Heinrich VII. von Schaunberg[1] (* 1355; † 9. Oktober 1390) war Graf von Schaunburg und Herrscher der im Herzogtum Österreich gelegenen reichsfreien Grafschaft Schaunberg (heute Teil der Republik Österreich, Bundesland Oberösterreich, Hausruckviertel). Unter ihm kam es zur "Schaunberger Fehde" mit Herzog Albrecht III. von Österreich (Albrecht mit dem Zopfe), als deren Folge die Grafen von Schaunberg die landesfürstliche Herrschaft der Herzöge von Österreich endgültig anerkennen mussten.

Herkunft

Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die Burg Schaunberg, die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei Eferding errichteten. (Die Ruine gehört heute zur Gemeinde Hartkirchen). Um 1250 übten sie die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der Donau, der Traun und dem Salletwald[A 1] aus. Obwohl sie schon damals als reichsfrei galten, gehörten sie gleichzeitig zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 auf dem Landtag von Korneuburg teil, auf dem der böhmische König Přemysl Ottokar II. nach den Aussterben der Babenberger als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.

Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft Frankenburg, die als Pfandschaft des Bistums Bamberg in ihren Besitz kam, die Burg Orth an der Donau und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom Bischof von Passau gekauft hatten, sowie das Landgericht Niederkessla. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen im Herzogtum Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem Innbach, der Trattnach und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen Attersee, Hausruck und Kobernaußerwald. Sie beanspruchen nun die Vogtei über die Zisterzienserstifte Wilhering und Engelszell und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren Gerichtsbezirken lagen wie St. Veit an der Rott, Michaelbeuren, Suben und Formbach. Dazu kamen weitere Vogteien udn Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann und eine beachtliche Vasallität. Weitere Besitzungen hatten sie in Schwaben, Franken, Baiern, Kärnten und der Steiermark. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.

Graf Heinrich von Schaunberg war der Sohn von

Familie

Graf Heinrich von Schaunberg hatte (vor 9. Januar 1362) Gräfin Ursula von Görz zu Schöneck, Neuhaus und Uttenstein († nach 1383), eine Tochter des Grafen Meinhard VI. von Görz, geheiratet.[2] Aus dieser Ehe hatte er Kinder, belegt sind zwei Söhne und eine Tochter:

Zu weiteren Nachfahren siehe auch Grafen von Schaunberg.

Die Schaunberger Fehde

Im Jahr 1380 zog [[w:Reinprecht II. von Walsee|Geschichte der Schaunberger

Die Schaunberger entstammten dem Geschlecht der Edlen von Julbach und waren in der weiblichen Linie mit den Grafen von Formbach-Vichtenstein verwandt. Sie hatten von Kaiser Barbarossa die Maut zu Aschach an der Donau erhalten, ein sehr einträgliches Reichslehen. Mitte des 12. Jahrhunderts ließ Heinricus de Scovenberch etwa eine Wegstunde von Aschach entfernt eine Burg errichten.

In einer Urkunde aus dem Jahr 1316 bezeichnen sich die Schaunberger als Grafen und strebten für ihre Grafschaft Schaunberg Reichsunmittelbarkeit an. Herzog Rudolf IV. ermunterte jedoch seinen Gefolgsmann Eberhard von Wallsee, sich jenseits der Donau, Burg Schaunberg gegenüber, eine Zweitburg (Burg Oberwallsee) zu bauen.


Die Schaunberger Fehde

Im Jahr 1380 zog Reinprecht II. von Walsee im Auftrag Herzog Albrechts III. gegen Heinrich von Schaunberg. Obwohl der Schaunberger sich mit den Rosenbergern und deren Ministerialen verbündet hatte, besetzte der Wallseer in den ersten beiden Jahren der „Schaunberger Fehde“ alle ihre Donauburgen sowie ihre Stadt Eferding. Burg Schaunberg belagerte er allerdings vergeblich. Da die Rosenberger ihn nicht unterstützten, musste Heinrich sich den Habsburgern unterwerfen.

Im Jahr 1388 erhielten Wallsee und Habsburg erneut Fehdebriefe, zwei Jahre später musste Heinrich von Schaunberg dann endgültig Urfehde schwören. Doch machten die „redenden Wasserspeier“ auf dem Turm seiner Burg Neuhaus offenkundig, was er von Habsburg und Wallsee hielt.

1548 verloren die Schaunberger ihre Reichsstandschaft, 1559 starben sie aus. Schon zu Anfang des Jahrhunderts waren sie in das von ihnen erbaute Schloss Eferding gezogen. Nach ihnen residierten hier ihre Erben, die Starhemberger. ]] im Auftrag Herzog Albrechts III. gegen Heinrich von Schaunberg. Obwohl der Schaunberger sich mit den Rosenbergern und deren Ministerialen verbündet hatte, besetzte der Wallseer in den ersten beiden Jahren der „Schaunberger Fehde“ alle ihre Donauburgen sowie ihre Stadt Eferding. Burg Schaunberg belagerte er allerdings vergeblich. Da die Rosenberger ihn nicht unterstützten, musste Heinrich sich den Habsburgern unterwerfen.

Im Jahr 1388 erhielten Wallsee und Habsburg erneut Fehdebriefe, zwei Jahre später musste Heinrich von Schaunberg dann endgültig Urfehde schwören. Doch machten die „redenden Wasserspeier“ auf dem Turm seiner Burg Neuhaus offenkundig, was er von Habsburg und Wallsee hielt.

1548 verloren die Schaunberger ihre Reichsstandschaft, 1559 starben sie aus. Schon zu Anfang des Jahrhunderts waren sie in das von ihnen erbaute Schloss Eferding gezogen. Nach ihnen residierten hier ihre Erben, die Starhemberger.



Die Schaunberger Fehde

Während der Schaunberger Fehde (1380–1390) besetzte Herzog Albrecht III. von Österreich (Albrecht mit dem Zopfe) alle Donauburgen der Grafen von Schaunberg und die Stadt Eferding, die Burg Schaunberg belagerte er vergeblich. Heinrich von Schaunberg musste sich jedoch unterwerfen und seine Besitzungen von Herzog Albrecht zu Lehen nehmen. Seine Niederlage wurde mit einer Reihe von Verträgen, darunter einen Schiedsspruch vom 28. Februar 1383 durch ein Gericht von Reichsfürsten, besiegelt. 1388 lehnte sich Graf Heinrich erneut gegen die Herrschaft der Herzöge von Österreich auf, nach wechselnden Erfolgen musste er sich schließlich erneut unterwerfen und im Jahr 1390 dem Herzog endgültig Urfehde schwören.

Die Folgen der Schaunberger Fehde

Heinrichs Familie gelang es unter der Herrschaft der Herzöge von Österreich noch ca. ein Jahrhundert lang eine gewisse Sonderstellung behaupten. Einer seiner Nachfahren, Friedrich V. von Schaunberg war von 1489 bis 1494 sogar Fürsterzbischof von Salzburg. Erst unter Friedrich III. und Maximilian I. gelang es den Herzögen von Österreich, die schaunbergischen Sonderrechte endgültig zu beschneiden. Nachdem die Grafen von Schaunberg während der Reformation den lutherischen Glauben angenommen hatte, verloren sie im Jahr 1548 endgültig ihre Reichsstandschaft. Im Jahr 1559 starben sie mit Wolfgang von Schaunberg aus. Über dessen Schwester Anna von Schaunberg kamen ihre Besitzungen an die Grafen von Starhemberg.

Literatur

  • Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, S. 259-264

Einzelnachweise

  1. Numerierung nach der Stammtafel bei Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 260
  2. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 272
  3. Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III. von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz. In: Bludenzer Geschichtsblätter 2009, Heft 90+91, S. 14

Anmerkungen

  1. Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus, vgl. http://www.sankt-willibald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=25&Itemid=53