Otto von Kierling

Version vom 7. August 2018, 09:01 Uhr von Ermione 13 (Diskussion | Beiträge) (Änderung 205403 von Ermione 13 (Diskussion) rückgängig gemacht.)

Otto von Kierling (* im 13. Jahrhundert; † um / nach 1313)[1] war ein Adeliger des Herzogtums Österreich.

Herkunft und Familie

Otto von Kierling, ein Nachfahre von Otto von Stein[2], war ein Sohn von Dietrich (I.) von Kierling († um 1295, urkundlich belegt zwischen 1267 und 1295[3])[1] aus dessen Ehe mit Gisela († nach 1298), der älteren Erbtochter jenes Otto von Rastenberg († 1292/93), mit dessen Tod die Familie der Herren von Rastenberg im "Mannesstamm" ausstarben.[4] Diese Gisela war als Witwe um 1298 im Besitz der Herrschaft Königsbrunn.[5]

Verheiratet war Otto von Kierling mit Adelheid (um / nach 1314), einer Tochter von Ortlieb (IV.) von Winkl und Enkelin von Albero von Feldsberg.[4] Durch diese Ehe dürfte die Herrschaft Königsbrunn, die der Witwensitz seiner Mutter war, zur Gänze an seine Familie gekommen sein.[6]

Aus dieser Ehe sind zwei Söhne belegt:

  • Dietrich (II.) von Rastenfeld-Kierling (* vor 1313; † nach 1331)[1],
  • Alber(!) von Rastenfeld-Kierling (* vor 1313; † nach 1331)[1].

Mit seinem Enkel Jans (Hans) (* vor 1347; † um / nach 1375) starben die Herren von Rastenberg-Kierling im "Mannesstamm" aus. Jans war mit Dorothea von Kranichberg verheiratet, die gemeinsam mit ihrer Tochter Margarete nach seinem Tod Ansprüche auf die Herrschaften Rastenberg und Kierling geltend zu machen versuchte.[7]

Leben

1311 erwarben Otto von Kierling und Adelheid von Winkl gemeinsam ein Viertel an der Herrschaft Rastenberg. Mit diesem Kauf dürfte es ihnen gelungen sein, außer der Herrschaft Kierling die gesamte Herrschaft Rastenberg, die einst im Besitz seines Großvaters mütterlicherseits gewesen war, zu übernehmen. Ihre Söhne und ihr Enkel dürften, nach den Urkunden zu schließen, in der Folge häufig in Konflikte mit Verwandten verwickelt gewesen sein, bei denen es um Anteile an dieser Herrschaft ging. Unter König Rudolf I. gaben sie schließlich ihre freieigenen Herrschaften Rastenberg und Kierling samt Zubehörung (und vermutlich auch die Herrschaft Königsbrunn[6]) an diesen weiter, um sie von ihm als Lehen zurückzuerhalten. Nach dem Tod des Enkels Jans versuchten dessen Witwe und Tochter ihre Ansprüche auf die Herrschaften geltend zu machen. Erst 1382 verzichteten sie auf diese.[8]

Literatur

  • Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld. (Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich. Hrsg. vom Verein für Landeskunde von Niederösterreich. Band 39). St. Pölten, 2017, besonders S. 72-74 und S. 385. ISBN 978-3-901234-27-9 [A 1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 74
  2. vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 218 und 385
  3. vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 219
  4. 4,0 4,1 vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 72
  5. vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 218
  6. 6,0 6,1 vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 222f.
  7. vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 221 und 385
  8. vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld, 2017, S. 220f.

Anmerkungen

  1. Publikation von Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld. Dissertation, Universität Wien, 2015 digital