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Helene Kottannerin, auch Helene Kottanner, Helene Wolfram oder Helene Székeles (* um 1400, vermutlich in Ödenburg, damals Königreich Ungarn[1]; † um 1470 / 1477)[2], ist eine der wenigen Frauen, die im mittelalterlichen Wien gelebt haben und über die etwas mehr als der Name bekannt ist. Ihre "Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin (1439-1440)" gelten heute als eine der wertvollsten historischen und literarischen Quellen aus jener Zeit.[2]

Herkunft und Familie

Helene Kottanner war die Tochter des Ödenburger Bürgers Peter Wolfram[2], dem dem örtlichen niederen Adel angehörte.[1] Der Name ihrer Mutter († um / nach 1442) ist nicht überliefert. Sie war eine Ödenburger Einwohnerin, die später im Haus ihres Schwiegersohnes lebte. 1440 lieferte sie Nelkenwein an den Hofhalt von Königin Elisabeth.[3]

Helene Kottanner war zweimal verheiratet[2]:
∞ in 1. Ehe mit dem Patrizier Peter Székeles († um 1430), der auch als Bürgermeister von Ödenburg nachgewiesen ist[1];
∞ in 2. Ehe seit 1432 mit Johann Kottanner (Hans Kottaner dem Jüngeren), einem Bürger der Stadt Wien[2]. Dieser war damals Kämmerer des Dompropstes, außerdem ist er als Hausbesitzer für Wien belegt.[1]. Die zweite Ehe erfolgte mit Zustimmung ihrer nächsten Verwandten und auf Empfehlung des Wiener Stadtrates und des Wiener Dompropstes[1]

Helene Kottannerin hatte aus beiden Ehen mehrere Kinder, namentlich belegt sind:

  • Wilhelm Székeles
  • Katharina Székeles (Kottanner?) ∞ Jörg Ritter von Pellendorf († um 1484 / 1490), 1462-1468 Stadtanwalt[2]

Leben

Seit 1436 ist Helene Kottanner am Hof der späteren Königin Elisabeth, der Ehefrau von Herzog Albrecht V. von Österreich (dem späteren römisch-deutschem König Albrecht II.), nachgewiesen, als Kammerfrau und Erzieherin ihrer jüngeren Tochter[1]. Nach Albrechts Tod († 27. Oktober 1439) war sie weiterhin im Dienst bei seiner Witwe, für die sie im Februar 1440 die Stephanskrone aus der Plintenburg holte[A 1].

1452 erhielten Helene Kottannerin und ihr zweiter Ehemann von König Ladislaus Postumus das Gut Kisfalud auf der Schüttinsel als Geschenk.[2] Diese Schenkung wurde 1470 von König Matthias Corvinus bestätigt.[1]

Helene Kottanner kaufte 1454 ein Haus bei der damaligen Wiener Burg, das nach ihrem Tod auf ihre Tochter Katharina überging.[2]

Primärliteratur (gedruckt)

  • Stephan Ladislaus Endlicher (Hrsg.): Aus den Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin 1439. 1440. Verlag Engelmann, Leipzig, 1846 digital
  • Gustav Freytag (Hrsg.): Vom Mittelalter zur Neuzeit (1200-1500) (= ders. (Hrsg.): Bilder aus der deutschen Vergangenheit. Bd. 2,1). Leipzig, 1887, S. 353-372
  • Karl Mollay (Hrsg.): Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin (1439-1440) (= Wiener Neudrucke 2). Wien, 1971, S. 9 - 35
  • Daniel Kufner: Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin (1439-1440), 2015 (Übertragung ins Neuhochdeutsche) pdf

Sekundärliteratur

  • Felix Czeike (Hrsg.): Historisches Lexikon Wien. Band 3, Kremayr & Scheriau, Wien 1994, ISBN 3-218-00545-0, S. 584. digital
  • Beatrix Eichinger: Geschlechtstypisches Erleben im 15. Jahrhundert? Die autobiographischen Schriften einer Frau und zweier Männer im Vergleich. Die Denkwürdigkeiten der Helene Kottannerin (1439-1440). Des Andreas Lapitz Zug nach Rom 1451 und andere denkwürdige Geschichten. Hanns Hierszmanns, Thürhüthers Herzog Albrecht VI. von Österreich, Bericht über Krankheit und Tod seines Herrn, 1463 und 1464. Diplomarbeit (ungedruckt), Wien, 1994
  • Ferdinand Opll: Leben im mittelalterlichen Wien. Wien / Köln / Weimar: Böhlau 1998, ISBN 3-205-98913-9, S. 165-168(Biographie)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 vgl. Kottanner, Freie Universität Berlin, eingesehen am 28. Dezember 2017
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Historisches Lexikon Wien. Band 3, Kremayr & Scheriau, Wien 1994, ISBN 3-218-00545-0, S. 584.
  3. vgl. Beatrix Eichinger: Geschlechtstypisches Erleben im 15. Jahrhundert?", 1994, S 16

Anmerkungen

  1. Diese Aktion wird auch in der wissenschaftlichen Literatur als der "Raub der Stephanskrone" bezeichnet, obwohl es sich juristisch betrachtet um keinen Raub, sondern einen Einbruch handelte.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Helene Kottannerin behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).