Herren von Velben
Die Herren von Velben oder Felben waren eine Adelsfamilie, die im Mittelalter in den heutigen österreichischen Bundesländern Salzburg und Tirol einige Bedeutung besaß. Im 13. Jahrhundert gehörten sie den wichtigsten Ministerialen des Erzstiftes Salzburg.
Die Familie
Die Familie der Herren von Velben war ursprüngliche eine edelfreie[A 1] Adelsfamilie, die später zur Ministerialität des Erzstiftes Salzburg gehörte. Ihr Stammsitz befand sich in Felben (heute Teil der Gemeinde Mittersill), ihre wichtigsten Besitzungen lagen im Pinzgau und Pongau sowie bei Matrei in Osttirol, im Brixental und bei St. Johann in Tirol.[1]
Geschichte
Urkundlich sind die Herren von Velben erstmals im 12. Jahrhundert im Gefolge der Grafen von Lechsgemünd belegt. Nach dem Tod des Grafen Heinrich (II.) von Lechsgemünd, der sich nach Mittersill benannte, erhielten sie Besitzungen, die einst Teil der Grafschaft Lechsgemünd gewesen waren, als Lehen. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts konnten sie auch in der Grafschaft Tirol Fuß fassen.[1] Spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts zählten sie zu den höherrangigen Ministerialen des Erzstiftes Salzburg.[1] 1369 starb die Familie in "männlicher Linie" aus.[2]
Namentlich urkundlich genannte Mitglieder der Familie
- Gebhart (I.) von Velben war Lehensmann des Salzburger Erzbischofs, des Herzogs von Bayern und der Bischöfe von Regensburg und Bamberg. Gemeinsam mit seinem Sohn Ulrich stiftete 1262 in der Nähe der Burg Forchtenstein (heute Teil der Gemeinde St. Johann in Tirol) die St. Nikolauskirche und das Spital in der Weitau. Zu seiner Zeit dürften die Burgen Forchtenstein und Neuhaus (Gundhabing) erbaut worden sein, die sich bis zu ihrer Zerstörung im Besitz seiner Familie befand. Vermutlich dürfte bereits er die Burg Itter vom Hochstift Regensburg als Pfandschaft erhalten haben.[3]
- Ulrich von Velben, einer der Söhne von Gebhart (I.) von Velben, war erster Inhaber des Spitalsbenefizium des Spitals in der Weitau, das bis 1957 Bestand hatte.[2]
- Gebhard (II.) von Velben, ein anderer Sohn von Gebhart (I.) von Velben, war für den Salzburger Erzbischof Pfleger und Richter von Mittersill (heute Teil der gleichnamigen Gemeinde). 1292 wurde er mit Burg und Gericht Mittersill belehnt.[2]
- Otto von Velben, der anders als sein Vater Gebhart (II.) weder Pfleger noch Richter von Mittersill wurde noch dies als Lehen erhielt, eröffnete deshalb, gemeinsam mit seinem Bruder , eine Fehde gegen den Salzburger Erzbischof Konrad (IV.) († 1312), die für beide ziemlich verlustreich endete. Zudem unternahmen die Brüder auch ausgedehnte Raubzüge zu Wasser, Lande und auf der Straße bis ins Inntal. Nachdem Otto von Velben auch mit Bischof Nikolaus von Regensburg († um 1340) Streit hatte, war er zwischen 1308 und 1314 genötigt, sich diesem zu ergeben.[2]
- Heinrich von Velben, der Sohn von Otto von Velben, unterwarf sich nach dem Tod seines Vaters dem Salzburger Erzbischof. So gelang es ihm, seine Familie nochmals in eine bedeutende Position zu bringen.[2]
Besitzungen der Herren von Velben
- Forchtenstein, abgegangene Burg in St. Johann in Tirol
- Neuhaus (Gundhabing), abgegangene Burg in Kirchberg in Tirol[2]
- Burg Mittersill, im 13. Jahrhundert zur Pflege und als Lehen des Erzstiftes Salzburg[2]
- Burg Itter, im 13. Jahrhundert als Pfandschaft des Hochstiftes Regensburg[2]
Erinnerungen an die Familie im heutigen Österreich
An sie erinnern noch heute einige örtliche Namen: der Weiler Felben bei Mittersill, das Felbertal und die Felbertauern.[1]
Literatur
- Julia Hörmann-Thurn und Taxis (Hrsg.): Tiroler Burgenbuch. Nordtiroler Unterland (= Tiroler Burgenbuch XI.). Athesia Verlag, Bozen, 2019. ISBN 978-88-6839-358-8. S. 309f.
Weblinks
- Herren von Felben, SalzburgWiki
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
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