Snapback-Mechanismus

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Der sogenannte Snapback-Mechanismus (auch: Snapback[1] sanctions) ist Teil der UN-Resolution 2231 (2015) über die internationale Kontrolle des Iranische Atomprogramm und darin wiederum der Joint Comprehensive Plan of Action[2] (abgekürzt: JCPOA oder JCPoA), welchen die fünf Vetomächte des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland und der Iran als einen Rahmenvertrag im April 2015 vereinbarten.

Durch den Snapback-Mechanismus ist es jeder Vertragspartei möglich, innerhalb von 30 Tagen die Wiederherstellung aller multilateralen UN-Sanktionen gegenüber dem Iran zu fordern, die 2015 in Übereinstimmung mit der vom UN Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution 2231 aufgehoben worden waren, ohne dass andere UN-Mitglieder dies mit einem Veto verhindern könnten.

Geschichte

Durch diesen Aktionsplan (Vertrag) in der UN-Resolution 2231 (2015) verpflichtete sich der Iran das Atomprogramm einer Kontrolle bis 2025 durch internationale Fachleute unterziehen zu lassen und die Kapazität zur Urananreicherung zu begrenzen. Bereits angereichertes Uran wurde ins Ausland gebracht.[3][4] Als "Gegenleistung" wurden die internationalen Sanktionen gegen den Iran, insbesondere die der USA, Zug um Zug aufgehoben.[5][6] Zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen durch den Iran wurde unter anderem die Internationale Atomenergie-Organisation mit Sitz in Wien berufen.[7]

Die 15 Nationen im Sicherheitsrat billigten einstimmig die Resolution 2231, die von den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (China, Frankreich, Russland, dem Vereinigten Königreich und den USA) - sowie Deutschland und der Europäischen Union sowie dem Iran ausgehandelt worden war.[8]

Bereits am 29. März 2016 wurde von den USA, dem Vereinigte Königreich, Frankreich und Deutschland in einem Brief an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, dem Iran vorgeworfen, er würde die Resolution 2231 des Sicherheitsrates verletzen.[9]

Die USA haben am 8. Mai 2018 einseitig den Rückzug aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA oder JCPoA) erklärt und einseitig Sanktionen gegen den Iran wieder aufgenommen und anderen Staaten und Unternehmen mit schweren Sanktionen gedroht, die weiterhin mit dem Iran zusammenarbeiten.

Am 9. Juni 2020 wurde von UN-Generalsekretär Antonio Guterres erklärt, dass Marschflugkörper, die bei mehreren Angriffen auf Saudi-Arabien (Ölanlagen und einen internationalen Flughafen) 2019 eingesetzt wurden aus dem Iran stammen würden.[10]

Am 14. August 2020 wurde ein Vorschlag der USA zur Ausweitung der Waffenbeschränkungen für den Iran, der im Oktober dieses Jahres gemäß Resolution 2231 auslaufen soll, im Sicherheitsrat abgelehnt, wobei nur die Dominikanische Republik mit den USA dafür stimmte, während China und China Russland dagegen stimmten. Die übrigen elf Mitglieder des UN-Sicherheitsrates enthielten sich der Stimme.[11][12] Am 19. August 2020 erklärte daraufhin nach dieser außenpolitischen Schlappe der US-Außenminister Mike Pompeo, dass die Regierung der USA beabsichtige, die sogenannte Snapback- Mechanismus in Pkt 11 des Joint Comprehensive Plan of Action in der Resolution 2231 anzuwenden. Nach dieser Bestimmung kann jedes Mitglied der Joint Comprehensive Plan of Action die Wiederherstellung aller UN-Sanktionen fordern.[13]

In einer Presseausendung des deutschen Auswärtigen Amtes vom 20. August 2020 wurde eine Stellungnahme der Außenminister Heiko Maas (Deutschland), Jean-Yves Le Drian (Frankreich) und Dominic Raab (Vereinigtes Königreich) (sog. EU-3 ) wiedergegeben, in der diese festhalten, dass die USA seit ihrem einseitigen Rückzug am 8. Mai 2018 kein Mitglied des Joint Comprehensive Plan of Action mehr sind und somit den Snapback-Mechanismus von den USA gar nicht aktiviert werden kann.[14] Die Mitgliedstaaten der EU-3 würden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verfahren und Institutionen bewahrt werden, welche die Grundlage des Multilateralismus bilden. Sie riefen alle Mitglieder des UN-Sicherheitsrats dazu auf, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Gräben im Sicherheitsrat vertiefen oder sich ernsthaft nachteilig auf seine Arbeit auswirken würden. Insbesondere blieben die EU-3 dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) verpflichtet, gerade auch im Hinblick auf die erheblichen Herausforderungen, welche der einseitige Rückzug der Vereinigten Staaten mit sich gebracht habe. Die aktuelle Problematik von systematischen Verstöße des Irans gegen seine Verpflichtungen aus dem JCPoA sei gemäß der Ansicht der EU-3 im Wege eines Dialogs der JCPoA-Teilnehmer zu lösen, einschließlich der Joint Commission und unter Nutzung des Streitbeilegungsmechanismus.[15][16][17]

Die Wiedereinsetzung aller multilateralen Sanktionen würde das faktische Ende des Atomabkommens bedeuten und damit auch der Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf den Iran.[18]

Text der Bestimmung

Application of Provisions of Previous Resolutions

10. Encourages China, France, Germany, the Russian Federation, the United Kingdom, the United States, the European Union (EU), and Iran (the “JCPOA participants”) to resolve any issues arising with respect to implementation of JCPOA commitments through the procedures specified in the JCPOA, and expresses its intention to address possible complaints by JCPOA participants about significant non performance by another JCPOA participant;

11. Decides, acting under Article 41 of the Charter of the United Nations, that, within 30 days of receiving a notification by a JCPOA participant State of an issue that the JCPOA participant State believes constitutes significant non performance of commitments under the JCPOA, it shall vote on a draft resolution to continue in effect the terminations in paragraph 7 (a) of this resolution, decides further that if, within 10 days of the notification referred to above, no Member of the Security Council has submitted such a draft resolution for a vote, then the President of the Security Council shall submit such a draft resolution and put it to a vote within 30 days of the notification referred to above, and expresses its intention to take into account the views of the States involved in the issue and any opinion on the issue by the Advisory Board established in the JCPOA;

12. Decides, acting under Article 41 of the Charter of the United Nations, that, if the Security Council does not adopt a resolution under paragraph 11 to continue in effect the terminations in paragraph 7 (a), then effective midnight Greenwich Mean Time after the thirtieth day after the notification to the Security Council described in paragraph 11, all of the provisions of resolutions 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008), and 1929 (2010) that have been terminated pursuant to paragraph 7 (a) shall apply in the same manner as they applied before the adoption of this resolution, and the measures contained in paragraphs 7, 8 and 16 to 20 of this resolution shall be terminated, unless the Security Council decides otherwise;

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wörtlich: Zurückschnappen.
  2. Hdt.: Gemeinsamer umfassender Aktionsplan, Teil der UN-Resolution 2231 (2015), Anhang A vom 20. Juli 2015 (S/RES/2231 (2015)).
  3. spiegel.de Verhandlungen in Lausanne: Durchbruch im Atomstreit mit Iran (zuletzt abgerufen am 21. August 2020)
  4. spiegel.de Atomvereinbarung mit Iran (zuletzt abgerufen am 21. August 2020)
  5. spiegel.de Vereinbarung von Lausanne (abgerufen am 3. April 2015)
  6. faz.net Infografik (zuletzt abgerufen 21. August 2020)
  7. Resolution 2231 (2015) on Iran Nuclear Issue - Background, Webseite der vereinten Nationen.
  8. Security Council, Adopting Resolution 2231 (2015), Endorses Joint Comprehensive Agreement on Iran’s Nuclear Programme, Webseite der Vereinten Nationen.
  9. Iran missile tests defied UN resolution, say US and European allies, Webseite: Deutsche Welle vom 30. März 2016.
  10. Arms seized by U.S., missiles used to attack Saudi Arabia 'of Iranian origin': U.N., Webseite: reuters.com vom 12. Juni 2020.
  11. Security Council Announces Failure to Adopt Text on Iran Sanctions by 2 Against, 2 in Favour, 11 Abstentions, Webseite der Vereinten Nationen vom 14. August 2020.
  12. US sees embarrassing UN defeat over Iran arms embargo proposal, Webseite: The Guardian vom 14. August 2020.
  13. Edith M. Lederer, Matthew Lee: UN crisis looms as U.S. readies demand to reimpose sanctions on Iran, Webseite: The Globe and Mail.com vom 19. August 2020.
  14. Siehe auch: Borrell: USA können „Zurückschnappen“ der Iran-Sanktionen nicht erzwingen, Webseite der Europäischen Kommission vom 21. August 2020.
  15. Pressemitteilung: E3 Außenminister zum Ersuchen der USA, den Snapback-Mechanismus auszulösen, Auswärtigen Amts vom 20.08.2020.
  16. „Snapback“-MechanismusUSA verlangen Wiedereinsetzung von UNO-Sanktionen gegen Iran – Widerstand von Deutschland, Frankreich und Großbritannien, Webseite: Deutschlandfunk.de vom 21. August 2020.
  17. E3 Außenminister zum US-Versuch den Snapback-Mechanismus auszulösen, Pressemitteilung Auswärtigen Amt vom 20. September 2020.
  18. Siehe auch: Iran nuclear deal still best way to ensure peace, DiCarlo tells Security Council, Webseite der Vereinten Nationen vom 19. Juli 2020.