft an erster Selle placiere Verein erhält den Titel "Wiener Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen beteilen zu können.
- Die in der 1., 2. und 3. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierten Vereine erhalten die Titel "Sieger der 1. (bzw. 2. und 3.) Klasse 19..", sowie das Recht des Aufstieges in die Liga, bzw. in die nächsthöhere Klasse.
- § 4 Aufstieg und Abstieg
- Der in der Liga bei Endstand der Meisterschaft an letzter Stelle placierte Verein steigt in die 1. Klasse ab, an dessen Stelle spielt im nächsten Jahre der Sieger der 1. Klasse.
- Ebenso wechseln die bei Endstand der Meisterschaft an letzter Stelle placierten Vereine der übrigen Klassen mit den Siegern der nächstniederigen Klassen die Klasseneinteilung, die in die nächsthöheren Klassen aufsteigen.
- § 5 Nenngeld
- Alljährlich wird vom OeEHV die Nennungfrist bestimmt, das ist der Termin, bis zu dem jeder Verein die Teilnahme seiner Mannschaft anzeigen muss. Gleichzeitig wird ein Nenngeld bestimmt, das jeder Nennung beigefügt sein muss.
- § 6 Platzwahl, Pflichtkarten
- Nach dem Nennungsschluss (Nennungstermin) wird durch das Los bestimmt, welcher Verein Platzwahl hat. Bei der in der Liga und in der 1. Klasse vorgesehenen zweiten Begegnung hat jeweils der Verein Platzwahl, der sie bei der ersten Begegnung nicht hatte.
- Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet, für die Bereitstellung eines spielfähigen Platzes, von Umkleideräumen für die Gastmannschaft und den Schiedrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber. Er ist verpflichtet dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 15 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben.
- Im Sinne der Bestimmungen der § 14 kann ein Verein der Platzwahl auch verlustig gehen.
- § 7 Wettspieltermine, Wettspielzeit
- Die Wettspieltermine werden durch den OeEHV festgesetzt, doch ist es den Vereinen freigestellt, die Spiele mit Bewilligung des Verbandes auch schon vor dem festgesetzten Termin auszutragen.
- Der platzwahlberechtigte, bzw. das Spiel durchführende Verein, der das Recht der Terminfestsetzung hat, hat zeitgerecht alles zu veranlassen, damit die Spiele innerhalb der Rundenendtermine ausgetragen werden können. Die Unterlassung der vorerwähnten Maßnahmen zieht Punktverlust nach sich.
- Im übrigen gelten die Bestimmungen über die "Anmeldung von Wettspielen" (siehe Vorschriftensammlung).
- Die Meisterschaftspiele dürfen nicht vor 8 Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 Minuten angesetzt sein. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitz an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7.30 Uhr verlassen und dort nicht nach 24.00 Uhr eintreffen muss. Im beiderseitigen Einvernehmen sind aber diesbezügliche Ausnahmen zulässig.
- § 8 Schiedsrichter, Spielbericht
- Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen. Die Schiedsrichter für jedes einzelne Spiel werden vom Verbande bestimmt. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter oder Schiedsrichter zugelassen, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden (Ausnahme siehe 2. Absatz dieses § 8). Die vom OeEHV entsendenden Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden. Für den Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Pflichtkarten zu hinterlegen; werden zwei Schiedsrichter angefordert, sind für jeden der beiden zwei Pflichtkarten zu hinterlegen.
- Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der zur Leitung eines Spieles bestimmte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginnes (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute der Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Die Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Von dieser Bestimmung gibt es jedoch folgende Ausnahme: Bei Spielen, bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste, kann auch ein Nichtverbandsschiedsrichter nach Einigung unter den beiden beteiligten Vereinen tätig sein, wenn der vom Verbande bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen ist und kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist.
- Wenn zwei Schiedsrichter nominiert sind und einer der beiden nicht erscheint oder infolge plötzlicher Erkrankung nicht amtieren kann, so ist das Spiel vom zweiten Schiedsrichter allein zu leiten. Erscheint keiner der beiden nominierten Schiedsrichter, so gelten die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, d.h., es ist nur ein Ersatzschiedsrichter zu wählen. Wenn nur ein Schiedsrichter angefordert war, darf nur ein Schiedsrichter amtieren.
- Jeder Verein hat am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare anzusprechen.
- Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden. Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Pflicht zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen.
- Sind zwei Schiedsrichter nominiert, so finden die Zusatzbestimmungen für die "Vorschriften der Schiedsrichter" und die "Vorschriften für die Vereine" sinngemäße Anwendung (siehe "Vorschriftensammlung" bzw. deren Ergänzung in der Zeitung 5/24. XI. 1934).
- § 9 Beglaubigungen von Wettspielen
- Die Beglaubigungen der Wettspiele wird auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsmässig durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind im Besonderen die Spiele in folgenden Fällen zu beglaubigen:
- a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner (siehe § 14, letzter Absatz).
- b) Beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
- c) Der platzwählende Verein hält den Spieltermin nicht ein: 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 7).
- d) Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
- e) Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
- f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler): Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
- g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Vereine: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
- h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spieldrittel ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 11). Jedenfalls muss bei einem Nachtragsspiel ein volles Spieldrittel nachgetragen werden. Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermesse die bis dahin führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verlieren, kann das Spiel mit dem bei Abbruch gegebenen Resultat beglaubigt werden.
- i) Ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Resultat 0:6 gegen den disqualifizierten oder suspendierten Verein, selbst für den Fall, als an dem ursprünglich angesetzten Termin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.).
- k) Ein Verein scheidet aus der Meisterschaft aus:
- 1) Vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen.
- 2) Nach Austragung von mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele mit dem Resultat 6:0 für den Gegner beglaubigt.
- Wird jedoch durch eine Strafbeglaubigung nach den obenstehenden Bestimmungen die Festsetzung des Meisters, des Aufsteigenden oder des Absteigenden beeinflusst, kann der OeEHV das betreffende Spiel noch einmal ansetzten, wenn es sich um das Ausscheiden eines Vereines aus der Meisterschaft nicht handelt. Tritt ein Verein zu dieser Neuansetzung eines Spieles nicht an, ist er von der Meisterschaft auszuschließen und verliert seine Klasseneinteilung.
- Liegen Fälle höherer Gewalt in Fällen vor, die zu einer Strafbeglaubigung führen sollten, ist von einer Strafbeglaubigung abzusehen und ein neuer Wettspieltermin anzusetzen. Ein gleiches gilt auch für den Fall, als ein Schuldtragender nicht festgestellt werden kann.
- § 10 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeit, Spielfähigkeit des Platzes
- Die Wartezeit beträgt 15 Minuten. Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Spielbeginn mit wenigstens 4 Spielern nicht angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht angetreten. Ist das Spielfeld durch eine andere Sportdisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung beim Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat (siehe § 14).
- § 11 Spielberechtigung
- An Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Hinsichtlich der Spielberechtigung Jugendlicher wird auf die Bestimmungen des § 12 verwiesen.
- Hat ein Spieler für irgend einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) für einen Verein nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten oder zu wiederholenden Spieles die Spielberechtigung für diesen Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die gleiche Spieleranzahl teilnehmen, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand.
- § 12 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
- Die Aufstellung eines Spielers, der nicht unfallversichert ist oder das Fehlen von Spielerpässen hat für die betreffende Mannschaft keinen Punktverlust im Sinne des § 9, f und g, sondern lediglich eine Bestrafung zur Folge.
- Hingegen tritt neben der Bestrafung noch Punktverlust ein, wenn in der Mannschaft mitwirken:
- a) Jugendliche (das sind 18jährige oder Jüngere), die keinen positiven Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben;
- b) Knaben (das sind Vierzehnjährige oder Jüngere), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht;
- c) Jünglinge (das sind Fünfzehnjährige oder Sechzehnjährige), wenn sie außer dem positiven Tauglichkeitsbefund nicht eine spezielle Bewilligung des OeEHV zur Teilnahme an Meisterschaftsspielen besitzen;
- d) Junioren (das sind Siebzehn- und Achtzehnjährige), deren Tauglichkeitsbefunde nur auf "für Juniorenbewerbe geeignet" lauten; sie sind nur dann spielberechtigt, wenn ihre Tauglichkeitsbefunde auf "für Seniorenbewerbe geeignet" lauten.
- Die Tauglichkeitsbefunde, bzw. die Bewilligung nach Punkt c) müssen vor dem betreffenden Spiel ausgestellt sein.
- Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem OeEHV suspendiert.
- § 13 Proteste
- Das Antreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftspiel "unter Protest" ist unstatthaft. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Vorschriften zu entscheiden; kann der Schiedsrichter vor dem Anpfiff nicht über den Protest entscheiden und hält der betreffende Verein seinen Protest aufrecht, dann darf das Spiel nicht stattfinden und der protestierende Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt.
- Über den Protest wird vom OeEHV entschieden. Wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Der Schiedsrichter hat den Protest noch am Platze auf seinem Spielbericht zu vermerken und diesen Vermerk vom protestierenden Verein (Mannschaftsführer oder Vereinsfunktionär) unterfertigen zu lassen.
- § 14 Rücktritt von der Meisterschaft
- Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele nach § 9, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender Verein der Liga, der 1. Klasse oder der Klasse 2, -unbeschadet seiner Placierung - die Zugehörigkeit zu seiner Klasse, ein Verein der 3. Klasse wird für die Dauer eines Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen.
- Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und sein Gegner verlangt statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom OeEHV festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Bis zur Austragung dieses Spieles gilt der nicht angetretene Verein als suspendiert; wird das Spiel aus seinem Verschulden bis zum festgsetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als von der Meisterschaft zurückgetreten. .
- Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl.
- Werden die Spiele eines Vereines in einer Meisterschaft wegen Nichtantretens strafbeglaubigt, so scheidet dieser Verein automatisch aus der Meisterschaft aus. In diesem Fall ist, wie im 1. Absatz ausgeführt, vorzugehen.
- § 15 Reservemeisterschaften
- Der Verband kann neben diesen Meisterschaftsbewerb auch einen Bewerb für die zweiten Mannschaften und eventuell auch weiteren Mannschaften der teilnehmenden Vereine austragen lassen. Titel und Preise werden in diesem Bewerbe nicht gegeben. Diese Mannschaften werden gegebenenfalls ebenso in Klassen geteilt, doch ist die Klasseneinteilung der ersten Mannschaft hier nur richtungsgebend, nicht ausschließlich bestimmend.
- Die Bestimmungen der Meisterschaft haben analog auch in diesem Bewerbe Geltung, jedoch können an diesen Spielen ausländische Staatsbürger (Staatenlose) ohne Einschränkung teilnehmen.
- In einer Resevermannschaft dürfen 6 Spieler der ersten Mannschaft (Tormann, zwei Verteidiger, drei Stürmer) dieses Vereines nicht teilnehmen.
- § 16 Schlussbestimmung
- In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
- Diese Meisterschaftsbestimmungen können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden.
- Beschlossen in der Vorstandssitzung am 19. November 1937.
Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1937/38[12]
- 1. Klasseneinteilung, Aufstieg, Abstieg,
- Liga:
- EKE, WEV,
- 1. Klasse:
- HCW, MEC, ÖWSC-WAF, WAC, WBC,
- 2. Klasse:
- Brigittenau, Rbd St. Pölten, Sokol, Stockerau, St. Pölten, VfB,
- 3. Klasse:
- Altmann, Alt-Turm, Arsenal, Breitensee, Gymnastik, Merkur, Palmers, Slovan, Ursus, WSV, sowie die neu beitretenden Vereine.
- Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.
- In die Liga werden nur 2 Vereine eingeteilt, die sich durch den mit Endstand der Meisterschaft aufsteigenden Verein der 1. Klasse auf 3 Vereine ergänzen. Ein Abstieg aus der Liga in die 1. Klasse findet nicht statt.
- Aus der 1. Klasse findet kein Abstieg in die 2. Klasse statt. Der erstplacierte steigt in die Liga auf.
- Aus der 2. Klasse steigt der Letzte in die 3. Klasse ab, der Erstplacierte steigt in die 1. Klasse auf.
- Aus der 3. Klasse steigen die beiden Erstplacierten in die 2. Klasse auf.
- 2. Nennungsschluss, Nenngeld
- Nennungschluss ist für die Liga und die 1. Klasse am 23. November 1936, 18.00 Uhr, für die 2. und 3. Klasse am 30. November 1936, 18.00 Uhr.
- Das Nenngeld beträgt für die Liga S 20,--, für die übrigen Klassen S 10,--.
- Die Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an den OeEHV, II. Bezirk, Praterstr. 8, zu richten.
- 3. Reservemeisterschaft
- Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft veröffentlichen. Nennungsschluss wie in Punkt 2 entsprechend der Klassenzugehörigkeit. Nenngeld betragt S 1,--.
- Mit der Nennung zur Reservemeisterschaft sind gleichzeitig 6 Spieler der ersten Mannschaft zu benennen, die in der Reservemeisterschaft im Sinne des § 15 der Wiener Meisterschaft nicht teilnehmen.
- 4. Spiele gegen Niederösterreichische Vereine
- Die Spiele der Wiener Vereine gegen Rbd. St. Pölten, Stockerauer und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der beiden Vereine auszutragen.
- Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Verbandssekretär Schaffer (Tel.U19-9-92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei der vorbezeichneten Telefonstelle zu erkundigen, ob das Spiel etwa abgesagt wurde.
- Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen, unnütz verausgabten Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird.
- 6. Fahrtvergütung
- Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung.
- Für Spiele der Wiener Vereine gegen die Vereine Rbd St. Pöltener, Stockerauer und St. Pölten gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen:
a) hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen; b) hat der Wiener Verein die Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten.
- Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten.
- Ist zu einem Spiel eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden -wobei die Bestimmungen des Punktes 4 der Durchführungsbestimmungen eingehalten wurden-, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.
Auslosung, Spieltermine
- Die Auslosung der Spiele der Liga und der Klassen 1 und 2 wird in der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 18. Dezember 1937 veröffentlicht, wobei die Auslosung der 2. Runden der Liga und der 1. Klasse noch später erfolgen müssen. Die Ergänzung der Auslosung für die 2. Klasse wird am 1. Jänner 1938 ergänzt.
Einzelnachweise
- ↑ Der Eishockeysport 15. Jänner 1938, Seite 4
- ↑ Der Eishockeysport 15. Jänner 1938
- ↑ Der Eishockeysport 22. Jänner 1938
- ↑ SportTagblatt 11. März 1938
- ↑ Der Eishockeysport 15. Jänner 1938
- ↑ Der Eishockeysport Ausgabe Nr. 18, Seite 84
- ↑ Der Eishockeysport Nr. 11
- ↑ Der Eishockeysport Ausgabe Nr. 18, Seite 84
- ↑ Der Eishockeysport Nr. 18
- ↑ SportTagblatt 11. März 1938
- ↑ Der Eishockeysport 27. November 1937
- ↑ Der Eishockeysport 27. November 1936
Quellenangabe
Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1937/38