"Stremer Mordprozesse"

Der Abschnitt VI des Südostwalls war im Bezirk Fürstenfeld in mehrere Unterabschnitte unterteilt. Die Vorgänge in den Unterabschnitten VI/9 - Strem und VI/10 - Reinersdorf führten 1948 zu zwei Gerichtsprozessen vor dem Volksgericht Graz, welche umgangssprachlich als die Stremer Mordprozesse bezeichnet wurden. Inhalt der Prozesse waren dabei aber nicht die Vorkommnisse während des Ausbaus des Südostwalls sondern Erschießungen, die im Zuge der Evakuierungsmärsche in Ortsteilen der benachbarten Gemeinde Heiligenbrunn stattgefunden hatten.[1]

Während des Baus des Südostwalls war die Gemeinde Strem der Standort eines Lagers für ungarische Zwangsarbeiter, das mit ca. 500 bis 600 Menschen belegt war. Verantwortlich für den Ausbau des Unterabschnittes Strem zeichnete der Bauernführer des Kreises Fürstenfeld, der Moschendorfer Paul Schmidt. Unterstützt wurde er dabei von einer Reihe von HJ-Angehörigen, die unter der Leitung des HJ-Bannführers Gerulf Schilcher standen.[1] Für den Unterabschnitt Reinersdorf war Bruno Strebinger, ein Eisenbahner aus Mürzzuschlag, verantwortlich. In Reinersdorf waren rund 90 jüdische Ungarn eingesetzt, die Strebinger in zwei verfallenen Bauernhöfen unterbrachte.[2]

Ein unrühmliche Rolle nahm der Kreisleiter von Fürstenfeld, Eduard Meissl, ein, der das Lager Strem bald nach dessen Gründung mit dem Arzt des Landratsamtes Güssing, Dr. Bock, inspizierte. Da es einige Erkrankungen unter den Häftlingen gab, forderte Meissl den Arzt auf, bei erkrankten Personen eine eindeutige Diagnose hinsichtlich Fleckfieber zu stellen. Nachdem der Arzt dies als "wahrscheinlich" diagnostizierte, wurde das Lager unter Quarantäne gestellt und es wurde in weiterer Folge damit begonnen, Kranke zu erschießen.[3] Insgesamt dürfte es dabei in den nächsten Wochen rund 50 Opfer gegeben haben.[4]

Am 25. März begleiteten der Stremer Abschnittsleiter Paul Schmidt und der HJ-Bannführer Gerulf Schilcher zusammen mit einige Hitlerjugen eine Gruppe Zwangsarbeiter vom Meierhof von Heiligenbrunn und Reinersdorf. Unterwegs zettelte Schilcher im Haarbacher Wald ein Massaker unter rund 15 bis 20 marschunfähigen Juden an, bei dem sich auch andere Angehörige der Wachmannschaft beteiligten.[5]

Der erste sogenannten "Stremer Judenmordprozess" fand zwischen 29. Juli und 2. August vor dem Volksgericht in Graz statt. Abschnittsführer Paul Schmidt wurde am letzten Verhandlungstag zu 20 Jahren Kerker verurteilt. Die zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Hitlerjungen Josef Dex (4 Jahre) und Alfred Walitsch (7 Jahre) fassten ebenfalls Gefängnisstrafen wegen Mordes aus, der SA-Mann Anton Strasser wurde wegen Beihilfe zum Mord zu sechs Jahren Kerker verurteilt.[6] Der Haupttäter Paul Schmidt wurde schließlich 1955 bedingt begnadigt, nachdem sich zuvor die Bevölkerung von Moschendorf für seine Begnadigung eingesetzt hatte, das eingebrachte Gnadengesuch vom Bundespräsidenten aufgrund der Schwere des Verbrechens aber abgelehnt worden war.[2] Der HJ-Bannführer hatte sich einer gerichtlichen Verfolgung entzogen, indem er nach Kriegsende untertauchte.[6]

Der Abschnittsführer des VI/10 - Reinersdorf, Bruno Strebinger erschoss am 27. März einen 20-jährigen Juden, den er beim Stehlen einiger Zwiebeln erwischt hatte. Am nächsten Tag, beging er im Zuge der anlaufenden Evakuierungen der Zwangsarbeiter in Richtung Westen einen alten, marschunfähigen Mann. Einem Untergebenen, Isidor Fellner, befahl Strebinger einen weiteren ungarischen Zwangsarbeiter, der sich in einem Privathaus versteckt hatte, mit einem Hammer zu erschlagen.[2]

Am 26. August 1948 begann der zweite "Stremer Judenmordprozess", der eigentlich die Taten von Bruno Strebinger und Isidor Fellner und weiterer Mittäter in Reinersdorf zum Inhalt hatte. Isidor Fellner wurde zwei Tage später zu lebenslanger Haft verurteilt, Bruno Strebinger aufgrund der Schwere seiner Taten am 14. Sepember zum Tode durch den Strang. Das Richterkollegium entschied sich aber mehrheitlich für einen Antrag auf Begnadigung zu lebenslanger Haft, welcher der Bundespräsident im Jänner 1949 folgte. Strebinger wurde schließlich im März 1955 amnestiert, davor war schon Isidor Fellner im Dezember 1954 bedingt begnadigt worden. Zwei zum Tatzeitpunkt 16-jährige Hitlerjungen wurden außerdem beim Prozess 1948 zu je zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.[4]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1  Eleonore Lappin-Eppel: Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen. LIT, Wien 2010, ISBN 978-3643501950, S. 326.
  2. 2,0 2,1 2,2  Eleonore Lappin-Eppel: Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen. LIT, Wien 2010, ISBN 978-3643501950, S. 331. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Lappin331“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3.  Eleonore Lappin-Eppel: Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen. LIT, Wien 2010, ISBN 978-3643501950, S. 328.
  4. 4,0 4,1 Prozesse im Zusammenhang mit "Judentransporten", Webseite www.verwaltung.steiermark.at, abgerufen am 12. Feber 2018
  5.  Eleonore Lappin-Eppel: Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen. LIT, Wien 2010, ISBN 978-3643501950, S. 304 und 305.
  6. 6,0 6,1  Eleonore Lappin-Eppel: Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen. LIT, Wien 2010, ISBN 978-3643501950, S. 330.