Wiener Eishockey-Meisterschaft 1933/34

Die Wiener Eishockey-Meisterschaft 1933/34 war die zweite ihrer Art mit der Scheibe.

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Geschichte

15 Vereine mit 24 Eishockey-Mannschaften nehmen an der Wiener Eishockey-Meisterschaft in dieser Saison teil, also zwei Vereine und drei Reserve-Mannschaften wenige als zuletzt. Die Wiener Eishockeyvereine dominieren weiterhin das Eishockeyspiel um den Titel des Jahresmeisters.


Wiener Eishockey-Meisterschaft 1933/34

  • Die 1. Klasse der Wiener Eishockey-Meisterschaft bleibt mit fünf Vereinen bestehen. In der Wiener 2. Klasse spielen in der Gruppe A sechs Vereine und in der Gruppe B vier. Die Wiener Reserveklasse hat nur noch zwei Gruppen mit fünf und vier Mannschaften. Wiener Eishockey-Meister 1933/34 wird der Eishockey Klub Engelmann (EKE) vor dem Wiener Eislauf Verein (WEV). Entscheidend ist das Spiel am 15. Jänner 1934 in Wien, Heumarkt, bei dem der WEV nicht antritt. Das Spiel wird mit 6:0 für den EKE durch den Verband strafbeglaubigt. Der Österreichischer Wintersport Club (ÖWSC) muss in die Wiener 2. Klasse Gruppe A absteigen. In der Gruppe A der Wiener 2. Klasse wird der Wiener Bewegungssport Club (WBC) als Gruppensieger Aufsteiger in die 1. Klasse. Aufsteiger der Gruppe B der 2. Klasse in die A-Klasse ist der Reichsbund Wien. Gruppensieger in den Reservespielen werden der Eishockey Klub Engelmann (EKE) und der Wiener Bewegungssport Club (WBC)



Teilnehmer 1932/33

Verein
Cottage Eislauf Verein (CEV )
Cottage Eislauf Verein II (CEV )
Cottage Eislauf Verein III (CEV )
Eishockey Klub Engelmann (EKE)
Eishockey Klub Engelmann II (EKE)
Eislauf Verein Stockerau (Stockerau)
Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten)
Hockeyclub Währing (HC Währing)
Hockeyclub Währing II (HC Währing)
Klub der Absolventen der BEA Österreichs Alt-Turm (Alt-Turm)
Mödlinger Eislauf Club (MEC)
Mödlinger Eislauf Club (MEC) II
Österreichischer Wintersport Club (ÖWSC)
Österreichischer Wintersport Club II (ÖWSC)
Reichsbund Wien (Reichsbund)
Reichsbund Wien (Reichsbund) II
Reichsbund Mauer (Rbd. Mauer)
Reichsbund St. Pölten (Rbd. St. Pölten)
Verein für Bewegungsspiele (VfB)
Verein für Bewegungsspiele II (VfB)
Wiener Athletiksport Club (WAC)
Wiener Bewegungssport Club (WBC)
Wiener Bewegungssport Club II (WBC)
Wiener Eislauf Verein I (WEV )




Wiener Eishockey-Meisterschaft 1. Klasse

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
01. Dezember 1933 Mödling, Kunsteisbahn EKE - ÖWSC M 5:0(2-0,0-0,3-0) s.u.
01. Dezember 1933 Wien, WEV-Platz WEV - HC Währing M 3:0(0-0,3-0,0-0) s.u.
1. Dezember 1933 Mödling, Kunsteisbahn MEC - HC Währing M 0:1 300
04. Dezember 1933 Wien, WEV-Platz WEV - ÖWSC M 7:1(1-0,2-0,4-1) S: Weinberger
06. Dezember 1933 Mödling, Kunsteisbahn WEV - MEC M 4:0(2-0,2-0,0-0) 200 s.u.
08. Dezember 1933 Wien, Engelmann-Platz EKE - HC Währing M 2:1(0-1,0-0,2-0) 300 s.u.
09. Dezember 1933 Mödling, Kunsteisbahn ÖWSC - MEC M 0:5(0-1,0-0,0-4) 600 s.u.
13. Dezember 1933 Wien, Engelmann-Platz EKE - WEV M abgesagt s.u.
16. Dezember 1933 Mödling, Kunsteisbahn EKE - Mödling M 6:0(1-0,1-0,4-0) s.u.
17. Dezember 1933 Wien, Engelmann-Platz EKE - WEV M 2:1(2-0,0-1,0-0) s.u.
18. Dezember 1933 Mödling, Kunsteisbahn ÖWSC - HC Währing M 0:7(0-4,0-3,0-0) s.u.
20. Dezember 1933 Wien, Engelmann-Platz EKE - HC Währing M 2:0(1-0,0-0,1-0) 500 s.u
21. Dezember 1933 Mödling, Kunsteisbahn WEV - ÖWSC M ausgef. s.u.
22. Dezember 1933 Wien, WEV-Platz WEV - MEC M 5:1(1-0,3-1,1-0) s.u.
12. Jänner 1934 Wien, WEV-Platz HC Währing - Mödling M 0:1(0-0,0-1,0-0) s.u.
13. Jänner 1934 Wien, WEV-Platz EKE - WEV M abges. s.u.
14. Jänner 1934 Semmering ÖWSC - MEC M 1:0(1-0,0-0,0-0) ) s.u.
15. Jänner 1934 Wien, WEV-Platz EKE - WEV 6:0 s.u.
17. Jänner 1934 Wien, Engelmann-Platz EKE - Mödling M 0:0(0-0,0-0,0-0) s.u.
17. Jänner 1934 Wien, WEV-Platz ÖWSC - HC Währing M 0:1(0-0,0-0,0-1) s.u.
19. Jänner 1934 Wien, Engelmann-Platz EKE - ÖWSC M 8:0(2-0,2-0,4-0) s.u.
19. Jänner 1934 Wien, WEV-Platz WEV - HC Währing M 4:3




Spiel 1. Dezember 1933 EKE - ÖWSC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Hauptmann Tolar,
  • Team EKE: Karl Oerdögh, Verteidiger. Kurt Stuchly, Franz Schüssler, Stürmer: Hans Tatzer, Oskar Nowak, Konrad Glatz, Hans Schneider, Herbert Klang, Franz Henhapel,
  • Team ÖWSC: Tor: Ing. Zadrazil, Verteidiger: Nägler, Giannelia, Sturm: Rehammer, Ditfurth, Reichl, Lebmann, Eisenstein, Hauser,
  • Der EKE gewann auf der Mödlinger Kunsteisbahn das Spiel gegen den ÖWSC mit 5:0(2-0,0-0,3-0) Toren. Der Tormann Zadrazil beim Wintersportclub musste viel Arbeit leisten. Hans Tatzer schoss drei Tore, Oskar Nowak zwei.
Die Kunsteisbahn, auf der gespielt wurde, ist renoviert worden. Auf den Kopfseiten sind Holzwanden angebracht worden, so dass Verletzungen, wie in der Vergangenheit passiert, wohl hier nicht mehr geschehen können.


Spiel 1. Dezember 1933 HCW - WEV M-Spiel

  • Schiedsrichter: Alfred Revy,
  • Team HCW: Tor: Benesch, Verteidiger: Albert Trappl, Rudolf Vojta, Sturm: Lambert Neumayer, Franz Csöngei, Brandl, Howarth, Willibald Stanek, Hans Klinger,
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiss, Verteidiger: Hans von Trauttenberg, Jaques Dietrichstein, 1. Sturm: Ferdianand Demmer, Karl Kirchberger, Walter Sell, 2. Sturm: Reinl, Josef Göbl,

Karl Rammer,

  • Der WEV gewann gegen den HCW mit 3:0(0-0,3-0,0-0) Toren. Aus dem Ergebnis kann man schon erkennen, dass der HCW im ersten und letzen Drittel dem WEV größeren Widerstand leistete. Der junge Howarth, der aus der Jugendmannschaft kommt, zeigte sich sehr talentiert. Csöngei fehlte bei den Währingern. Die Treffer erzielten bei den Wienern Demmer (2) und Reinl.


Spiel 4. Dezember 1933 WEV - ÖWSC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Hans Weinberger
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiss, Verteidiger: Josef Göbl, Jaques Dietrichstein 1. Sturm: Ferdianand Demmer, Karl Kirchberger, Walter Sell, 2. Sturm: Forda, Patzelt, Frieder,
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEV und dem ÖWSC endete 7:1(1-0,2-0,4-1). Die Tore für den WEV schossen Friedrich Demmer (2), Josef Göbl (2), Walter Sell (2) und Karl Kirchberger. für den Wintersportclub war Giannelio der Torschütze. Bei den Spielern fiel auf, dass sie sich mit den neuen Regeln noch nicht richtig auskennen. Den Treffer des Wintersportclubs hatte Weiss mitverschuldet. Fas hätte er auch noch ein zweites Tor hinnehmen müssen, als er meterweit aus dem Tor lief. Göbl konnte jedoch die Scheibe noch vor dem leeren Tor erwischen.

Spiel 6. Dezember 1933 WEV - MEC M-Spiel

  • Schiedsrichter:
  • Der WEV fährt mit dem eigenen Autobus nach Mödling. Der WEV gewinnt das Meisterschaftspiel gegen den MEC vor 200 Zuschauern mit 4:0(2-0,2-0,0-0) Toren. Die Torschützen des WEV warten der Verteidiger Hans von Trauttenberg (2), Karl Kirchberger und Friedrich Demmer. Hätten die Stürmer des WEV voll durchgespielt, wäre das Ergebnis noch viel höher ausgefallen.


Spiel 8. Dezember 1933 EKE - HCW M-Spiel

  • Schiedsrichter: Aigner,
  • Team EKE: Karl Oerdögh, Verteidiger. Kurt Stuchly, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hans Tatzer, Oskar Nowak, Konrad Glatz, 2. Sturm: Hans Schneider, Herbert Klang, Franz Henhapel,
  • Team HCW: Tor: Benesch, Verteidiger: Albert Trappl, Rudolf Vojta, Sturm: Lambert Neumayer, Franz Csöngei, Brandl, Howarth, Willibald Stanek, Hans Klinger,
  • Das Meisterschaftsspiel des EKE gegen den HCW endet vor 300 Zuschauern 2:1(0-1,0-0,2-0). Im ersten Drittel konnte Brandl in der zweiten Minute für den HCW das Führungstor erzielen und überraschte damit den EKE. Er schien wie gelähmt. Benesch im Tor der Währinger hielt alles, was an Scheiben auf ihn abgeschossen wurde. Das zweite Drittel blieb torlos, der Kampf nahm aber schon schärfe Züge an. Im letzten Drittel erzielte Hans Tatzer den Ausgleichstreffer und später Oskar Nowak das zweite Tor für den EKE. Schiedsrichter Aigner hatte einige Probleme mit scheinen Entscheidungen. Wo nur kleine Vergehen vorlagen, schickte er die Spieler in die Auszeit. Dafür übersah er hinterliste Fouls und ahndete sie nicht. Die dann doch ausgensprochenen Ausschlüsse waren nicht wenige.
Der EKE hat seine richtige Form noch nicht erreicht. Hans Tatzer ist der einzige, mit dem man zufrieden sein kann. Nowak hat noch versucht, das Eisen aus dem Feuer zu reißen. Gartner fehlt, da er noch verletzt ist. Henhapel ist ein großer Eisclown, aber zum guten Spieler fehtl ihm noch einiges. Glatz hätte einen guten Schuss, aber er kommt immer zu spät, weil er nie auf seinem Platz ist. Nowak, der ein guter Läufer ist, versteht sich aufs "Durchreißen" wie Tatzer und deshalb sind die beiden zur Zeit die einzigen, auf die man sich verlassen kann. Stuchly ist noch nicht in Form. Das Fehlen von Ertl macht sich doch bemerkbar. Die Währinger sind seit dem letzten Jahr nicht besser, aber erfahrener geworden. Dem Torwart Benesch ist es überwiegend zu verdanken, dass nicht mehr Tore gefallen sind. Stanek ist ein guter Stürmer und Csöngei ist noch ein wenig vorsichtig, aber er spielt mit Übersicht. Trappl hat ein wenig zu derb gespielt. Vojta, Neumayer und Hovarth sind sehr talentierte Spieler.


Spiel 9. Dezember 1933 MEC - ÖWSC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Wollinger
  • Der MEC gewann im Meisterschaftsspiel gegen den ÖWSC vor 600 Zuschauern mit 5:0(1-0,0-0,4-0) Toren. Im ersten Drittel konnte Kerb für den MEC den Führungstreffer erzielen. Das zweite Drittel blieb torlos, da der ÖWSC stark verteidigte. Im letzten Drittel konnte Kerb noch zweimal einschießen, die anderen beiden Tore schossen Losert und Gutschreiter.


Spiel 13. Dezember 1933 WEV - EKE M-Spiel

  • Schiedsrichter: Alfred Revy,
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiss, Verteidiger: Hans von Trauttenstein, Jaques Dietrichstein 1. Sturm: Ferdianand Demmer, Karl Kirchberger, Walter Sell, 2. Sturm: Karl Rammer, Josef Göbl, Reinl,
  • Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hans Tatzer, Oskar Nowak, Konrad Glatz 2. Sturm: Herbert Klang, Franz Henhapel, Hans Schneider,
Das Spiel wurde wegen schwerem Schneefall abgesagt und auf den 17. Dezember 1933 verlegt.


Spiel 16. Dezember 1933 EKE - MEC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Aigner
  • Der EKE siegte im Meisterschaftsspiel gegen den MEC auf der Kunsteisbahn Mödling mit 6:0(1-0,1-0,4-0) Toren. Im ersten Drittel konnte Kurt Stuchly in der 12. Minute den Führungstreffer für den EKE erzielen. Er brach von der Mittellinie her durch und konnte die Scheibe im Tor versenken. Im zweiten Drittel war Hans Tatzer in der 2. Minute erfolgreich. Im letzten Drittel wurde Kurt Stuchly wegen eines Body-Checks an der Bande auf zwei Minuten ausgeschlossen. Trotz dieses Ausschlusses fielen dann in kurzer Zeit drei Tore. Die Schützen waren Hans Tatzer und zweimal hintereinander Konrad Glatz. Auch in der 14. Minute war wieder Glatz der Torschütze zum 4:0 und damit zum Endstand der Party. Glatz war heute der überragende Spieler auf dem Platz.


Spiel 17. Dezember 1933 WEV - EKE M-Spiel

  • Schiedsrichter: Alfred Revy,
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiss, Verteidiger: Hans von Trauttenstein, Jaques Dietrichstein 1. Sturm: Ferdianand Demmer, Karl Kirchberger, Josef Göbl, 2. Sturm: Karl Rammer, Reinl, Walter Sell,
  • Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hans Tatzer, Oskar Nowak, Konrad Glatz 2. Sturm: Herbert Klang, Franz Henhapel, Hans Schneider,
Das Meisterschaftsspiel des EKE gegen den WEV endete mit einer großen Überraschung. Der EKE schlug den WEV vor 2000 Zuschauern mit 2:1(2-0,0-1,0-0) Toren. Damit hat der WEV seine Titelanwartschaft noch nicht verloren, da noch ein Rückspiel ansteht, wo sich die Meiterschaft dann entscheiden wird. Es war eines der besten Spiele des EKE seit langem. Es wurden Kombinationen gezeigt und mit Weitsicht gespielt. Das Ertl nicht mehr zur Mannschaft gehörte, spielte jetzt keine Rolle mehr. Setzte man bisher auf Hans Tatzer, Karl Oerdögh und Kurt Stuchly als die Säulen der Mannschaft, so spielten dieses Mal auch Okar Nowak, Franz Schüssler und Konrad Glatz ausgezeichnet. Auch die restlichen Spieler des EKE Hans Schneider, Franz Henhapel und Herbert Klang waren nicht schlecht. Alle Spieler hatten eine gute Kondition und spielten gut mit und ohne Scheibe. Hans Tatzer und Oskar Nowak zeigten gute und harte Schüsse. Die Spieler des WEV waren nicht schlecht, aber man zeigte kaum Kombinationen. Die Scheibe wurde ungenau und leichtsinnig weitergegeben. Als Einzelspieler waren die Spieler des WEV besser. Josef Göbl war der einzige Spieler, der mit Überlegung spielte. Friedrich Demmer und Karl Kirchberger hatten dazu noch Pech beim Abschluss. Bei Walter Sell, Reinl und Karl Rammer fehlten die gemeinsamen Aktionen. Hermann Weiss im Tor des WEV war nervös und die Verteidiger Hans von Trauttenberg und Jaques Dietrichstein wirkten zerfahren. Die WEV-Spieler fühlten sich auf dem Platz von Engelmann scheinbar nicht ganz wohl.
Sell und Glatz übernehmen das Bully zu Beginn des ersten Bullys. Die Stürmer beider Mannschaften gehen vor und es gibt einige Abseitsstellungen. Nowak kann auf das Tor von Weiss schiessen, der nach vorne abwehrt. von Trauttenberg hat etwas Mühe, die Scheibe weg zu bekommen. Bei zwei guten Angriffen des EKE kann Weiss die Scheibe anwehren. In der 9. Minute fällt das erste Tor. Links wurde Schneider bedrängt und gibt an den in der Mitte stehenden Klang ab, der die Scheibe ins Tor der Wiener einschiessen kann. Klang und Demmer werden wegen kleiner Vergehen ausgeschlossen. Nowak gelingt dann ein Durchbruch und gibt die Scheibe an Glatz, der ins Tor von Weiss trifft. Im zweiten Drittel wird der WEV stärker. Demmer macht einen Vorstoß und die Scheibe kommt auf Oerdögh. Der wehrt sie zu kurz ab und Josef Göbl kann die Scheibe ins Tor "abstauben". Es folgen Ausschlüsse von Schüssler und Dietrichstein. Im letzten Drittel erfolgt ein Ausschluss von Hans von Trauttenberg, der Glatz an die Bande gestoßen hat. Auch Stuchly muss auf die Bank. Mit allen Mitteln kämpft der WEV um das Ausgleichstor. Hans Tatzer stürzt böse und muss ausscheiden. Es bleibt beim 2:1 für den EKE.


Spiel 18. Dezember 1933 HCW - ÖWSC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Laurer
  • Das Spiel zwischen dem HCW und dem ÖWSC endet 7:0(4-0,3-0,0-0). Die Tore für den HCW schossen Brandl (3) und Csöngei. Zwei der Tore waren Eigentor des Wintersportclubs. Sein Torwart hatte einen schlechten Tag. Das Spiel wurde fair geführt.

Spiel 20. Dezember 1933 EKE - HCW M-Spiel

  • Schiedsrichter: Alfred Revy
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen dem EKE und dem HCW endete vor 600 Zuschauern 2:0(1-0,0-0,1-0) für den EKE. Währing konnte wieder mit Csöngei antreten. Im ersten Drittel begann das Spiel mit Angriffen der Währinger. Danach setzte sich der EKE immer stärker durch. Hans Tatzer erzielte das Führungstor für den EKE. Das zweite Drittel blieb torlos. Die Torhüter Oerdögh und Benesch hatten jedoch gut zu tun. Im letzten Drittel wagte Glatz einen Angriff auf der rechten Seit, spielte die Scheiben an Nowak, der weiter nach vorne lief und zum 2:0 ins Tor des HCW traf. Trappl vom HCW spielte heute sehr fair.


Spiel 21. Dezember 1933 WEV - ÖWSC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Wollinger
  • Das Spiel hat nicht stattgefunden. Hierzu nachstehende Meldung im SportTagblatt vom 22. Dezember 1933 unter der Überschrift: Ein Spiel, von dem der Partner nichts wußte?

Gestern, den 21. Dezember 1933, hätte das Meisterschaftsspiel Wiener Eislauf Verein gegen Österreichischer Wintersport Club in Mödling aus der Kunsteisbahn stattfinden sollen. Nach Meinung des WEV war die Vereinbarung zu diesem Spiel nicht ganz klar, der ÖWSC habe seinen Gegner zu spät verständigt. Der Verbandsfunktionär des ÖWSC hat erklärt, dass er die Angelegenheit dem Verband melden werde, wenn der WEV nicht antritt. Diese Verhandlung bei der Moba wäre dem Verlust der diesjährigen Meisterschaft gleichzusetzen gewesen. Der Verantwortliche des WEV erklärte, dass die Spieler des WEV in der Vorweihnachtswoche dienstlich nicht in der Lage gewesen wären, um 21.00 Uhr in Mödling anzutreten. Zasche vom ÖWSC zeigte Verständnis und erklärte sich mit einer Verlegung des Spiels auf den 22. Jänner 1934 einverstanden. Nach dem Verband sind die Meisterschaftspiele jedoch bis zum 15. Jänner 1934 zu erledigen. Man geht davon aus, dass der Verband noch mit sich reden läßt.

Nachtrag zum Spiel: Protestverhandlung am 2. Februar 1934
Der Senat wird sich heute mit dem Protest des WEV befassen. Der ÖWSC erhielt wegen Nichtantritts des WEV 2 Punkte und 6:0 Tore gutgeschrieben. Hiergegen legte der WEV Protest ein. Der Senat besteht aus den Herren Dr. Otto Schindler (Landhockeyverband), Dr. Steingraber (OeEHV) und Herrn Schärf (OeEHV). Der Fall EKE - WEV wird in der kommenden Woche verhandelt.
Nachtrag vom 10. Februar 1934: Dem Protest wird stattgegeben

Da der WEV gegen den ÖWSC nicht angetreten war, wurde das Spiel strafverifiziert. Hiergegen hatte der WEV Prostest eingelegt. Ein Senat hat dem Protest des WEV gegen diese Entscheidung jetzt entsprochen. Die Straverifizierung wird aufgehoben und das Spiel WEV - ÖWSC ist neu auszutragen. Diese Entscheidung ist sicherlich nicht abschließend, da davon ausgzugehen ist, dass betroffenen Beteiligten von dieser Entscheidung hiergegen wieder vorgehen werden.



Spiel 22. Dezember 1933 WEV - MEC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Hans Weinberger,
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEV und dem MEC endete 5:1(1-0,3-1,1-0). Das Spiel fand auf schlechtem Eis statt. Die Torschützen für den WEV waren Friedrich Demmer (2), Karl Kirchberger, Eisenstein und Karl Rammer. Für die Mödlinger war Gutschreiter erfolgreich.


  • Spiel 12. Jänner 1934 HCW - MEC M-Spiel
Schiedsrichter: Laurer
Das Meisterspiel des HCW gegen den MEC endete 0:1(0-0,0-1,0-0). Nach einem torlosen ersten Drittel konnte Winkler für Mödling im zweiten Drittel ein Tor einschießen. Die Währinger waren als Favoriten ins Spiel gegangen. Aber sie liefen an diesem Tag ihrer Form hinterher. Die Niederlage geschah auch noch auf dem Eisplatz des WEV, wo der HCW trainiert.


13. Jänner 1934 EKE - WEV M-Spiel

  • Schiedsrichter: Alfred Revy
  • Der WEV sah sich gezwungen, wegen hohem Schneefall das Meisterschaftsspiel zwischen dem EKE und dem WEV abzugsagen. Die Absage war etwas peinlich, da der Schneefall um 17.00 Uhr aufhörte und herrliches Wetter herrschte. Die Absage des Spiels war durchs Radio bekannt gegeben worden, aber Scharen von Eishockeyfans hatten kein Radio gehört und waren zum WEV-Platz gekommen. Sie waren verärgert. Die Absage ist wohl zu früh herausgegeben worden, da es sicherlich möglich gewesen wäre, den Schnee von der Eisbahn und den Tribühnen zu entfernen.

Stand der Angelegenheit 14. Jänner 1934: Die Frage ist jetzt, wann das Spiel nachgeholt wird. Der WEV hat es damit nicht eilig, da ja in den nächsten Tagen auch zwei Spiele gegen kanadische Mannschaften anstehen. Die Hernalser wollen eine zeitnahe Wiederansetzung des Spiels, da man zum späteren Zeitpunkt nicht weiß, wie trainiert die Spieler sind. Also wurde der Verband eingeschaltet, um den Termin festzulegen. Der Verband tagte unter Vorsitz des Präsidenten Dr. Alfred Schwarz und es wurde festgelegt, dass das Ersatzspiel schon am Montag, den 15. Jänner 1934, stattfinden soll. Jetzt kommt die nächste Peinlichkeit. Es ist gar nicht sicher, ob das Spiel zu diesem Termin stattfinden wird. Der WEV hat nämlich erklärt, dass im die Beistellung des Platzes in dieser Woche unter keinen Umständen möglich sein wird. Die Verhältnisse beim WEV sind problematischer als bei Engelmann. Der WEV hat viele Mitglieder und diese haben schon auf der letzten Generalversammlung beanstandet, dass ihnen zu oft Zeiten für das Eislaufen gestrichen werden. Nach dem damaligen Beschluss dürfen nur zwei Veranstaltungen pro Woche durchgeführt werden. Und diese zwei Veranstaltungen sind die Kanadier-Spiele. Ein Vorschlag war, ein Spiel der Kanadier auf dem Engelmann-Platz durchzuführen, womit sich Engelmann einverstanden erklärt hatte. Der WEV vertritt aber die Meinung, dass viele Mitglieder des WEV das Spiel sehen möchten und bei Engelmann nicht genügend Platz zur Verfügung stehen würde und so auch nicht genügend Einnahmen erzielt werden könnten. Die Kosten der Spiele sind hoch und verlangen gute Erträge. Der WEV bemühte sich am 14. Jänner eine Verwaltungsratssitzung einzuberufen. Dieses gelang nicht, da die meisten Mitglieder am Sonntag zu Ausflügen und zum Skifahren unterwegs waren. Somit besteht noch die Aussage des WEV mit der Absage des Platzes. Dem Verband waren die Schwierigkeiten des WEV mit dem Platz bei seinem Beschluss bekannt. Es besteht jetzt noch die Möglichkeit, dass der WEV zum Spiel nicht antritt. In diesem Falle würden die Hernalser das Spiel zuerkannt bekommen. Eine zweite Möglichkeit wäre, eine zusätzliche Bande aufzustellen. Das Eislaufen könnte dann stattfinden, aber die Tribühne nicht aufgebaut werden, was Einnahmeausfälle verursachen würde. Es bestehen somit also drei Möglichkeiten für eine Problemlösung:

1. Das Spiel findet mit großem Publikum auf dem WEV-Platz statt.
2. Nichtantreten des WEV und Spielwertung für die Hernalser
3. Abhaltung des Spieles unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der WEV wird eine dieser Entscheidungen im Laufe des 15. Jänner 1934 fällen müssen.


Spiel 14. Jänner 1934 ÖWSC - MEC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Laurer
  • Der ÖWSC gewann das Meisterschaftsspiel gegen den MEC mit 1:0(1-0,0-0,0-0) auf dem Eisplatz der Panhans AG auf dem Semmering. Zwei Minuten nach Spielbeginn kam Lebmann durch und gab die Scheibe an Rehammer weiter, der den Treffer erzielte. Nachdem der MEC den WAC einen Tag vorher noch geschlagen hatte, war niemand von dem Sieg des ÖWSC ausgegangen.

Spiel 15. Jänner 1934 EKE - WEV M-Spiel

  • Schiedsrichter:
  • Dieses Meisterschaftsspiel wurde vom Verband festgelegt, das sich EKE und WEV nicht auf einen Termin einigen konnten (siehe Ausführungen zum Spiel 13. Jänner 1934). Der WEV hat sich für den radikalsten Weg entschieden und das Spiel nicht ausgerichtet. Damit muss der Verband jetzt weiter entscheiden. Nach den Richtlinien bleibt nur die Entscheidung, das Spiel mit 6:0 Toren und zwei Punkten dem EKE zuzusprechen. Der WEV hat bereits ein Spiel gegen den EKE verloren und auch das schlechtere Torverhältnis. Zum zweiten steht noch die Entscheidung über das fehlende Spiel gegen den ÖWSC aus, da hier die Absage des WEV auch zu spät erfolgte. Da der EKE an dieser Misere nicht schuld ist, sind die Leidtragenden die Spieler des WEV, die ihre Revanche für das verlorene Spiel nicht erhaltn, und die Zuschauer, die um das Spiel zwischen den beiden Top-Vereinen gebracht werden.
  • Nachtrag vom 22. Jänner 1934:
Die Struma des Eishockeyverbandes hat in der heutigen Sitzung die Entscheidung getroffen, dass die beiden Punkte für das Spiel EKE-WEV vom 15. Jänner 1934 wegen Nichtantreten des WEV an den EKE gehen und dem EKE auch das Spiel 6:0 gutgeschrieben wird. Der Wiener Eislauf Verein hat die Protestfrist versäumt. Er kann jetzt nur noch gegen die Strafverifizierung Einspruch einlegen. Somit steht der EKE als Wiener Eishockeymeister der Saison 1933/34 fest. Das Spiel um die Staatsmeisterschaft gegen den KAC ist auf den 28. Jänner 1934 festgelegt worden. Auch der Schiedsrichter ist mit Aigner festgelegt worden.
  • Nachtrag vom 10. Februar 1934: Dem Protest wurde stattgegeben
Man war allgemein der Meinung, dass die Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1933/34 erledigt sein und der Klagenfurter AC der Meister sei. Der Senat hat dem Protest des WEV gegen die Strafverifizierung des Spieles EKE - WEV entsprochen. In der Begründung wurde ausgeführt, das in den Verbandsvorschriften ausgeführt ist, dass eine gewisse Minimalfrist zur Einsetzung eines Meisterschafsspieles notwendig ist. Diese Frist wurde nicht eingehalten. Daher musste dem Protest stattgegeben werden. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass die von dieser Entscheidung Betroffenen hiergegen wiederum rechtlich vorgehen werden.
  • Nachtrag vom 13. März 1934: Revisionsprotest abgelehnt
Dem Protestsenat gehörten die Herren Oberstleutnant Pötsch, Ellinger und Dr. Weiss an. Der Senat kam zu der Erkenntnis, dass der Wiener Eislauf Verein nach wie vor das Verschulden für das nicht ausgetragene Spiel trägt. Somit bleibt die Verifizierung des Spieles zu Gunsten des EKE mit 2 Punkten und 6:0 Toren bestehen und der EKE ist weiterhin Wiener Eishockey-Meister 1933/34. Es ist aber damit zu rechnen, dass der WEV einen neuen Protest gegen diese Entscheidung einlegen wird.



Spiel 17. Jänner 1934 EKE - MEC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Loria
  • Das Spiel war eine der großen Überraschungen in den Meisterschaftsspielen. Der EKE konnte gegen den MEC nur ein 0:0(0-0,0-0,0-0) erzielen und gab damit einen Punkt ab. Der EKE hatte erhebliches Schusspech. Die Hernalser schienen auf Grund der Spiele gegen die Kanadier ermüdet, während die Mödlinger mit viel Kampfkraft spielten.


Spiel 17. Jänner 1934 HCW - ÖWSC M-Spiel

  • Schiedsrichter: J. Dietrichstein
Der HCW gewann das Meisterschaftsspiel gegen den ÖWSC mit 1:0(0-0,0-0,1-0). Dieses Spiel war nicht nur ein Meisterschaftskampf, sondern vielmehr ein Abstiegskampf für die Mannschaften. Das entscheidende Tor wurde in de 14. Minute des dritten Drittels erzielt. Die Scheibe wurde von Stanek auf Tor des Wintersportclubs geschossen. Die Scheibe kollerte aufs Tor zu. Der Tormann Zadrazil wollte die Scheibe mit der Hand abwehren. Die Scheibe sprang aber auf den Stock, von dort an die Schlittschuhe des Tormannes und dann ins Tor des Wintersportclubs.


Spiel 19. Jänner 1934 EKE - ÖWSC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Hans Weinberger
  • Das Meisterschaftsspiel des EKE gegen den ÖWSC endete mit 8:0(2-0,2-0,4-0) Toren. Damit steht fest, dass der ÖWSC in der nächsten Meisterschaft in die 2. Klasse absteigt. Die Torschützen des EKE waren Oskar Nowak (3), Hans Schneider (2), Hans Tatzer, Herbert Klang und Konrad Glatz.


Spiel 19. Jänner 1934 WEV - HCW M-Spiel

  • Schiedsrichter: Aigner
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEV und dem HCW endet mit 4:3(1-0,1-0,2-3) Toren. Die Torschützen des WEV waren Friedrich Demmer (2), Karl Rammer und Jaques Dietrichstein. Für den HCW erzielten Franz Csöngei, Trappl und Willibald Stanek die Treffer. In den ersten zwei Dritteln waren die Währinger wenig aktiv. Im letzten Drittel dann kämpften sie ungemein stark. Jeder fragte sich, warum das nicht eher geschah.
Beim Spiel wurde dem Torwart Benesch der kleine Finger der linken Hand ausgerenkt, als er eine Scheibe abfangen wollte. Neumayer ist verletzt und konnte nicht antreten. Dazu kommt noch, dass ja Brandl in Krynica einen Gipsverband bekommen hat und auch nicht spielen kann.


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore G-Tore Punkte Bemerkungen
1 Eishockey Klub Engelmann 8 7 1 0 31 2 15 Wiener Eishockey-Meister 1933/34
2 Wiener Eislauf Verein 7 5 0 2 24 13 10
3 Hockeyclub Währing 8 3 0 5 13 12 6
4 Mödlinger Eislauf Club 8 2 1 5 7 17 5
5 Österreichischer Wintersport Club 7 1 0 6 2 33 2 Absteiger 2. Klasse A



Wiener Eishockey-Meisterschaft 2. Klasse

Die Eishockey-Meisterschaft der 2. Klasse ist in die Grupen A und B aufgebaut.

Gruppe A

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore G-Tore Punkte Bemerkungen
1 Wiener Bewegungssport Club 5 4 1 0 16 5 9 Aufteiger 1. Klasse
2 Cottage Eislauf Verein 5 3 1 1 15 7 7
3 Wiener Athletiksport Club 5 2 1 2 15 15 5
4 Verein für Bewegungsspiele 5 2 1 2 10 10 5
5 Eislaufverein St. Pölten 5 2 0 3 15 12 4
6 Eislauf Verein Stockerau 5 0 0 5 4 27 0 Absteiger 2. Klasse B


Gruppe B

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore G-Tore Punkte Bemerkungen
1 Reichsbund Wien 2 2 0 0 11 2 4 Aufsteiger Gruppe A
2 Reichsbund St. Pölten 2 2 0 0 8 3 4
3 Reichsbund Mauer 3 1 0 2 6 11 2
4 Alt-Turm 3 0 0 3 2 11 0

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beglaubigungen des Verbandes nicht mit den Ergebnissen in der Tabelle übereinstimmen, außer das Ergebnis von Rbd Mauer. Mit der Beglaubigung des Spiels Nr. 582 mit 12:1 für den Rbd Wien ist das Torergebnis der Tabelle bereits überschriftten, ohne das zweite Spiel lt. Aufstellung. Diese Spiel fehlt in der Tabelle bei Rbd Wien und Rbd St. Pölten.



Wiener Eishockey-Meisterschaft Reserveklasse

Die Eishockey-Meisterschaft der Reserven ist in die Gruppen A und B aufgeteilt.


Gruppe A

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
29. Dezember 1933 Wien,Engelmann-Platz EKE II - Cottage EV II M 4:0(0-0,1-0,3-0) s.u.
30. Dezember 1933 Mödling HC Währing II - Mödling II M 0:6 s.u.
01. Jänner 1934 Mödling, Kunsteisbahn ÖWSC II - MEC II 1:4 Wollinger
15. Jänner 1934 Mödling, Kunsteisbahn EKE II - Mödling II M 1:1 s.u.
20. Jänner 1934 Wien, Engelmann-Platz EKE II - HC Währing II M 1:1(1-0,0-1,0-0) s.u.
21. Februar 1934 Mödling, Kunsteisbahn MEC II - CEV II A M 2:0 Jahnke
22. Februar 1934 Mödling, Kunsteisbahn ÖWSC II - HC Währing II M 2:4 Heugl
02. März 1934 Wien, Engelmann-Platz EKE II - ÖWSC II M 3:0(3-0,0-0,0-0) s.u.


Spiel 29. Dezember 1933 EKE II - Cottage EV II M-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Langfelder,
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen den Reserven von EKE und CEV endete 4:0 (0-0,1-0,3-0).

Spiel 30. Dezember 1933 HC Währing II - Mödling II M-Spiel

  • Schiedsrichter: Wollinger,
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen HCW II und MEC II wurde vom MOBA mit 0:6 strafbeglaubigt.


Spiel 15. Jänner 1934 EKE II - Mödling II M-Spiel

  • Schiedsrichter: Heugl,
  • Das Meisterschaftsspiel der Reservemannschaften von EKE und MEC endete 1:1.


Spiel 20. Jänner 1934 EKE II - HCW II M-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Langfelder
  • Das Meisterschaftsspiel der Reservern des EKE und des HCW endete 1:1(1-0,0-1,0-0). Aribert Heim schoss das Tor für den EKE und Hovarth war der Torschütze des HCW.


Spiel 02. März 1934 EKE II - ÖWSC II M-Spiel

  • Schiedsrichter: Weinberger
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen den Reserven von EKE und ÖWSC endete 3:0 (3-0,0-0,0-0).



Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore G-Tore Punkte Bemerkungen
1 Eishockey Klub Engelmann II 4 2 2 0 9 2 6 Gruppensieger
2 Mödlinger Eislauf Club II 4 2 1 1 10 5 5
3 Hockeyclub Währing II 3 1 1 1 5 9 3
4 Österreichischer Wintersport Club II 3 1 0 2 6 8 2
5 Cottage Eislauf Verein II 2 0 0 2 0 6 0



Gruppe B

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore G-Tore Punkte Bemerkungen
1 Wiener Bewegungssport Club II 2 1 1 0 6 0 3 Gruppensieger
2 Verein für Bewegungsspiele II 2 1 0 1 9 7 2
3 Cottage Eislauf Verein III 2 0 1 1 2 7 1
4 Reichsbund Wien II 2 0 0 2 5 8 0


Vorschriften der Wiener Meisterschaft 1932/33

Ausschreibung der Wiener Meisterschaft

Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1932/33 wurde vom Vorstand des OeEHV in der Vorstandssitzung am 11. November 1932 beschlossen und beinhaltete die Bundesmeisterschaft, die Wiener Meisterschaft und die Provinzmeisterschaft insgesamt.[1] Die Teile der Wiener Meisterschaft (§ 8 bis § 24) sind hier aufgeführt.

Bestimmungen der Wiener Meisterschaft

§ 8 Teilnehmer
An der Wiener Meisterschaft sind alle Verbandsvereine teilnahmeberechtigt, die ihre Tätigkeit in Wien und Niederösterreich ausüben. Der Vorstand des OeEHV ist jedoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angebae von Gründen zur Meisterschaft nicht zuzulassen. Die teilnahmeberechtigten Vereine können sich in der Klasse, in die sie eingereiht werden, mit einer Mannschaft am Bewerbe beteiligen, sie sind allerdings verpflichtet ihre spielstärkste Mannschaft antreten zu lassen. Die vom Verbandsvorstande in die 1. Klasse eingeteilten Vereine sind zur Teilnahme an der Meisterschaft unbedingt verpflichtet,; nimmt ein erstklassiger Verein an der Meisterschaft nicht teil, verliert er seine Klassenzugehörigkeit und ist an der nächstjährigen Meisterschaft nicht teilnahmeberechtigt.
§ 9 Austragungsart und Wertung
Die teilnehmenden Mannschaften werden vom Verbandsvorstande in drei Klassen eingeteilt:
-in die 1. Klasse,
-in die 2. Klasse, Gruppe A und
-in die 2. Klasse, Gruppe B.
Die 1. Klasse besteht aus fünf Vereinen, von denen jeder zweimal gegen jeden anderen spielt. Die 2. Klasse, Gruppe A, besteht im Verbandsjahr 1932/33 aus sieben, in den folgenden Jahren aus sechs Vereinen; die 2. Klasse, Gruppe B besteht aus den übrigen Vereinen; in der 2. Klasse A und B spielt jeder Verein einmal gegen jeden anderen.
Die Wertung der Spiele erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger einer Klasse ist jene Mannschaft, die am meisten Punkte erzielt hat. Haben zwei oder mehrere Mannschaften einer Klasse die gleiche Punkteanzahl, entscheidet das bessere Torverhältnis. Das Torverhältnis wird ermittelt, indem man die Summe der erzielten Tore durch die Summe der erhaltenen Tore dividiert. Der höhere Quotient gilt als besseres Torverhältnis und ist in diesem Sinne für die Reihenfolge maßgebend. Für den Fall, dass sich bei Ermittlung des Torverhältnisses für zwei oder mehrere Mannschaften ein unendlicher Bruch, die Zahl Null oder wieder Gleichheit ergeben sollte, wird die Reihenfolge durch das bessere Subtraktionsergebnis in der Weise bestimmt, dass die erhaltenen Tore von den erzielten abgezogen werden.
§ 10 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen
Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Selle placiere Verein erhält den Titel "Wiener Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen beteilen zu können. Geswinnt der Wiener Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Wiener Meisterschaft.
Die in der 2. Klasse Gruppe A und 2. Klasse Gruppe B bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierten Vereine erhalten die Titel "Sieger der 2. Klasse Gruppe A" bzw. "Sieger der 2. Klasse Gruppe B", sowie das Recht des Aufstieges in die nächsthöhere Klasse (siehe § 11).
Der Titel "Wiener Meister 19.." verpflichtet zur Annahme der Herausforderung des Provinzmeisters um die "Meisterschaft von Österreich". Tritt der Wiener Meister zu den hierfür vorgesehenen Entscheidungspielen nicht an, dann ist ihm der Titel "Wiener Meister" abzuerkennen, der auf den nächstplacierten Verein übergeht, der an Stelle des Vorgängers das Entscheidungsspiel um die "Meisterschaft von Öesterreich" auszutragen hat. Wird derart einem Verein der Meistertitel aberkannt, verliert er überdies seine Klassenzugehörigkeit und das Recht, im nächsten Jahre an der Meisterschaft teilzunehmen.
§ 11 Aufstieg und Abstieg
Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an letzter Stelle placierte Verein steigt in die 2. Klasse, Gruppe A, ab, das heißt, er spielt im nächsten Jahre in der Klasse 2, Gruppe A. An seiner Stelle spielt im nächsten Jahr der "Sieger der 2. Klasse, Gruppe A", in der 1. Klasse.
Ebenso wechselt im nächsten Jahre der bei Endstand der Meisterschaft in der 2. Klasse, Gruppe A, letztplacierte Verein mit dem "Sieger der 2. Klasse, Gruppe B,, die Klasseneinteilung, er steigt in die 2. Klasse, Gruppe B, ab.
Im Verbandsjahr 1932/33 jedoch gelten für den Auf- und abstieg zwischen der 2. Klasse , Gruppe A, und der 2. Klasse , Gruppe B, besondere Bestimmungen. Zu Ende der Meisterschaft dieses Verbandesjahres steigen der bei Endstand Letzt- und Vorletzplacierte der 2. Klasse, Gruppe A, in die 2. Klase , Gruppe B, ab und der Erstplacierte der 2. Klasse, Gruppe B, in die 2. Klasse, Gruppe A, auf. Auf diese Weise erfolgt die im § 9, 1. Absatz, vorgesehene Verminderung der Teilnehmer in der 2. Klasse, Gruppe A.
§ 12 Einteilung in die Klassen
Der Verbandsvorstand nimmt für die Meisterschaft des Verbandsjahres 1932/33 die Einteilung der Vereine in die drei Klassen vor, in den folgenden Jahren ergibt sich die Einteilung durch den Auf- und abstieg. Gegen die Klasseneinteilung gibt es keinen Einspruch.


§ 13 Nennung
Alljährlich wird vom Verbandsvorstand die Nennungfrist bestimmt, den Termin, bis zu dem jeder Verein die Teilnahme seiner Mannschaft dem Verbande anzeigen muss. Gleichzeitig wird ein Nenngeld bestimmt, das jeder Nennung beigefügt sein muss. Die Nennung der erstklassigen Vereine gilt automatisch auch für die Meisterschaft von Österreich.
§ 14 Platzwahl, Pflichtkarten
Nach dem Nennungsschluss (Nennungstermin) wird durch das Los bestimmt, welcher Verein Platzwahl hat. Bei der in der 1. Klasse vorgesehenen zweiten Begegnung hat jeweils der Verein Platzwahl, der sie bei der ersten Begegnung nicht hatte.
Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet für die Bereitstellung eines spielfähigen Platzes, von Umkleideräumen für die Gastmannschaft und den Schiedrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber.
Er ist verpflichtet dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 15 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben.
Im Sinne der Bestimmungen der § 22 kann ein Verein der Platzwahl auch verlustig gehen.
§ 15 Wettspieltermine, Wettspielzeit
Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, doch ist es den Vereinen freigestellt, die Spiele mit Bewilligung des Verbandes auch schon vor dem festgesetzten Termin auszutragen.
Der platzwahlhabende, bzw. das Spiel durchführende Verein, welcher das recht der Terminfestsetzung hat, hat zeitgerecht alles zu veranlassen, damit die Spiele innerhalb der Rundenendtermine ausgetragen werden können. Die Unterlassung der vorerwähnten Maßnahmen zieht Punktverlust nach sich.
Im übrigen gelten die Bestimmungen drü die "Anmeldung von Wettspielen".
Die Meisterschaftspiele dürfen nicht vor 8 Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 Minuten angesetzt sein. Im beiderseitigen Einvernehmen ist aber eine diesbezügliche Ausnahme zulässig. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitz an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7 Uhr 30 Minuten verlassen und dort nicht nach Mitternacht eintreffen muss.
§ 16 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht
Alle Spiele sind nach den Egeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen.
Die Schiedsrichter für jedes einzelne Spiel werden vom Verbande bestimmt. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter oder Schiedsrichter zugelassen, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden (Ausnahme siehe 4. Absatz dieses Paragraphen). Die vom Verbande entsendenden Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden. Für den Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Pflichtkarten zu hinterlegen.
Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der besetzte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginns (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, so haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute der Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Eine Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Von dieser Bestimmung gibt es jedoch folgende Ausnahme: Bei Spielen, bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste, kann auch ein Nichtverbandsschiedsrichter nach Einigung unter den beiden beteiligten Vereinen tätig sein, wenn der vom Verbande bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen ist und kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist.
Jeder Verein erhält am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare zugewiesen.
Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden.
Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Verpflichtung zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen.


§ 17 Beglaubigungen von Wettspielen
Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind im Besonderen die Spiele in folgenden fällen zu beglaubigen:
a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner (siehe 3 22 letzter Absatz).
b) Beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
c) Der platzwählende Verein hält den Spieltermin nicht ein: Resultat 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 11).
d) Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
e) Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler): Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Vereine: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spielzeiten ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 19. Jedenfalls muss bei einem Nachtragsspiel ein volles Spieldrittel nachgetragen werden). Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermesse die bis dahin führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verlieren, kann das Spiel mit dem bei Abbruch gegebenen Resultat beglaubigt werden.
i) Ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Resultat 0:6 gegen den disqualifizierten oder suspendierten Verein, selbst für den Fall, als an dem ursprünglich angesetzten Termin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.).
k) Ein Verein scheidet aus der Meisterschaft aus:
1) Vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen.
2) Nach Austragung von mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele mit dem Resultat 6:0 für den Gegner beglaubigt.
Wird jedoch durch eine Strafbeglaubigung nach den obenstehenden Bestimmungen die Festsetzung des Meisters, des Aufsteigenden oder des Absteigenden beeinflusst, kann der Verband das betreffende Spiel noch einmal ansetzten, wenn es ich um das Ausscheiden eines Vereines aus der Meisterschaft nicht handelt. Tritt ein Verein zu dieser Neuansetzung eines Spieles nicht an, ist er von der Meisterschaft auszuschließen und verliert seine Klasseneinteilung.
Liegen Fälle höherer Gewalt in Fällen vor, die zu einer Strafbeglaubigung führen sollten, ist von einer Strafveglaubigung abzusehen und ein neuer Wettspieltermin anzusetzen. Ein Gleiches gilt auch für den Fall, als ein Schuldtragender nicht festgestellt werden kann.


§ 18 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeit, Spielfähigkeit des Platzes
Die Wartezeit beträgt 15 Minuten. Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht angetreten. Ist das Spielfeld durch eine andere Sportdisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung beim Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat (siehe § 22, 2. bis 4. Absatz).
§ 19 Spielberechtigung
An Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim Verbande ordnungsgemäß gemeldet sind und ihren Wohnsitz in einem Orte Oesterreichs haben. Oesterreichische Staatsbürgerschaft ist nicht Bedingung, doch kann der Verband Ausländern die Spielberechtigung verweigern. Spieler, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Bewilligung des Verbandes an Meisterschaftsspielen (ausgenommen Jugendkonkurrenzen) nicht teilnehmen.
Hat ein Spieler für irgend einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) für einen Verein nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten oder zu wiederholenden Spieles die Spielberechtigung für diesen Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die gleiche Spieleranzahl teilnehmen, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand.
§ 20 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
Die Aufstellung eines Spielers, der nicht unfallversichert ist oder nicht bestimmungsgemäß den Nachweis der Herzuntersuchung erbracht hat, sowie eines Spielers, der das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendete hat, ferner das Fehlen des Spielerpasses, hat für dessen Mannschaft keinen Punkteverlust im Sinne des § 17, f und G, sondern ledigich eine estrafung zur Folge.
Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem Verbande suspendiert.
§ 21 Proteste
Das Antreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftspiel "unter Protest" ist unstatthaft. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Bestimmungen zu entscheiden; kann der Schiedsrichter vor dem Anpfiff nicht über den Protest entscheiden und hält der betreffende Verein seinen Protest aufrecht, dann darf das Spiel nicht stattfinden und der protestierende Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt.
Über den Protest wird vom Verbande entschieden. Wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Der Schiedsrichter hat den Protest noch am Platze auf seinem Spielbericht zu vermerken und diesen Vermerk vom protestierenden Verein (Mannschaftsführer oder Vereinsfunktionär) unterfertigen zu lassen.
§ 22 Rücktritt von der Meisterschaft
Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele gemäß § 17, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender erstklassiger Verein oder ein Verein der Klasse 2, Gruppe A seine Zugehörigkeit zu seiner Klasse, unbeschadet seiner Placierung, ein Verein der Klasse 2, Gruppe B, wird für die Dauer eines Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen.
Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und verlangt der Gegner statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom Verbande festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Bis zur Austragung dieses Spieles gilt der nicht angetretene Verein als suspendiert; wird das Spiel aus seinem Verschulden bis zum festgsetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als von der Meisterschaft zurückgetreten. .
Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl.
Werden die Spiele eines Vereines in einer Meisterschaft wegen Nichtantretens strafbeglaubigt, so scheidet dieser Verein automatisch aus der Meisterschaft aus. In diesem Fall ist wie im 1. Absatz ausgeführt, vorzugehen.
§ 23 Reservemeisterschaften
Der Verband kann neben diesen Meisterschaftsbewerb auch einen Bewerb für die zweiten Mannschaften und eventuell auch weiteren Mannschaften der teilnehmenden Vereine austragen lasssn. Titel und Preise werden in diesem Bewerbe nicht gegeben. Diese Mannschaften werden gegebenenfalls ebenso in Klassen eingeteilt, doch ist die Klasseneinteilung der ersten Mannschaft hier nur richtungsgebend, nicht ausschließlich bestimmend.
Die Bestimmungen der Meisterschaft haben analog auch in diesem Bewerbe Geltung. Eine Beschränkung der Teilnahme der Spieler der ersten Mannschaft an den Wettkämpfen der Reservemannschaft besteht wohl nicht, aber die Spieler der ersten Mannschaft sollen in diesen Spielen tunlichst nicht aufgestellt werden.
§ 24 Schlussbestimmung
In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.



Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1932/33

Die Durchführungsbestimmungen der § 1 bis 6 betreffen die Wiener Meisterschaft und sind nachstehend hier aufgeführt:
§ 1 Klasseneinteilung
  • 1. Klasse:
Hockeyclub Währing, PSK (durch Namnsänderung dann EKE), WAC, WEV und der Sieger aus dem Qualifikationsspielen Hakoah- MEC.
  • 2. Klasse, Gruppe A:
Der Unterlegene aus den Qualifikationsspielen Hakoah-MEC, weiters Allround, CEV, ÖWSC, VfB und WEC.
  • 2. Klasse, Gruppe B:
PSV, Reichsbund, Altmann, Siemens, St. Pölten, Stockerau und TEC
Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.
§ 2 Nennungsschluss, Nenngeld
Nennungschluss ist am 29. November 1932, 20 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an den OeEHV zur richten. Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse A und 2. Klasse B S 10,--.


§ 3 Reservemeisterschaften
Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft, bei der die Bestimmungen der Wiener Meisterschaft sinngemäß Anwendung finden, veröffentlichen. Nennungsschluss für die Reservemeisterschaft ist ebenfalls am 29. November 1932, 20 Uhr. Das Nenngeld betragt S 1,--.
§ 4 Terminfestsetzung
Der Sieger der Wiener Meisterschaft muss bis längstens 20. Jänner 1933 ermittelt sein. Vom Wettspielreferenten werden Rundentermine bestimmt, innerhalb welcher die Spiele der betreffenden Runde zur Austragung gebracht werden müssen. Fällt ein Spiel wegen Witterungsschwierigkeiten aus, ist es unbedingt innerhalb der Nächsten Runde (unbeachtet des Spieles dieser Runde) nachzutragen. Der Wettspielreferent ist berechtigt, bei gegebener Notwendigkeit Spiele zu einem bestimmten Zeitpunkt anzusetzen.
§ 5 Spiele gegen Niederösterreichische Vereine
Die Spiele der Wiener Vereine gegen den St. Pöltener EV und den Stockerauer EV sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der beiden Vereine auszutragen. Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Vizepräsident Schaffer (Tel.U19-9-92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei der vorbezeichneten Telefonstelle zu erkundigen, ob das Spiel etwa abgesagt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird.


§ 6 Fahrtvergütung
Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung. Für Spiele der Wiener Vereine gegen St. Pölten und Stockerauer gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen: Hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen. Hat der Wiener Verein Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten.
Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten.
Ist zu einem eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden, wobei die Bestimmungen des obenangeführten § 5 eingehalten wurden, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.



Einzelnachweise

  1. Der Eishockeysport 19. November 1932

Quellenangabe

Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1933/34