Friedrich Forsthuber

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Friedrich Forsthuber (* 25. September 1963 in Wien) ist ein österreichischer Jurist, Strafrichter und seit 1. Jänner 2010 Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien.

Friedrich Forsthuber, 2014

Friedrich Forsthuber war als Strafrichter unter dem früheren Landesgerichtspräsidenten Günter Woratsch jahrelang Mediensprecher, ehe er ans Wiener Oberlandesgericht (OLG) wechselte. Seit längerem hatte sich Forsthuber auch in der Standesvertretung engagiert.[1] Derzeit ist er Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung.[2] Zu den Hobbys des dreifachen Familienvaters zählen Geschichte und Archäologie.[3]

In seinem von ihm selbst formulierten Vorhaben, der Öffentlichkeit „Berührungsängste gegenüber der Strafjustiz im Allgemeinen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien im Besonderen zu nehmen“,[4] veranlasste Friedrich Forsthuber im Jahr 2012 das Zustandekommen einer Ausstellung und Veranstaltungsreihe zum Thema Die Geschichte des Grauen Hauses und der österreichischen Strafgerichtsbarkeit im Landesgericht für Strafsachen Wien.[5] Eine weitere von ihm gemeinsam mit Tal Adler und Karin Schneider durchgeführte Veranstaltungsreihe und Ausstellung in diesem Sinne, Vor Gericht - Cases Reopened: acht Fälle, acht Fotos, fand im Herbst 2013 im Landesgericht für Strafsachen statt.[6][7]

Als Richter wurde durch ihn unter anderem im Zusammenhang mit dem Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011[8][9][10][11][12] in einem am 4. Oktober 2013 gefassten Beschluss die Rehabilitierung des österreichischen Widerstandskämpfers Karl Fischer verfügt, in dem festgestellt wurde, „dass die (im „Trotzkistenprozess“) ergangenen Urteile wegen des Verbrechens des Hochverrates aus dem Jahr 1937 rückwirkend als nicht erfolgt gelten“.[13][14][15][16]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Artikel über Friedrich Forsthuber auf orf.at.
  2. Seite der österreichischen Richtervereinigung.
  3. Artikel über Friedrich Forsthuber auf orf.at.
  4. Friedrich Forsthuber, in: Die Geschichte des Grauen Hauses und der österreichischen Strafgerichtsbarkeit, Hrsg: Bibliotheksverein im Landesgericht für Strafsachen Wien, Wien 2012, S. 16f.
  5. Die Geschichte des Grauen Hauses und der österreichischen Strafgerichtsbarkeit, Hrsg: Bibliotheksverein im Landesgericht für Strafsachen Wien, Wien 2012, 175 Seiten.
  6. Ausstellungsprojekt: "Vor Gericht – Cases Reopened: acht Fälle, acht Fotos" von Tal Adler im Landesgericht für Strafsachen Wien, Artikel auf www.erinnern.at, abgerufen am 30. November 2013.
  7. Seite über die Ausstellung Vor Gericht - Cases Reopened: acht Fälle, acht Fotos auf derStandard.at, abgerufen am 28. Dezember 2013.
  8. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007687
  9. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/module?gentics.am=Content&p.contentid=10007.64441
  10. Maria Sterkl: „Eine winzige Wiedergutmachung“, 49 Jahre nach dem Tod. Der Standard vom 3. Jänner 2012.
  11. Harald Walser: Ein historischer Schritt. Der Standard vom 16. Jänner 2012.
  12. Nationalrat rehabilitierte Opfer des Austrofaschismus Der Standard vom 18. Jänner 2012.
  13. Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 4. Oktober 2013, Zahl 184 Ns 2/12b; in Privatbesitz.
  14. Bernd Melichar, „Vater, das wäre geschafft“, Kleine Zeitung vom 26. Oktober 2013, S. 20f.
  15. ORF-Ö1-Feiertagsjournal, 26. Oktober 2013, 12:00 Uhr: Beitrag „Späte Anerkennung“
  16. Erste gerichtliche Rehabilitierungen bei den Opfern des Austrofaschismus, Artikel auf der Homepage von Nationalratsabgeordnetem Albert Steinhauser