Hans Praun (* im 15. Jahrhundert; † vermutlich im 16. Jahrhundert, nach 1507[A 1]), auch Hans Braun, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.

Völs - heute

Herkunft

Hans Praun war vermutlich der Besitzer des Braunhofes in Obervöls (heute Teil der Gemeinde Völs.[1] Eine Verbindung zwischen ihn und Hans Braun von Bamberg, der als Notar und Bürger in Bozen in den 1520er- und 1530-Jahren belegt ist, ist nach dem aktuellen Forschungsstand unklar.[2]

Leben

Hans Praun wird im Verzeichnis der auf dem Landtag in Bozen vom 17. Jänner 1468 vertretenen Gerichte und ihrer Boten genannt.[1] 1460-1477 war er Richter des Kaspar von Völs. In dieser Funktion verhörte er 1465 Zeugen zu einem Mord, der in Sterzing verübt worden war und wird 1466 als Zeuge der Siegelbitte bei einer privaten Transaktion einer Gülte und eines Grundrechtes genannt. Auch nach 1477 ist er als Zeuge für wichtige Geschäfte belegt, so 1487 bei einer Urfehde, als er das Richteramt von Völs bereits abgegeben hatte. 1486 ist Hans Praun gemeinsam mit Leonhard von Völs und anderen als Stifter einer ewigen Messe für die Marienpfarrkirche in Völs belegt.[2]

Der Braunhof

Der Braunhof, eine Hofstelle in Obervöls, war im 15. Jahrhundert ein Lehen von Burg und Gericht Schenkenberg, die der Bischof von Brixen 1449 an Thomas Schäbl aus Hall verliehen hatte.[1]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 229
  2. 2,0 2,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 230

Anmerkungen

  1. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 230. Sie merkt allerdings an, dass es sich bei dem 1507 genannten Hans Praun auch um einen anderen Hans Praun handeln könnte.