Wiener Eishockey-Meisterschaft 1936/37

Die Wiener Eishockey-Meisterschaft 1936/37 war die fünfte ihrer Art mit der Scheibe.

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Geschichte

Fünf Wiener Eishockeyvereine haben den Verband verlassen, so dass nur noch 17 Vereine Mitglied sind, davon vier Schutzvereine. In der Provinz ist man fast ebenso stark. Die 3. Klasse wird nicht mehr ausgespielt, da mehrere Vereine ihren Spielbetrieb eingestellt haben und somit nur noch 2 Vereine in der 3. Klasse verblieben wären. Die beiden Vereine wurden der 2. Klasse zugeordnet.[1]




Wiener Eishockey-Meisterschaft 1936/37

  • Die Wiener Eishockey-Meisterschaft 1936/37 erfährt auf Grund der Beschwerden der Provinzvereine und der daraufhin erfolgten Gespräche mit dem Verband einige Änderungen. Die Wiener Liga wird von zwei auf vier Vereine erhöht. Zu den Vereinen WEV und EKE kommen der HCW und der ÖWSC. Da der HCW dem neuen WEV beitritt, wird die HCW-Mannschaft zum WEV II.


Teilnehmer 1936/37

Verein
Eishockey Klub Brigittenau (Brigittenau)
Eishockey Klub Engelmann (EKE)
Eishockey Klub Meidling (Meidling)
Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein (WEV)
Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein II (WEV) vorher HCW)
Eislauf Verein Stockerau (Stockerau)
Eislaufverein St. Pölten (St. Pölten)
Klub Ceska Viden Slovan (Slovan)
Mödlinger Eislauf Club (MEC)
Österreichischer Wintersport Club (ÖWSC)
Sportclub Bernhard Altmann (Altmann)
Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund (Merkur)
Turnverein Sokol Wien XX (Sokol XX)
Wiener Athletiksport Club (WAC)
Wiener Sport Klub Ursus (Ursus)
Wiener Sportvereinigung (WSV)




Wiener Eishockey-Meisterschaft Liga

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
23. Dezember 1936 Wien, WEV-Platz WEV - WEV II L 6:2(1-1,3-1,2-0) s.u.
23. Dezember 1936 Wien, Engelmann-Platz EKE - ÖWSC L 9:0(1-0,4-0,4-0) s.u.
30. Dezember 1936 Wien, Engelmann-Platz WEV II - EKE L 0:3( ) 200
03. Jänner 1937 Semmering EKE - ÖWSC L 8:0(4-0,3-0,1-0) s.u.
27. Jänner 1937 Wien, Merkur-Platz ÖWSC - WEV II L 0:6(2-0,3-0,1-0) s.u.
29. Jänner 1937 Wien, WEV-Platz WEV - ÖWSC L 29:0
19. Februar 1937 Wien, WEV-Platz ÖWSC - WEV II L 0:4(1:3(0-1,1-1,0-1)) strafbegl.
27. Februar 1937 Wien, WEV-Platz WEV II - EKE L 1:1(1-0,0-1,0-0) s.u.
03. März 1937 Wien, WEV-Platz WEV - EKE L 3:2(1-0,2-2-,0-0) s.u.
07. März 1937 Wien, WEV-Platz WEV - WEV II L 6:0 s.u.
17. März 1937 Wien, Engelmann-Platz EKE - WEV L 2:3(1-1,2-0,0-1) 300 s.u.
ohne Datum Wien, WEV - ÖWSC L 6:0 strafbegl. DE 20.3.37


Spiel 23. Dezember 1936 WEV - WEV II L-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Focke,
  • Das Liga-Spiel zwischen dem WEV und der Reserve des WEV(bisher Hockeyclub Währing) endete 6:2(1-1,3-1,2-0). Die früheren Währinger leisteten äußersten Widerstand und der WEV musste seine gesamten Kräfte aufbieten, um zu gewinnen. Im ersten Drittel waren Nowak für den WEV und Feistritzer für die Reserve erfolgreich. Im zweiten Drittel schossen Demmer und Stanek die Tore des WEV, dann traf Gludovac für die Reserve und wieder Demmer für den WEV. Im letzten Drittel trafen Kirchberger und Brandl zum Endstand von 6:2 Toren.


Spiel 23. Dezember 1936 EKE - ÖWSC L-Spiel

  • Schiedsrichter: Hans Weinberger, Fichtenthal
  • Team EKE: Tor: Wurm, Verteidiger: Hans Tatzer, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hans Schneider, Franz Csöngei, Hubert Tschammler, 2. Sturm: Zehetmayer, Otto Voit, Hans Glück
  • Das Spiel gewann der EKE gegen den ÖWSC mit 9:0(1-0,4-04-0). Im ersten Drittel leistete der ÖWSC noch Widerstand. Seine Kampfkraft war jedoch auch geschwächt, da Ditfurth und Lebmann sich mit dem WAC auf eine Fahrt nach St. Moritz begeben hatten. Tatzer spielte für Heim in der Verteidigung und vertrat ihn ausgezeichnet. Csöngei schoss vier Tore, Tatzer drei und je ein Tor Otto Voit und Zehetmayer.


Spiel 30. Dezember 1936 EKE - WEV II(früher HCW) L-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Dietrichstein, Peroutka
  • Der EKE gewann das Ligaspiel gegen den WEV II mit 3:0(2-0,1-0,0-0). Im ersten Drittel waren Hans Tatzer und Hubert Tschammler die Torschützen. Im zweiten Drittel war es wiederum Tatzer. Das letzte Drittel blieb torlos.


Spiel 3. Jänner 1937 EKE - ÖWSC Liga-Spiel

  • Schiedsrichter: Spielmann, Jahnke
  • Das Ligaspiel in der Wiener Meisterschaft auf dem Eisplatz des Hotel Panhans gewann der EKE gegen den ÖWSC mit 8:0 (4-0,3-0,1-0). Die Tore für den EKE schossen Tatzer2, Tschammler2, Csöngei2 und Zehetmaver. Tatzer und Csöngei waren gut in Form. Beim Wintersportclub spielten Ditfurth und Lebmann gut.


Spiel 27. Jänner 1937 WEV II - ÖWSC L-Spiel

  • Schiedrichter: Egger, Peroutka
  • Die Reserve des WEV II spielte gegen den ÖWSC mit 6:0(2-0,3-0,1-0) Toren. Die Tore schossen Rammer (3), Wasservogel (2) und Gludowac.



|- |29. Jänner 1937 || Wien, WEV-Platz || WEV - ÖWSC|| L ||29:0 || ||

|19. Februar 1937 ||Wien, WEV-Platz ||ÖWSC - WEV II|| L ||0:4( 3:1(1-0,1-1,1-0))

|| ||strafbegl. REvy/Flocke

Spiel 27. Februar 1937 EKE - WEV II Liga-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Focke,
  • Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Floch, Franz Schüssler, 1. Sturm: Proksch, (Hans Tatzer ausgef.), Hans Glück, 2. Sturm: Hubert Tschammler, Franz Zehetmayer, Otto Voit,
  • Auf dem Heumarkt fand das Liga-Spiel des EKE gegen die Reservemannschaft des WEV statt. Das Spiel endete 1:1(0-1,1-0,0-0) unentschieden. Bei der Reserve des WEV handelt es sich um die Mannschaft des früheren Hockeyclub Währing. Tatzer konnte an dem Spiel nicht teilnehmen. Hans Schneider war für den EKE erfolgreich, Wasservogel für den WEV.


Spiel 03. März 1937 EKE - WEV Liga-Spiel

  • Schiedsrichter: Aigner, Fred Revy,
  • Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Schneider, Hans Tatzer, 2. Sturm: Franz Zehetmayer, Otto Voit, Hans Glück, Ersatz: Proksch,
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Kirchner, Demmer, Nowak, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Rammer,
  • Das Spiel begann mit Verzögerung. Der Präsident des Österreichischen Eishockeyverbandes Dr. Alfred Schwarz überreichte den Spielern Josef Göbl und Hermann Weiß eine goldene Uhr als Ehrengeschenk des Verbandes für ihre 10jährige internationale Tätigkeit. Für Meißner, der erkrankt ist, spielt Rammer. Im ersten Drittel schossen Stanek und Nowak die Tore. Die Hernalser spielten sehr gut und deshalb überraschte der Vorsprung des WEV die Zuschauer. Durch Schneider und Glück konnte der EKE dann im zweiten Drittel den Ausgleich erzielen. Kurz vor Ende des Drittels konnte Brandl dann noch den Führungstreffer einschießen. Das letzte Drittel blieb torlos. Der erste Sturm des WEV mit Nowak und Demmer war wieder ausschlaggebend für den Sieg des WEV. Im zweiten Sturm war Stanek hervorragend. Heim spielte zwar gut beim EKE, zeigte aber einige Unkorrektheiten, die er dann mit Ausschlüssen büßen musste.




Spiel 7. März 1937 WEV - WEV II Liga-Spiel

  • Schiedsrichter: Spielmann, Jahnke
  • Da die Kunsteisbahn des WEV schon gesperrt ist, wird das Spiel auf der Kunsteisbahn Engelmann ausgetragen. Wegen Regen fand das Spiel nicht statt. Der Verband wertete das Spiel wegen Abschluss der Saison mit 6:0 und zwei Punkten für den WEV.


Spiel 17. März 1937 EKE - WEV Liga-Spiel

  • Schiedsrichter: Loria, Focke,
  • Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hans Schneider, Hans Tatzer, Hubert Tschammler, 2. Sturm: Franz Csöngei, Franz Zehetmayer, Hans Glück, Ersatz: Otto Voit,
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Kirchberger, Demmer, Nowak, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Rammer,
  • Der EKE-Spieler Csöngei ist nach seiner Genesung zum ersten Mal wieder im Einsatz. Der WEV gewann das Rückspiel gegen den EKE vor 300 Zuschauern mit 3:2(1-1,2-0,0-1) Toren. Im ersten Drittel konnte Zehetmayer den Führungstreffer für den EKE einschießen. Brandl glich danach für den WEV aus. Im zweiten Drittel waren Kirchberger und Nowak die Schützen für den WEV. Im letzten Drittel gelang Tatzer noch der Anschlusstreffer. Wurm und Tatzer waren wieder hervorragend. Nowak und Stanek waren beim WEV die besten Spieler.


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein I 6 6 0 0 53:6 12 Wiener Eishockey-Meister 1936/37
2 Eishockey Klub Engelmann 6 2 1 3 25:7 5
3 Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein II 6 2 1 3 13:16 5
4 Österreichischer Wintersport Club 6 0 0 6 0:62 0 Absteiger 1. Klasse

Die Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein (WEV) gewinnt alle sechs Spiele und wird Wiener Eishockey-Meister 1936/37.



Wiener Eishockey-Meisterschaft 1. Klasse

  • Die 1. Wiener Klasse bleibt bei fünf Vereinen. Für die Spiele in St. Pölten erhalten die Wiener Vereine einen Zuschuss des Verbandes. Gleiches gilt für St. Pölten, wenn Spiele in Wien stattfinden.


  • Die Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund (Merkur) hat erklärt, dass sie von der Meisterschaft zurück tritt. Es wären noch drei Spiele auszutragen gewesen. Der Eishockey Klub Brigittenau, der Wiener Athletiksport Club und der Mödlinger Eislauf Verein erhalten damit kampflos 2 Punkte für das ausgefallene Spiel und dieses wird 6:0 gewertet.
  • Der Eislaufverein St. Pölten muss noch ein Spiel gegen den Wiener Athletiksport Club austragen. Da in St. Pölten kein Natureis mehr vorhanden ist, hat der Verband die Austragung in Wien vorgeschrieben. Die St. Pöltener haben auf das Spiel verzichtet, da sie die Kosten für dieses Spiel nicht aufbringen können. Durch die Erklärung von St. Pölten auf Verzicht dieses Spieles, erhält der WAC beide Punkte und das Spiel mit 6:0 gewertet.
  • Durch die vorstehenden Entscheidungen und die Ergebnisse der Spiele in der 1. Klasse ist der WAC Meister der 1. Klasse mit 13 Punkten und steigt in der kommenden Saison in die Wiener Liga auf. Der Eislaufverein St. Pölten, als Klassenletzter steigt in die 2. Klasse ab.[2]


Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
13. Dezember 1936 Mödling, Kunsteisbahn MEC - St. Pö1ten M 13:0(2-0,7.0,4-0) 200 s.u.
20. Dezember 1936 Wien, WEV-Platz WAC - Brigittenau M 0:0(0-0,0-0,0-0)
20. Dezember 1936 Mödling, Kunsteisbahn MEC - Merkur M 7:0(4-0,2-0,1-0) 300 s.u.
30. Dezember 1936 Wien, Merkur-Platz Brigittenau - Merkur M 0:0(0-0,0-0,0-0) 400 s.u.
01. Jänner 1937 St. Pölten WAC - St. Pölten M 2:1(1-0,1-0,0-1) s.u.
03. Jänner 1937 Mödling, Kunsteisbahn WAC - MEC M 1:3(0-3,0-0,1-0) 300 s.u.
07. Jänner 1937 Wien, WEV-Platz WAC - Merkur M 1:0(1-0,0-0,0-0) s.u.
14. Jänner 1937 Wien, WAF-Platz Brigittenau - Mödling M 3:1(1-0,0-0,2-1) s.u.
16. Jänner 1937 St. Pölten Brigittenau - St. Pölten M 3:0
17. Jänner 1937 Wien, WAC-Platz WAC - Brigittenau M 3:1(0-0,2-0,1-1) s.u.
19. Jänner 1937 Wien, WAF-Platz Brigittenau - Merkur M 0:1
19. Jänner 1937 St. Pölten MEC - St. Pölten M 1:0(0-0,1-0.0-0) s.u.
22. Jänner 1937 Wien, WAF-Platz Brigittenau - St. Pölten M 6:0
22. Jänner 1937 St. Pölten EV St. Pölten - Merkur M 1:2
24. Jänner 1937 Mödling, Kunsteisbahn WAC - MEC M 4:3(3-0,0-2,1-1) 350 s.u.
24. Jänner 1937 St. Pölten EV St. Pölten - Merkur M 2:4
31. Jänner 1937 Mödling Brigittenau - Mödling M 2:0 350
18. Februar 1937 Mödling, Kunsteisbahn MEC - Merkur M 6:2 Ersatzspiel lt. Verbandsbeschluss
24. Februar 1937 Wien, WEV-Platz WAC - Merkur M 6:0 strafbegl. Merkur hat verzichtet DE 20.3.37
26. Februar 1937 ohne Brigittenau - Merkur M 6:0 Merkur verzichtet aufs Spiel DE 20.3.37 o,.Nr.
ohne Wien, WEV-Platz WAC - St. Pölten M 6:0 strafbegl. St.Pölten hat verzichtet o. Nr.
ohne ohne MEC - Merkur M 6:0 Merkur hat auf Spiel verzichet o. Nr.


  • Spiel 13. Dezember 1936 MEC - St. Pölten M-Spiel
Schiedsrichter: Peroutka (Wien)
Team MEC: Tor: Habel, Verteidiger: Meyer, Pummer, 1. Sturm: Posowat, Floderer I, Eimannsberger, 2. Sturm: Schauer, Dr. Weiß, König,
Das erste Meisterschaftsspiel der Saison zwischen dem MEC und St. Pölten endete vor 200 Zuschauern mit 13:0(2-0,7.0,4-0). Die Mödlinger hatten schon einige Spiele hinter sich, während die Mannschaft aus St. Pölten zum ersten Mal in dieser Saison auf dem Eis standen. Die Treffer für Mödling erzielten König3, Eimannsberger2, Dr. Weiß2, FlodererI 2, Posowat2 und Schauer2. Die Mödlinger führten mit ihrem Gegner ein Katz-und-Maus-Spiel vor.

|- |20. Dezember 1936 ||Wien, WEV-Platz || WAC - Brigittenau|| M|| 0:0|| ||


  • Spiel 20. Dezember 1936 MEC - Merkur M-Spiel
Schiedsrichter: Jahnke, Josef Göbl
Die Mödlinger gewannen das Meisterschaftsspiel gegen Merkur mit 7:0(4-0,2-0,1-0). Die Tore schossen Posowat3, Eimannsberger2 und Dr. Weiß2. 300 Zuschauer sahen das Spiel, bei dem das Eis wegen des Wetters nicht besonders gut war. Die Spieler von Merkur hatten noch nicht viel Gelegenheit zum trainieren gehabt und so war Mödling überlegen.
  • Spiel 30. Dezember 1936 Brigittenau - Merkur M-Spiel
Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Focke

Das Meisterschaftsspiel zwischen Brigittenau und Merkur endet 0:0(0-0,0-0,0-0) unentschieden. 150 Zuschauer waren zum Merkur-Platz gekommen.


Spiel 1. Jänner 1937 WAC - St. Pölten M-Spiel

  • Schiedsrichter: Focke
  • Der WAC siegte im Meisterschaftspiel der 1. Klasse gegen St. Pölten mit 2:1(1-0,1-0,0-1). Die Torschützen des WAC waren Patzelt und Altbach. Schiedsrichter Focke wurde tätlich bedroht und mit Schneebällen beworfen. Einem Spieler des WAC erhielt beim Verlassen des Platzes einen Fußtritt. Im SportTagblatt wird von Einschüchterungen der WAC Spieler und des Schiedsrichters durch Zuschauer und Akteure geschriebne. Es wäre ein Spiel der Gehässigkeiten gewesen. Sowohl der WAC, wie auch der Schiedsrichter werden die Vorfälle bei Verband anzeigen. Auf ein Retourspiel will der WAC allerdings verzichten. [3]
Nach dem Spiel wurden die Spieler des WAC mit Fußtritten taktiert und der Schiedsrichter anspuckt und beschimpft. Der St. Pöltener Spieler und Funktionär Hofstädter wurde darauf hin vom Österreichischen Eishockeyverband (OeEHV) für 3 Monate disqualifiziert. Er wird somit in dieser Saison an keinem Wettspiel mehr teilnehmen können. Geholfen hat diese Bestrafung nicht, da Hofstädter beim Spiel zwischen St. Pölten und dem MEC am 19. Jänner 1937 wiederum skandalös auffiel.[4]



Spiel 3. Jänner 1937 WAC - MEC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Focke, (beide Wien)
  • Trotz des Föhnwetters konnte auf der Kunsteisbahn in Mödling gespielt werden. Der MEC gewann der Meisterschaftsspiel mit 3:1(3-0,0-0,0-1) gegen den WAC. Im ersten Drittel spielten die Stürmer vom MEC grandios und FlodererI, FlodererII und Eimannsberger machten je ein Tor. Das zweite Drittel blieb torlos. Im letzten Drittel konnte Winter für den WAC den Ehrentreffer einschießen. 300 Zuschauer sahen ein faires und ruhiges Spiel.


Spiel 7. Jänner 1937 WAC - Merkur M-Spiel

  • Schiedsrichter: Fred Revy, Aigner
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WAC und Merkur endete 1:0(1-0,0-0,0-0). Das Tor für den WAC schoss Roman Winter. Merkur spielte zu zerfahren.


  • Spiel 14. Jänner 1937 Brigittenau - Mödling M-Spiel
Schiedsrichter: Ing. Dietrichstein, Merinsky
Das Meisterschaftsspiel zwischen Brigittenau und Mödling endete 3:1(1-0,0-0,2-1). Vitale schoss alle drei Treffer für Brigittenau. Einmannsberger traf für den MEC.


|16. Jänner 1937 || St. Pölten || Brigittenau - St. Pölten || M ||3:0 || ||

Spiel 17. Jänner 1937 Brigittenau - WAC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Rammer, Göbl
  • Auf dem Platz des WAC im Prater wurde das Meisterschaftsspiel ausgetragen. Auf den Tennisplätzen war eine Natureisbahn mit sehr guten Eis geschaffen worden. Die Anlage ist so groß, dass auch das nebenan stattfindende Fußballspiel nicht störte. Der WAC gewann das Spiel mit 3:1(0-0,2-0,1-1) gegen die Brigittenauer. Die WAC-Spieler waren zwar die besseren Läufer, ansonsten aber nicht sehr stark. Die Brigittenauer hatten gerade noch gegen Mödling gewonnen, konnten diese Stärke heute aber nicht bringen. Erst im letzten Drittel konnten sie ihre wirkliche Stärke zeigen. Beim WAC fielen der Tormann Kahane, Roman Winter, Egon Winter und Altbach wegen ihrem guten Spiel auf, bei den Gästen waren dieses Vitale, Cech und Samwald. Für den WAC schossen die Tore Roman Winter, Altbach und Hartl, bei den Gästen erzielte Cech den Treffer. In den Pausen gab es ein Schaulaufen von Bianka Schenk vom WEV.


| 19. Jänner 1937 || Wien, WAF-Platz|| Brigittenau - Merkur || M ||0:1 || ||

Der Verband entscheidet, dass das Spiel nicht gewertet und somit wiederholt werden muss. Nach dem Spielbericht sind die Voraussetzungen für ein Meisterschaftsspiel nicht gegeben gewesen. Spielbericht 229.[5]
  • Spiel 19. Jänner 1937 MEC - St. Pölten M-Spiel
Schiedsrichter: Treu, Ohrenstein,
Das Spiel endete 1:0(0-0,1-0,0-0) für die Mödlinger gegen St. Pölten. Das Tor für Mödling schoss Eimannsberger. Der vom Österreichischen Eishockeyverband (OeEHV) wegen der Vorfälle beim Spiel gegen den WAC am 1. Jänner 1937 auf drei Monate gesperrte Spieler und Funktionär Hofstädter fiel auch heute wieder skandalös auf. Er befand sich unter den Zuschauern. Der Mödlinger Spieler Eimannsberger wurde von Hofstädter geohrfeigt. Erst als die Schiedsrichter drohten, das Spiel abzubrechen, trat wieder einigermaßen Ruhe ein.sref>SportTagblatt 22. Jänner 1937</ref>


| 22. Jänner 1937 || Wien, WAF-Platz || Brigittenau - St. Pölten|| M ||6:0 || ||


|22. Jänner 1937 || St. Pölten||EV St. Pölten - Merkur|| M||1:2 || ||


Spiel 24. Jänner 1937 WAC - MEC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Peroutka
  • Der WAC gewann das Spiel gegen den MEC mit 4:3(3-0,0-2,1-1) Toren. Das Spiel fand in Mödling vor 350 Zuschauern statt. Egon Winter schoss 3 Tore und Roman Winter eines für den WAC. Für Mödling waren Possowat (2) und Einmannsberger (1) erfolgreich.


|- |24. Jänner 1937 || St. Pölten||EV St. Pölten - Merkur|| M||2:4 || ||

|31. Jänner 1937 || Mödling || Brigittenau - Mödling || M || 2:0 ||350 ||

|- |18. Februar 1937||Mödling, Kunsteisbahn||MEC - Merkur|| M|| 6:2|| ||Ersatzspiel lt. Verbandsbeschluss


|24. Februar 1937 ||Wien, WEV-Platz || WAC - Merkur ||M|| 6:0|| ||strafbegl. Merkur hat verzichet


|26. Februar 1937 || ohne || Brigittenau - Merkur|| M || 6:0 || ||Merkur verzichtet aufs Spiel


|ohne ||Wien, WEV-Platz || WAC - St. Pölten|| M||6:0 || ||strafbegl. St.Pölten hat verzichtet


|- |ohne ||ohne ||MEC - Merkur|| M ||6:0 || ||Merkur hat auf Spiel verzichet Das Spiel vom 19.1.37 war für ungültig erklärt worden und hätte daher neu ausgetragen werden müssen. Merkur verzichtete auf diese Neuaustragung und dem MEC wurde das Spiel mit 6:0 und 2 Punkten beglaubigt.


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Wiener Athletiksport Club 8 6 1 1 23:8 13 Aufsteiger Wiener Liga
2 Eishockey Klub Brigittenau 8 5 2 1 21:4 12
3 Mödlinger Eislauf Club 8 5 0 3 34-12(24-12) 10
4 Sportsektion Merkur im Gewerkschaftsbund 8 2 1 5 8:29 5
5 Eislaufverein St. Pölten 8 0 0 8 4:37 0 Absteiger 2. Klasse
Bei Mödling ist die Torzahl verbessert worden. Hier handelt es sich um einen Schreibfehler, da alle anderen Teilnehmer mit ihren Torergebnissen bestätigt sind.



Wiener Eishockey-Meisterschaft 2. Klasse

In der 2. Klasse spielen die restlichen sieben Eishockeyvereine, die sich für die Wiener Meisterschaft beworben haben.

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
16. Dezember 1936 Wien, WEV-Platz Altmann - Slovan M 5:0(1-0,2-0,2-0) s.u.
10. Jänner 1937 Wien, WEV-Platz Altmann - Sokol XX M 5:1(1-0,2-1,2-0) s.u.
13. Jänner 1937 Stockerau Stockerau - Sokol XX M 1:1
13. Jänner 1937 Wien, Ursus-Platz Meidling - Ursus M 2:4(0-2,1-1,1-1) Güldner
15. Jänner 1937 Stockerau Stockerau - Slovan M 2:3
15. Jänner 1937 Wien, Steinbauerpark WSV - Ursus M 1:0
17. Jänner 1937 Stockerau Stockerau - Ursus M 3:2
17. Jänner 1937 Wien, Sokol-Platz Sokol XX - Meidling M 4:2
18. Jänner 1937 Stockerau Altmann - Stockerau M 4:1(1-0,1-0,2-1) 200 s.u.
19. Jänner 1937 Wien, Steinbauerpark-Platz Altmann - WSV M 2:1(1-0,1-0,0-1) s.u.
20. Jänner 1937 Wien, Ursus-Platz Sokol XX - Ursus M 2:1
21. Jänner 1937 Wien, Iglasee-Platz Altmann - Ursus M 3:3(1-0,2-1,0-2 s.u.
21. Jänner 1936 Wien, Oswaldgasse KCV Slovan - Meidling M 3:2
22. Jänner 1936 Wien, Augarten KCV Slovan - Sokol XX M 1:0
22. Jänner 1937 Wien, Oswaldgasse 38 WSV - Meidling M 2:0
25. Jänner 1936 Wien, Augarten KCV Slovan - Ursus M 2:2
27. Jänner 1937 Wien, Steinbauerpark WSV - Slovan M 2:0
29. Jänner 1937 Stockerau WSV - Stockerau M 1:1
30. Jänner 1937 Stockerau Stockerau - Meidling M 3:1
2. Februar 1937 Wien, WEV-Platz Altmann - Meidling M 9:1(3-0,3-1,3-0) s.u.
03. Februar 1937 Wien, Sokol XX-Platz WSV - Sokol XX M 2:0



  • Spiel 16. Dezember 1936 Altmann - Slovan M-Spiel
Schiedsrichter:
Team Altmann: Tor: Kramer, Verteidiger: Stikarovsky, Grünbaum, 1. Sturm: Hans Medak, Donath, Spira, 2. Sturm: Felix Medak, Weigl, Spielmann, Ersatz: KrauseI,
Das Spiel Altmann gegen Slovan endete mit 5:0(1-0,2-0,2-0) Toren für Altmann. Die Tore schossen Medak2, Weigl, Grünbaum und Spira.


  • Spiel 10. Jänner 1937 Altmann - Sokol XX M-Spiel
Schiedsrichter: Ing. Langfelder
Das Spiel zwischen Altmann und Sokol XX endete 5:1(1-0,2-1,2-0). Die Torschützen für Altmann waren Weigl2, Stikarovski, Donath und Grünbaum. Für Sokol XX war Henel erfolgreich.

|- |13. Jänner 1937 ||Wien, Ursus-Platz ||Meidling - Ursus|| M ||2:4(0-2,1-1,1-1)|| ||Güldner

  • Spiel 18. Jänner 1937 Altmann - Stockerau M-Spiel
Schiedsrichter: Jambor
Vor 200 Zuschauern gewann die Firmenmannschaft Altmann mit 4:1(1-0,1-0,2-1) gegen Stockerau in Stockerau. Die Tore für Altmann schossen Weigl2, Spira und Krause. Für Stockerau konnte Hencel einschießen.
  • Spiel 19. Jänner 1937 Altmann - Wiener Sportvereinigung M-Spiel
Schiedsrichter: Aigner, Egger
Das Spiel zwischen Altmann und Wiener Sportvereinigung endete 2:1(1-0,1-0,0-1). Für Altmann schossen die Tore Weigl und Hans Medak. Für die Sportvereinigung war Pink der Torschütze.


  • Spiel 21. Jänner 1937 Altmann - Ursus M-Spiel
Schiedsrichter:

Das Meisterschaftsspiel zwischen Altmann und Ursus endete 3:3(1-0,2-1,0-2) unentschieden. Die Torschützen bei Altmann waren zweimal Spira und einmal Medak. Für Ursus traf James (der bekannte Springer) gleich dreimal.


  • Spiel 2. Februar 1937 Altmann - Meidling M-Spiel
Schiedsrichter: Fred Revy
Das Meisterschaftsspiel zwischen Altmann und Meidling auf dem WEV-Platz endete 9:1(3-0,3-1,3-0). Damit ist die Firmenmannschaft Sportclub Bernhard Altmann Sieger der 2. Klasse der Österreichischen Eishockey-Meisterschaft 1936/37. Die Torschützen für Altmann waren Stikarowski (2), Hans Medak (2), Felix Medak, Spira, Weigl, Spielmann und Grünbaum. Der Ehrentreffer der Meidlinger schoss Stagel.


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Sportclub Bernhard Altmann 6 5 1 0 28:7 11 Aufsteiger 1. Klasse
2 Wiener Sportvereinigung 6 4 1 1 9:3 9
3 Klub Ceska Viden Slovan 6 3 1 2 9:13 7
4 Eislauf Verein Stockerau 6 2 2 2 11:12 6
5 Turnverein Sokol Wien XX 6 2 1 3 8:12 5
6 Wiener Sport Klub Ursus 6 1 2 3 12:13 4
7 Eishockey Klub Meidling 6 0 0 6 8:25 0



Vorschriften der Wiener Meisterschaft 1935/36

Ausschreibung der Wiener Meisterschaft

  • Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1935/36 beschränkt sich auch in dieser Saison in der ersten Veröffentlichung wieder auf die Wiener Meisterschaften und die Provinzmeisterschaften. Die Ausschreibung der Meisterschaft von Österreich soll später erfolgen.[6]


Bestimmungen der Wiener Meisterschaft

§ 1 Teilnehmer
An der Wiener Meisterschaft sind alle Verbandsvereine teilnahmeberechtigt, die ihre Tätigkeit in Wien und Niederösterreich ausüben. Der Vorstand des OeEHV ist jedoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angebae von Gründen zur Meisterschaft nicht zuzulassen. Die teilnahmeberechtigten Vereine können sich in der Klasse, in die sie eingereiht werden, mit einer Mannschaft am Bewerbe beteiligen, sie sind allerdings verpflichtet ihre spielstärkste Mannschaft antreten zu lassen. Die vom Vorstand in die Liga und 1. Klasse eingeteilten Vereine sind zur Teilnahme an der Meisterschaft verpflichtet; nimmt ein Ligaverein oder ein erstklassiger Verein an der Meisterschaft nicht teil, verliert er seine Klassenzugehörigkeit und ist an der nächstjährigen Meisterschaft nicht teilnahmeberechtigt.
§ 2 Austragungsart und Wertung
Die teilnehmenden Mannschaften werden vom Vorstande des OeEHV wie folgt eingeteilt: in die Liga, in die 1. Klasse, in die 2. Klasse und in die 3. Klasse.
Die Liga besteht aus 3 Vereinen, die 1. Klasse aus 5 Vereinen, die zweite Klasse aus 6 Vereinen, die 3. Klasse aus den übrigen Vereinen. In der Liga und in der ersten Klasse spielt jeder Verein zweimal gegen jeden, in der 2. und in der 3. Klasse einmal gegen jeden.
Die Wertung der Spiele

erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger einer Klasse ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt hat. Haben zwei oder mehrere Mannschaften einer Klasse die gleiche Punkteanzahl, so reiht jene Mannschaft, die mehr Tore erzielt hat, vor der anderen. Haben zwei oder mehr Mannschaften gleichviel Tore erzielt, so reiht jene Mannschaft, die weniger Tore erhalten hat, vor den anderen.

§ 3 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen
Der in der Liga bei Endstand der Meisterschaft an erster Selle placiere Verein erhält den Titel "Wiener Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen beteilen zu können.
Die in der 1., 2. und 3. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierten Vereine erhalten die Titel "Sieger der 1. (bzw. 2. und 3.) Klasse 19..", sowie das Recht des Aufstieges in die Liga, bzw. in die nächsthöhere Klasse.
§ 4 Aufstieg und Abstieg
Der in der Liga bei Endstand der Meisterschaft an letzter Stelle placierte Verein steigt in die 1. Klasse ab, an dessen Stelle spielt im nächsten Jahre der Sieger der 1. Klasse.
Ebenso wechseln die bei Endstand der Meisterschaft an letzter Stelle placierten Vereine der übrigen Klassen mit den Siegern der nächstniederigen Klassen die Klasseneinteilung, die in die nächsthöheren Klassen aufsteigen.
§ 5 Nennung, Nenngeld
Alljährlich wird vom Verbandsvorstand die Nennungfrist bestimmt, das ist der Termin, bis zu dem jeder Verein die Teilnahme seiner Mannschaft anzeigen muss. Gleichzeitig wird ein Nenngeld bestimmt, das jeder Nennung beigefügt sein muss.
§ 6 Platzwahl, Pflichtkarten
Nach dem Nennungsschluss (Nennungstermin) wird durch das Los bestimmt, welcher Verein Platzwahl hat. Bei der in der Liga und in der 1. Klasse vorgesehenen zweiten Begegnung hat jeweils der Verein Platzwahl, der sie bei der ersten Begegnung nicht hatte.
Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet für die Bereitstellung eines spielfähigen Platzes, von Umkleideräumen für die Gastmannschaft und den Schiedrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber. Er ist verpflichtet dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 15 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben.
Im Sinne der Bestimmungen der § 14 kann ein Verein der Platzwahl auch verlustig gehen.
§ 7 Wettspieltermine, Wettspielzeit
Die Wettspieltermine werden durch den OeEHV festgesetzt, doch ist es den Vereinen freigestellt, die Spiele mit Bewilligung des Verbandes auch schon vor dem festgesetzten Termin auszutragen.
Der platzwahlberechtigte, bzw. das Spiel durchführende Verein, der das Recht der Terminfestsetzung hat, hat zeitgerecht alles zu veranlassen, damit die Spiele innerhalb der Rundenendtermine ausgetragen werden können. Die Unterlassung der vorerwähnten Maßnahmen zieht Punktverlust nach sich.
Im übrigen gelten die Bestimmungen über die "Anmeldung von Wettspielen" (siehe Vorschriftensammlung).
Die Meisterschaftspiele dürfen nicht vor 8 Uhr und nicht nach 21 Uhr 30 Minuten angesetzt sein. Bei Wettspielen zwischen zwei Vereinen mit dem Sitz an verschiedenen Orten ist der Wettspielbeginn derart festzulegen, dass der reisende Verein seinen Heimatort nicht vor 7.30 Uhr verlassen und dort nicht nach 24.00 Uhr eintreffen muss. Im beiderseitigen Einvernehmen sind aber diesbezügliche Ausnahmen zulässig.
§ 8 Schiedsrichter, Spielbericht
Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen. Die Schiedsrichter für jedes einzelne Spiel werden vom Verbande bestimmt. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter oder Schiedsrichter zugelassen, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden (Ausnahme siehe 2. Absatz dieses § 8). Die vom OeEHV entsendenden Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden. Für den Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Pflichtkarten zu hinterlegen; werden zwei Schiedsrichter angefordert, sind für jeden der beiden zwei Pflichtkarten zu hinterlegen.
Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der zur Leitung eines Spieles bestimmte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginnes (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute der Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Die Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Von dieser Bestimmung gibt es jedoch folgende Ausnahme: Bei Spielen, bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste, kann auch ein Nichtverbandsschiedsrichter nach Einigung unter den beiden beteiligten Vereinen tätig sein, wenn der vom Verbande bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen ist und kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist.
Wenn zwei Schiedsrichter nominiert sind und einer der beiden nicht erscheint oder infolge plötzlicher Erkrankung nicht amtieren kann, so ist das Spiel vom zweiten Schiedsrichter allein zu leiten. Erscheint keiner der beiden nominierten Schiedsrichter, so gelten die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, d.h., es ist nur ein Ersatzschiedsrichter zu wählen. Wenn nur ein Schiedsrichter angefordert war, darf nur ein Schiedsrichter amtieren.
Jeder Verein hat am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare anzusprechen.
Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden. Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Pflicht zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen.
Sind zwei Schiedsrichter nominiert, so finden die Zusatzbestimmungen für die "Vorschriften der Schiedsrichter" und die "Vorschriften für die Vereine" sinngemäße Anwendung (siehe "Vorschriftensammlung" bzw. deren Ergänzung in der Zeitung 5/24. XII. 1934).
§ 9 Beglaubigungen von Wettspielen
Die Beglaubigungen der Wettspiele wird auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA vorgenommen. Ordnungsmässig durchgeführte Spiele werden mit dem tatsächlich erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind im Besonderen die Spiele in folgenden fällen zu beglaubigen:
a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner (siehe § 14, letzter Absatz).
b) Beide Vereine treten nicht an: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
c) Der platzwählende Verein hält den Spieltermin nicht ein: 6:0 für den Gegner (Ausnahme § 7).
d) Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
e) Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
f) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler): Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
g) Erstrebung unerlaubter Vorteile durch beide Vereine: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
h) Abbruch des Spieles ohne Verschulden eines Vereins: Entweder Neuaustragung oder Nachtragsspiel. Wurden zwei volle Spieldrittel ausgetragen, kann nur ein Nachtragsspiel angeordnet werden (Spielberechtigung im Nachtragsspiel siehe § 11). Jedenfalls muss bei einem Nachtragsspiel ein volles Spieldrittel nachgetragen werden. Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermesse die bis dahin führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verlieren, kann das Spiel mit dem bei Abbruch gegebenen Resultat beglaubigt werden.
i) Ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Resultat 0:6 gegen den disqualifizierten oder suspendierten Verein, selbst für den Fall, als an dem ursprünglich angesetzten Termin nicht gespielt werden konnte (Tauwetter, Platzschwierigkeiten, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner usw.).
k) Ein Verein scheidet aus der Meisterschaft aus:
1) Vor Austragung der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen.
2) Nach Austragung von mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele mit dem Resultat 6:0 für den Gegner beglaubigt.
Wird jedoch durch eine Strafbeglaubigung nach den obenstehenden Bestimmungen die Festsetzung des Meisters, des Aufsteigenden oder des Absteigenden beeinflusst, kann der OeEHV das betreffende Spiel noch einmal ansetzten, wenn es sich um das Ausscheiden eines Vereines aus der Meisterschaft nicht handelt. Tritt ein Verein zu dieser Neuansetzung eines Spieles nicht an, ist er von der Meisterschaft auszuschließen und verliert seine Klasseneinteilung.
Liegen Fälle höherer Gewalt in Fällen vor, die zu einer Strafbeglaubigung führen sollten, ist von einer Strafbeglaubigung abzusehen und ein neuer Wettspieltermin anzusetzen. Ein gleiches gilt auch für den Fall, als ein Schuldtragender nicht festgestellt werden kann.


§ 10 Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeit, Spielfähigkeit des Platzes
Die Wartezeit beträgt 15 Minuten. Ist eine Mannschaft fünfzehn Minuten nach dem festgesetzten Spielbeginn mit wenigstens 4 Spielern nicht angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht angetreten. Ist das Spielfeld durch eine andere Sportdisziplin in Anspruch genommen, gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn sich ihre Spieler, deren Pässe dem Schiedsrichter bereits übergeben wurden, in Spielbekleidung beim Spielfelde aufhalten. Der Gegner darf sich nicht weigern, unmittelbar nach Freimachung des Platzes anzutreten. Eine Mannschaft hat solange in Spielbereitschaft zu verbleiben, bis der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Spielfähigkeit des Platzes getroffen hat (siehe § 14).
§ 11 Spielberechtigung
An Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Hinsichtlich der Spielberechtigung Jugendlicher wird auf die Bestimmungen des § 12 verwiesen.
Hat ein Spieler für irgend einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei abgebrochenen oder zu wiederholenden Spielen sind im Nachtragsspiele (restliche Spielzeit oder volle Zeit) für einen Verein nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des nicht vollendeten oder zu wiederholenden Spieles die Spielberechtigung für diesen Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die gleiche Spieleranzahl teilnehmen, die den Verein beim seinerzeitigen Wettspielabbruch zur Verfügung stand.
§ 12 Unberechtigte Spieler, vorzeitige Spielbeendigung
Die Aufstellung eines Spielers, der nicht unfallversichert ist oder das Fehlen von Spielerpässen hat für die betreffende Mannschaft keinen Punktverlust im Sinne des § 9, f und g, sondern lediglich eine Bestrafung zur Folge.
Hingegen tritt neben der Bestrafung noch Punktverlust ein, wenn in der Mannschaft mitwirken:
a) Jugendliche (das sind 18jährige oder Jüngere), die keinen positiven Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben;
b) Knaben (das sind Vierzehnjährige oder Jüngere), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht;
c) Jünglinge (das sind Fünfzehnjährige oder Sechzehnjährige), wenn sie außer dem positiven Tauglichkeitsbefund nicht eine spezielle Bewilligung des OeEHV zur Teilnahme an Meisterschaftsspielen besitzen;
d) Junioren (das sind Siebzehn- und Achtzehnjährige), deren Tauglichkeitsbefunde nur auf "für Juniorenbewerbe geeignet" lauten; sie sind nur dann spielberechtigt, wenn ihre Tauglichkeitsbefunde auf "für Seniorenbewerbe geeignet" lauten.
Die Tauglichkeitsbefunde, bzw. die Bewilligung nach Punkt c) müssen vor dem betreffenden Spiel ausgestellt sein.
Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem OeEHV suspendiert.
§ 13 Proteste
Das Antreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftspiel "unter Protest" ist unstatthaft. Erhebt ein Verein vor dem Spiel beim Schiedsrichter einen Protest, hat der Schiedsrichter nach seinen Vorschriften zu entscheiden; kann der Schiedsrichter vor dem Anpfiff nicht über den Protest entscheiden und hält der betreffende Verein seinen Protest aufrecht, dann darf das Spiel nicht stattfinden und der protestierende Verein darf keinerlei Spiel gegen den betreffenden Gegner austragen, widrigenfalls er sich des Protestrechtes begibt.
Über den Protest wird vom OeEHV entschieden. Wurde er zu Unrecht eingebracht, dann wird der Verein so behandelt, als ob er nicht angetreten wäre. Der Schiedsrichter hat den Protest noch am Platze auf seinem Spielbericht zu vermerken und diesen Vermerk vom protestierenden Verein (Mannschaftsführer oder Vereinsfunktionär) unterfertigen zu lassen.
§ 14 Rücktritt von der Meisterschaft
Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele nach § 9, Punkt k, beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender Verein der Liga, der 1. Klasse oder der Klasse 2, -unbeschadet seiner Placierung - die Zugehörigkeit zu seiner Klasse, ein Verein der 3. Klasse wird für die Dauer eines Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen.
Tritt ein Verein zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und sein Gegner verlangt statt Strafbeglaubigung eine Austragung des Spieles, kann der Verband den nicht angetretenen Verein verhalten, zu einem vom OeEHV festgesetzten Termin das Spiel als Meisterschaftsspiel auszutragen. Bis zur Austragung dieses Spieles gilt der nicht angetretene Verein als suspendiert; wird das Spiel aus seinem Verschulden bis zum festgsetzten Termin nicht ausgetragen, gilt der Verein als von der Meisterschaft zurückgetreten. .
Für disqualifizierte oder suspendierte Vereine tritt die Vorschrift über das unbedingte Antreten nicht in Kraft. Kommt es zur Zwangfestsetzung eines Spieles, hat der nicht schuldtragende Verein Platzwahl.
Werden die Spiele eines Vereines in einer Meisterschaft wegen Nichtantretens strafbeglaubigt, so scheidet dieser Verein automatisch aus der Meisterschaft aus. In diesem Fall ist, wie im 1. Absatz ausgeführt, vorzugehen.
§ 15 Reservemeisterschaften
Der Verband kann neben diesen Meisterschaftsbewerb auch einen Bewerb für die zweiten Mannschaften und eventuell auch weiteren Mannschaften der teilnehmenden Vereine austragen lassen. Titel und Preise werden in diesem Bewerbe nicht gegeben. Diese Mannschaften werden gegebenenfalls ebenso in Klassen geteilt, doch ist die Klasseneinteilung der ersten Mannschaft hier nur richtungsgebend, nicht ausschließlich bestimmend.
Die Bestimmungen der Meisterschaft haben analog auch in diesem Bewerbe Geltung, jedoch können an diesen Spielen ausländische Staatsbürger (Staatenlose) ohne Einschränkung teilnehmen.
In einer Resevermannschaft dürfen 6 Spieler der ersten Mannschaft (Tormann, zwei Verteidiger, drei Stürmer) dieses Vereines nicht teilnehmen.
§ 16 Schlussbestimmung
In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
Diese Meisterschaftsbestimmungen können ausschließlich vom Vorstande des OeEHV abgeändert werden.
Beschlossen in der Vorstandssitzung am 23. Oktober 1935.


Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1935/36[7]

1. Klasseneinteilung, Aufstieg, Abstieg,
  • Liga:
EKE, WEV,
  • 1. Klasse:
HCW, MEC, ÖWSC-WAF, WAC, WBC,
  • 2. Klasse:
Brigittenau, Rbd St. Pölten, Sokol, Stockerau, St. Pölten, VfB,
  • 3. Klasse:
Altmann, Alt-Turm, Arsenal, Breitensee, Gymnastik, Merkur, Palmers, Slovan, Ursus, WSV, sowie die neu beitretenden Vereine.
Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, doch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.
In die Liga werden nur 2 Vereine eingeteilt, die sich durch den mit Endstand der Meisterschaft aufsteigenden Verein der 1. Klasse auf 3 Vereine ergänzen. Ein Abstieg aus der Liga in die 1. Klasse findet nicht statt.
Aus der 1. Klasse findet kein Abstieg in die 2. Klasse statt. Der erstplacierte steigt in die Liga auf.
Aus der 2. Klasse steigt der Letzte in die 3. Klasse ab, der Erstplacierte steigt in die 1. Klasse auf.
Aus der 3. Klasse steigen die beiden Erstplacierten in die 2. Klasse auf.


2. Nennungsschluss, Nenngeld
Nennungschluss ist für die Liga und die 1. Klasse am 23. November 1935, 18.00 Uhr, für die 2. und 3. Klasse am 30. November 1935, 18.00 Uhr.
Das Nenngeld beträgt für die Liga S 20,--, für die übrigen Klassen S 10,--.
Die Nennungen sind schriftlich unter Beischluss des Nenngeldes an den OeEHV, II. Bezirk, Praterstr. 8, zu richten.
3. Reservemeisterschaft
Der OeEHV plant die Durchführung von Reservemeisterschaften und fordert die Vereine auf, die auch an diesem Bewerbe eine Mannschaft teilnehmen lassen wollen, gleichzeitig mit der Nennung für die I. Mannschaft die Nennung für die Reservemannschaft abzugeben. Nach Maßgabe der eingelaufenen Nennungen wird der OeEHV die Auslosung und Einteilung der Reservemeisterschaft veröffentlichen. Nennungsschluss wie in Punkt 2 entsprechend der Klassenzugehörigkeit. Nenngeld betragt S 1,--.
Mit der Nennung zur Reservemeisterschaft sind gleichzeitig 6 Spieler der ersten Mannschaft zu benennen, die in der Reservemeisterschaft im Sinne des § 15 der Wiener Meisterschaft nicht teilnehmen.
4. Spiele gegen Niederösterreichische Vereine
Die Spiele der Wiener Vereine gegen Rbd. St. Pölten, Stockerauer und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen der beiden Vereine auszutragen.
Sollte eines dieser Spiele abgesagt werden müssen, ist diese Absage bis längstens 4 Stunden vor dem angesetzten Wettspielbeginn telefonisch an Verbandssekretär Schaffer (Tel.U19-9-92) zu richten bzw. bei der vorbezeichneten Telefonstelle eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen. Der Wiener Gegner und der Schiedsrichter sind verpflichtet, sich vor der Abfahrt, frühestens vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn, bei der vorbezeichneten Telefonstelle zu erkundigen, ob das Spiel etwa abgesagt wurde.
Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat zur Folge, das der schuldtragende Verein zum Ersatz der tatsächlichen, unnütz verausgabten Kosten (Fahrtauslagen für den reisenden Verein und den Schiedsrichter bzw. Platz- und Reklamespesen usw.) herangezogen wird.


6. Fahrtvergütung
Für Spiele unter Vereinen, die am gleichen Ort ihren Sitz haben, entfällt eine Fahrtvergütung.
Für Spiele der Wiener Vereine gegen die Vereine Rbd St. Pöltener, Stockerauer und St. Pölten gelten hinsichtlich der Fahrtvergütung folgende Bestimmungen:

a) hat der niederösterreichische Verein Platzwahl, dann hat der reisende Wiener Verein die Fahrtkosten zur tragen; b) hat der Wiener Verein die Platzwahl, dann hat der niederösterreichische Verein die Fahrtkosten (3. Klasse Personenzug hin und zurück unter Benutzung der günstigsten, erreichbaren Ermässigung) für die tatsächlich reisende Spielerzahl und den Reiseführer, hächstens 11 Personen, zu vergüten.

Bei Spielen der niederösterreichischen Vereine untereinander hat der platzwahlausübende Verein seinem Gegner die Fahrtkosten im vorbezeichnetem Ausmaße zu vergüten.
Ist zu einem Spiel eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden -wobei die Bestimmungen des Punktes 4 der Durchführungsbestimmungen eingehalten wurden-, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.


  • 28. Dezember 1935: Der Verband nimmt Merkur in die 2. Klasse der Wiener Meisterschaft.


Auslosung, Spieltermine

  • Die Auslosung der Spiele der Liga und der erste Teil der Auslosung der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft wird in der Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 07. Dezember 1935 veröffentlicht.
  • Die Auslosung der 2. und 3. Klasse erfolgte am 21. Dezember 1935 in der Verbandszeitschrift.



Einzelnachweise

  1. SportTagblatt 3. Dezember 1936
  2. SportTagblatt 24. Februar 1937
  3. SportTagblatt 4. Jänner 1937
  4. SportTagblatt 22. Jänner 1937
  5. Der Eishockeysport 6. Februar 1937
  6. Der Eishockeysport 09. November 1935
  7. Der Eishockeysport 09. November 1935

Quellenangabe

Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1936/37