Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1932/33

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Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1932/33 ist die zweite Austragung des Cups, welcher vom Wiener Willi Moser für die Austragung einer Jugendmeisterschaft im Eishockey gestiftet wurde.


Geschichte

Da der bisherige Szabo-Jugend-Cup im vorletzten Jahr vom Wiener Eislauf Verein (WEV) endgültig gewonnen wurde, musste ein neuer Pokal ausgeschrieben werden. Willi Moser, langjähriges Vorstandsmitglied des Pötzleinsdorfer Sport Klub (PSK) und des späteren Eishockey Klub Engelmann (EKE), stiftete im Jahr 1932 einen neuen Jugend-Wanderpreis.


Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1932/33

Es nehmen in diesem Jahr sieben Jugendmannschaften aus sechs Vereinen teil.


Teilnehmer:


Mannschaft Bemerkungen
Eishockey Klub Engelmann
Hockeyclub Währing
Reichsbund Wien
Verein für Bewegungsspiele
Wiener Athletiksport Club
Wiener Eislauf Verein Team A
Wiener Eislauf Verein Team B


Eishockeyspiele

Datum Spielort Vereine Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
11. Februar 1933 Wien, WEV-Platz WEV Jug B - Rbd Wien Jug JW 6:0(4:0(1-0,3-0) s.u.
13. Februar 1933 Wien, WEV-Platz EKE Jug. - WAC Jug. JW 0:0(0-0,0-0)
15. Februar 1933 Wien, WEV-Platz WEV Jug B - HC Währing Jug JW 6:0 s.u. strafbeglaubigt Nr. 603
17. Februar 1933 Wien, Engelmann-Platz EKE Jug. - WEV Jug. JW 1:1(0-0,1-1)
17. Februar 1933 Wien, WEV-Platz HC Währing Jug - Reichsbund Wien Jug JW 0:6 strafbeglaubigt Nr. 607
18. Februar 1933 Wien, WEV-Platz WEV Jug B - WBC Jug JW 7:0
24. Februar 1933 Wien, WEV-Platz Rbd Wien Jug - WBC Jug JW 2:1 Nr. 609
25. Februar 1933 Wien, WEV-Platz WEV Jug A - WAC Jug JW 1:0 o.k. Nr. 605
25. Februar 1933 Mödling HC Währing Jug - WBC Jug JW 0:6 strafbeglaubigt
27. Februar 1933 Wien, WEV-Platz WEV Jug A - WEV Jug B JW 0:3


Spiel 11. Februar 1933 WEV Jug B - Rbd Wien Jug JW

  • Schiedsrichter: Lauerer
  • Das Turnierspiel im Jugend-Wanderpokal zwischen dem WEV Team B und dem Reichsbund Wien endete 4:0(1-0,3-0). Dann wurde es mit 6:0 strafbeglaubigt.

|15. Februar 1933 || Wien, WEV-Platz || WEV Jug B - HC Währing Jug ||JW ||6:0 || ||strafbeglaubigt

| 17. Februar 1933 || Wien, Engelmann-Platz || EKE Jug. - WEV Jug.|| JW||1:1 | |S. Aigner |17. Februar 1933 || Wien, WEV-Platz || HC Währing Jug - Reichsbund Wien Jug ||JW || 0:6 || ||strafbeglaubigt |25. Februar 1933 || Mödling || HC Währing Jug - WBC Jug || JW || 0:6 || || strafbeglaubigt



1933

  • In diesem Jahr wird in zwei Gruppen gespielt. Sieben Mannschaften von fünf Vereinen treten an. Im Entscheidungsspiel der Gruppensieger am 27. Februar 1933 auf dem WEV-Platz in Wien ist der WEV B vor dem WEV A mit 3:0 erfolgreich und wird Wanderpokalsieger 1933.


Tabelle

Gruppe A

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 WEV Team A 2 1 1 0 2:1 3 Gruppensieger
2 Eishockey Klub Engelmann 2 0 2 0 1:1 2
3 Wiener Athletiksport Club 2 0 1 1 1:2 1


Gruppe B

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Wiener Eislauf Verein Team B 3 3 0 0 19:0 6 Gruppensieger u. Wanderpreis-Sieger
2 Reichsbund Wien 3 2 0 1 8:7 4
3 Wiener Bewegungssport Club 3 1 0 2 7:9 2
4 Hockeyclub Währing 3 0 0 3 0:18 0


Gewinner Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1932/33: Wiener Eislauf Verein


  • Die Jugendmannschaften des Wiener Eislauf Vereins haben zwei Jahre lang hintereinander den Jugend-Wanderpreis gewonnen. Somit geht der von Willi Moser gestiftet Wanderpreis in den Besitz des WEV über.



Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1932/33

  • Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am ?. Januar 1933 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".


1. Art des Preises
Der Jugend-Wanderpreis ist ein von Herrn Willy Moser gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des Österreichischen Eishockeyverbandes, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht. Sieger 1932: WEV


2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1915 oder nach dem 31. Dezember 1917 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Jugend-Wanderpreis tätig sein.
3. Art der Austragung, besondere Vorschriften
Der Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Wiener Meisterschaft Klasse II ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:
a) Die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;
b) Aufstellung unversicherter oder nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;
d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.


4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften
Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich.
5. Sieger, Ehrenzeichen
Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen, sein Name wird auf dem Pokale eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht mehr beteilt werden können, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim Verbandes anfordern.
6. Schlussbestimmungen
Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung :Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 30. Jänner 1933, 18.00 Uhr, schriftlich an den Österreichischen Eishockeyverband, Wien I, Wipplingerstr. 24, Sekretariat, zu richten. Verspätete Nennungen werden nicht berücksichtigt. In allen in den Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
Anmerkung: Wie schon im Vorjahr wird das Höchstalter wieder falsch in der Ausschreibung angegeben. Die Berichtigung von § 2, dass das Altersjahr 1917 und nicht 1916 heißen muss, ist hier bereits eingearbetet[1]
  • Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 04. Februar 1933 bekanntgegeben.




Einzelnachweise

  1. Der Eishockeysport 28. Jänner 1933


Quellenangabe

  • Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgänge 1932 bis 1933
  • SportTagblatt Wien