Lienhard von Harrach
Lienhard (I.) von Harrach (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1479), auch Leonhard von Harrach, war ein Adliger des Herzogtums Österreich[A 1], der im Herzogtum Kärnten[A 2] Karriere machte.
Herkunft und Familie
Lienhard von Harrach stammte aus einer in Nähe von Freistadt ansässigen Adelsfamilie des Herzogtums Österreich.[1] Sein Vater, Bernhard von Harrach, soll einer der Räte von Herzog Albrecht V. von Österreich, dem späteren König Albrecht II., gewesen sein.[2]
Lienhard von Harrach baute verwandtschaftliche Beziehungen zu den Herren von Kraig, Aspach und Hollenegg auf.[3]
Leben
Lienhard von Harrach war zunächst ein Lehnsmann der Grafen von Schaunberg. 1436 begleitete er Herzog Friedrich V. von Österreich, den späteren Kaiser Friedrich III., auf seiner Pilgerreise ins Heilige Land. Später war er ein Vertrauter von Graf Stepan von Montfort-Pfannberg und wechselte nach dessen Tod in die Dienste des späteren Kaisers, der ihm 1437 mit den Pflegschaften Eppenstein (bei Judenburg und [[w:Burg Pfannberg|Pfannberg (bei Graz) betraute, über die dieser als Vormund für die unmündigen Söhne des Grafen von Montfort damals verfügte.[1] 1448 wurde er königlicher Rat und kam in den Besitz der Grünburg bei Wieting. 1451-1455 war er als Nachfolger von Georg von Hallegg Verweser der Hauptmannschaft des Herzogtums Kärnten, wobei ihm der dem "Großbürgertum" angehörige Niklas Gleismüller von St. Veit als Viztum zur Seite stand.[2] 1457 gehört er der Ratskommission an, die für den Kaiser unter der Führung von Bischof Ulrich von Gurk mit den durch den Tod von Graf Ulrich II. von Cilli "herrenlos" gewordenen Adligen von dessen Grafschaft verhandelte.
Außer landesfürstlichen Lehen übernahm er auch Lehen von den Grafen von Cilli, von den Grafen von Görz, vom Erzstift Salzburg und vom Bistums Gurk. 1444 war er Beisitzer in einem Kommissionsprozess des Klosters Millstatt, der vor dem Bischof von Gurk geführt wurde.[2]
Lienhard von Harrach war der Vormund des späteren Kämmerers Andreas von Greisenegg, der nach seinem Tod die Vormundschaft über Lienhards noch unmündigen Söhne übernahm.[2]
Literatur
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12). Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien, 1993, ISBN 3-412-03793-1, Bd. 1 (Rezension)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 213
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 214
- ↑ vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 213f.
Anmerkungen
- ↑ Das Herzogtum Österreich umfasste damals das heutige Bundesland Wien und Teile der heutigen Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich. 1417 kam die Stadt Steyr mit der gleichnamigen Herrschaft endgültig dazu. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts teilte sich das Herzogtum in die Teilherzogtümer Österreich ob der Enns und Österreich unter der Enns.
- ↑ Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals große Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten. Teile des heutigen Bundeslandes gehörten zwar damals bereits zum Herzogtum, standen aber zu dieser Zeit noch unter der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg und dessen Suffraganbistum Gurk sowie der Albertinischen Linie der Grafen von Görz-Tirol.