Gföhler Hexenprozess
Der Gföhler Hexenprozess fand im Jahr 1592 statt. Zuständig war das Landgericht in Gföhl.
Der Prozess
Am 16. Juli 1592 wurde Barbara Stierpaur (* um 1576; † nach dem 24. Mai 1593) aus Erdweis [A 1], einem Dorf westlich von Gföhl, von Schergen des Landgerichtes in Gföhl wegen eines Grasdiebstahls, den sie angeblich im Gföhler Wald begangen hatte, festgenommen. Barbara Stierpaur war als Waise bei den Bauersleuten Erhard und Margareta Greis († nach dem 24. Mai 1593) aufgewachsen und in deren Haushalt beschäftigt. Als sie noch am selben Tag wegen des Grasdiebstahls gütlich verhört wird, beschuldigt sie ihre Ziehmutter Margareta Greis der Zauberei, wobei sie sehr ausführlich ins Detail geht. Das Landesgericht schaltet daraufhin den zuständigen Grundherren ein, Hans von Auersperg, zu dieser Zeit Inhaber der Herrschaft Niedergrünbach (heute in Rastenfeld). Dieser lässt Margareta Greis durch seinen Pfleger verhaften und peinlich befragen. Als sie nichts gesteht, liefert er sie an das Landgericht Gföhl aus. Inzwischen wird Barbara Stierpaur weiter verhört, wobei sie durch ihre Aussagen noch zwei weitere Frauen beschuldigt, die aber inzwischen geflüchtet sind. Hanns Huebmer, der Verwalter der landesfürstlichen Herrschaft Gföhl, lässt Margareta Greis neuerlich foltern, diesmal bereits im Beisein des Henkers. Als sie noch immer nicht gesteht, erbittet er für sein weiteres Vorgehen einen Bescheid der für das "Herzogtum unter der Enns" zuständigen Kammer. Er erhält die Weisung ein unabhängiges "Geding" einzusetzen. Am 14. September 1592 bekennt sich Margareta Greis nach wochenlanger Marter in einigen der ihr vorgeworfenen Anklagepunkte schuldig. Sie gesteht die Anwendung von Schadenszauber und magischer Rituale sowie den Ehebruch (allerdings nicht den von Barbara Stierpaur in diesem konkreten Fall behaupteten Teufelspakt). Am 24. Mai 1593 werden beide Frauen vom "Geding" wegen Zauberei zu "ewigem" Gefängnis verurteilt, um die Menschen vor dieser zu schützen. Da weitere Dokumente nicht erhalten sind, ist der weitere Verlauf ungesichert. Es ist nicht geklärt, ob das Urteil von einer höheren Instanz bestätigt und tatsächlich vollstreckt wurde.[1]
Literatur
- Die Hexen von Gföhl. In: Robert Bouchal - Johannes Sachslehner: Waldviertel. Mystisches – Geheimnisvolles – Unbekanntes. Wien: Pichler Verlag 2002, ISBN 3-85431-274-1, S. 111-118
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Robert Bouchal - Johannes Sachslehner: Waldviertel, 2002, S. 111-114
Anmerkungen
- ↑ Handelt es sich dabei um jenen Ort, der heute zu Lichtenau im Waldviertel gehört?
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