Wilhelm von Auersperg (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um 1489), auch Andreas Hohenwarter oder Andreas von Hochwart, war kaiserlicher Kämmerer und Mitarbeiter von Kaiser Friedrich III.

Herkunft und Familie

Wilhelm von Auersperg stammte aus einer der bedeutendsten Adelsfamilien des Herzogtums Krain, die sich nach der Burg Turjak (Auersperg) bei Laibach benannte. Nach dem Tod von Graf Ulrich (II.) von Cilli (1456) wechselte die Familie auf die Seite der Herzöge von Österreich (Habsburger). Die Herren und Grafen, später auch Fürsten von Auersperg, eine Familien mit vielen "Zweigen", wurde eine der bedeutendsten Adelsfamilien des späteren "Habsburgerreiches" und erlangte im 17. Jahrhundert außerdem den "Reichsadel" und so auch den Aufstieg in den Hochadel des Heiligen Römischen Reichs.[1]

Wilhelm von Auersperg war mit Andreas von Hohenwart verschwägert.[2]. Außerdem war er der Bruder von Hans und Georg von Auersperg und gehörte mit ihnen zur "Schönberger Linie" seiner Familie.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag. Bereits 1450 hatte der Kaiser ihm das Schloss und die Herrschaft Krumau verpfändet, die er 1484 an Kaspar von Roggendorf verkaufte.[3]

Wilhelm von Auersperg, der seit 1456 erstmals als Kämmerer des Kaisers genannt ist, war für Abgaben des Herzogtums Krain und der Grafschaft Cilli zuständig. 1470 nahm er am "Landtag in Völkermarkt teil, in den 1470er-Jahre wurde er außerdem im diplomatischen Ratsdienst eingesetzt. 1480 vertrat er gemeinsam mit Sigmund von Sebriach, damals Landeshauptmann des Herzogtums Krain, und Berthold Mager, damals Verweser der Landeshauptmannschaft des Herzogtums Kärnten[A 1], den Kaiser auf den Landtagen in Völkermarkt und Laibach. Zwischen 1484 und 1489 war er als Nachfolger von Sigmund von Sebriach Landeshauptmann des Herzogtums Krain.[3]

Literatur

  • Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit. Studien zum 500. Todestag am 19. August 1493/1993 (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 12). Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien, 1993, ISBN 3-412-03793-1, Bd. 1 (Rezension)

Einzelnachweise

  1. vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 231
  2. vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 226
  3. 3,0 3,1 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 232

Anmerkungen

  1. Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals große Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten. Teile des heutigen Bundeslandes gehörten zwar damals bereits zum Herzogtum, standen aber zu dieser Zeit "de facto" noch unter der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg, von dessen Suffraganbistum Gurk und weiteren Erzstiften und Bistümern sowie der Grafen von Görz.