Hanns (V.) von Stubenberg (auch Hans von Stubenberg, Johann von Stubenberg) gehörte dem steirischen Landadel an und führte zusammen mit Andreas Baumkircher die Baumkircher-Fehde gegen Kaiser Friedrich III.

Herkunft und Familie

Anfänge der Herren von Stubenberg

Die Familie der Stubenberger ist bereits im Hochmittelalter als landsständisches Adelsgeschlecht des Herzogtums Steier(mark) nachgewiesen. Ursprünglich dürften sie freie oder landesfürstliche Ministeriale (der steirischen Otakare) gewesen sein. 1129 wurden sie erstmals mit Wulfing aus der "Neuen Welt" (westlich von Wiener Neustadt) und seinem Sohn Otto von Kapfenberg urkundlich erwähnt. Otto von Kapfenberg erbaute im Feistritztal jene Burg Stubenberg (um 1160 im Besitz der Familie), nach der sich die Familie benannte. Ihr Besitz, den sie durch Erbschaften, Eheverbindungen (mit anderen landsständischen Adelsfamilien der Steiermark wie zum Beispiel den Grafen von Cilli oder den Liechtensteinern) und Rodung erweiterten, erstreckte sich streuweise über die Region des heutigen südlichen Niederösterreichs, der heutigen Steiermark und des heutigen Sloweniens. Nach dem Aussterben der Babenberger waren die Stubenberger zunächst Parteigänger des ungarischen Königs. Nach der Güssinger Fehde wurde ein Hans von Stubenberg Burghauptmann von Rechnitz und sein Bruder im selben Amt in Schlaining eingesetzt. Ein Ulrich von Stubenberg war mit Elisabeth von Forchtenstein und Rechnitz verheiratet. Von entscheidender Bedeutung für die Familie war der Erwerb von und die Belehnung mit Pitten. Obwohl die Stubenberger eine große Machtstellung besaßen und im 15. Jahrhundert als die bedeutendsten Grundbesitzer des Herzogtums Steiermark galten, wurden sie nie gefürstet[A 1].[1]

Die Stubenberger spalteten sich in mehrere Familienzweige auf: die Neuberger, die Stadecker und die Landesehrer auf Hohenwang. Später bildeten sich noch eine Kapfenberger und eine Wurmberger Linie aus.[2]

Herkunft des Hanns von Stubenberg

Hanns (V.) von Stubenberg war der Sohn von Leutold von Stubenberg , der um 1432 Agnes von Pettau († vor 1452), die Witwe des Grafen Johann von Görz geheiratet hatte. 1436 finden wir ihn und Otto IV. im Gefolge des späteren Kaisers Friedrich III. auf seiner Reise ins Heilige Land. Beide gehörten später zu seinen Räten und hatten das Oberstschenkenamt der Steiermark inne[3]. Agnes erbte gemeinsam mit ihrer Schwester Anna von Schaumberg (Schaunberg?) nach dem Tod ihres Bruders dessen Besitz, darunter die Festungen Wurmberg, Schwanberg und Hollenburg. Außer Hanns hatten Leutold und sie noch einen weiteren Sohn: Friedrich († vor 1452). Nach ihrem Tod heiratete Leutold 1453 Ursula von Emmerberg, ebenfalls eine reiche Erbtochter, der die Güter Klöch und Halbenrain gehörten. Aus dieser Ehe hatte Leutold zwei Kinder, darunter einen weiteren Sohn namens Friedrich, der zu den Spielgefährten des späteren Kaisers Maximilian I. gehörte. Die Erbverfügungen, die Agnes und Ursula über ihre Besitzungen für den Fall getroffen hatten, dass sie keine Nachkommen haben würden, verschafften auch dem Kaiser Zugriffsrechte auf diese.[4]

Hanns war außerdem ein Cousin von Thomas († 1471) und Wolfgang von Stubenberg, die in der Baumkircher-Fehde auf der Seite des Kaisers standen. Thomas von Stubenberg fand während dieser Fehde den Tod, als er aus der Burg Schlaining, wo er gefangen gehalten wurde,zu flüchten versuchte. Sein Sohn heiratete später Andreas Baumkirchers Enkelin Barbara.[5]

Ehe und Nachfahren des Hanns von Stubenberg

Hanns (V.) von Stubenberg war seit dem 6. Dezember 1464 mit Martha Baumkircher, der Tochter von Andreas Baumkircher verlobt, die Ehe zwischen den beiden wurde um 1470 geschlossen. Aus dieser Ehe hatte er drei Söhne, die die Wurmberger Linie der Herren von Stubenberg weiterführten[6]:

  • Kaspar ∞ Barbara Banffi
  • Balthasar ∞ Sara von Kaniszai
  • Franz

Leben

Der Erbschaftsstreit

Als Hanns (V.) von Stubenberg 1460 mündig wurde und das Erbe seiner Mutter beanspruchte, entbrannte um dieses ein Erbstreit, in das sich auch der Kaiser einschaltete.[7]

Hanns von Stubenberg war bereits bei dem Erbschaftsstreit von seinem späteren Schwiegervater tatkräftig unterstützt worden. Zusammen mit seinem Vater Leutold verkaufte er diesem die Herrschaft Katsch, was Andreas Baumkircher seinen Aufstieg in die steirische Landstandsschaft ermöglichte. Zusammen mit ihm führte Hanns von Stubenberg die Baumkircher-Fehde, in der eine Reihe seiner Burgen und Herrschaften von kaiserlichen Söldnern erobert und auch zerstört wurden. Bei den Verhandlungen in Graz, wo er zusammen mit seinem Schwiegervater und Andreas von Greißenegg unter Bruch des freien Geleits gefangengesetzt wurde, blieb er zunächst in Haft. Erst nach der Erbregelung zwischen Friedrich III. und den Erben von Andreas Baumkircher am 8. Mai 1472 wurde er gegen Urfehde freigelassen und "wieder zu Gnaden" aufgenommen. Allerdings verlor er alle Ämter, hatte enorme Besitzverzichte zugunsten es Kaisers hinzunehmen und auch die zweite Ehe mit einer Adeligen aus einer "kaisernahen" Familie brachte ihn nicht mehr an den kaiserlichen Hof.[8]

Literatur

  • Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen sozialen Aufstiegs im Spätmittelalter am Beispiel Andreas Baumkirchers. Universität Wien, (ungedruckte) Diplomarbeit, 2000, S. 124-131 und S. 165f.

Einzelnachweise

  1. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 124ff.
  2. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 126
  3. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 126
  4. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 127f.
  5. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 129
  6. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 128 und S. 130 (Stammtafel)
  7. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 128f. und S. 151
  8. vgl. Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000, S. 128f. und S. 165

Anmerkungen

  1. Dass sie nie gefürstet wurden, legt nahe, dass sie im 14. und wohl auch noch zu Beginn des 15. Jahrhundert politische Parteigänger der leopoldinischen Habsburger als Landesfürsten der Steiermark gewesen sein dürften.