Georg (II.) Ehrenreich von Roggendorf (* im 16. Jahrhundert; † 13. September 1590), auch Georg Ehrenreich von Rogendorf[A 1], war ein Adliger des Herzogtums Österreich.

Schloss Pöggstall, der frühere Sitz der Herrschaft Pöggstall, heute

Herkunft und Familie

Georg Ehrenreich von Roggendorf war ein Ururenkel von Sigmund von Roggendorf, ein Enkel von Wolfgang von Roggendorf und der jüngere Sohn von Wilhelm (II.) von Roggendorf († 1540) aus dessen Ehe mit Anna von Hohenberg. Er war der Bruder von Hans Wilhelm von Roggendorf. Verheiratet war er mit Elisabeth Tobar zu Enzersfeld. Aus dieser Ehe hatte er zwei Söhne, die bis 1598 die Herrschaft Pöggstall gemeinsam verwalteten.[1]

  • Kaspar (II.) von Roggendorf († 1598), er suchte um 1590 um die Bewilligung einer Eisenniederlage in Pöggstall an, aus welcher später das Messerergericht von Pöggstall westlich des Schlehbaches hervorging.[1]
  • Wilhelm (III.) von Roggendorf, er war in den "niederösterreichischen Bauernkrieg" (1596/97) verwickelt und verkaufte 1601 die Herrschaft Pöggstall an Graf Ulrich von Öttingen.[2] Bei diesem Verkauf verpflichtete er den neuen Besitzer dazu, die Grabdenkmäler in der heutigen Pfarrkirche St. Anna (damals die Schlosskirche St. Ägyd) zu bewahren. Als die Herrschaft um 1607 an die Herren von Sinzendorf verkauft wurde, wurden diese ebenfalls dazu verpflichtet.[3]

Leben

Nach dem Tod seines Vaters übernahm dessen Cousin Christoph von Roggendorf die Vormundschaft für Georg Ehrenreich und seinen Bruder Hans Wilhelm. In dieser Funktion verkaufte und verpfändete er Besitzungen der beiden. 1546 setzte er sich ins Osmanische Reich ab.[4] Nach mehreren Gerichtsverfahren kam es 1548 zu einer Einigung, die auch der spätere Kaiser Ferdinand I. approbierte. Die Ansprüche der Brüder und ihrer Mutter als Hauptgeschädigte wurden bevorrangt. Nach Abwicklung der Kridaabhandlung durch die Hofkammer und dem Erreichen der Volljährigkeit der beiden Brüder wurden sie 1449 mit der Grundherrschaft Pöggstall belehnt. Nach einer Erbteilung mit seinem Bruder Hans Wilhelm von Roggendorf erhielt Georg Ehrenreich von Roggendorf Ende des Jahres 1554 die Herrschaft Pöggstall. Da das Zubehör von Sitzendorf vorwiegend aus freieigenen Gülten bestand und die Pertinenzen von Pöggstall ebenfalls Lehen, bekam Georg Ehrenreich außerdem eine Ausgleichzahlung.[1]

Erinnerungen an Georg Ehrenreich von Roggendorf

Das Grabdenkmal von Georg Ehrenreich von Roggendorf gehört zu jenen sechs Grabdenkmälern seiner Familie, die im Original erhalten geblieben sind. Ursprünglich befanden sie sich in der Pfarrkirche Pöggstall zur "Heiligen Anna". Von dort wurden sie zwischen 1954 und 1960 in die Filialkirche "zur Heiligen Anna im Felde" (beide Kirchen sind heute Teil der Gemeinde Pöggstall) übertragen.[3]

Literatur

  • Andrea Hackl - Susanne Leitner - Andreas Zajic: Zum Grabdenkmal des Georg Ehrenreich von Rogendorf (gest. 1590) aus der Pöggstaller Schlosskirche. In: Peter Aichinger-Rosenberger - Andreas Zajic (Hrsg.): Menschen und Denkmale. Schloss Pöggstall. Adelige Residenz zwischen Region und Kaiserhof (= Katalog des Landesmuseums. Neue Folge. Nr. 537). Verlag Bibliothek der Provinz, Weitra, 2017. ISBN 978-3-99028-710-1. S. 197-207
  • Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, Fürstendiener und Hochverräter - Bausteine zur einer Nutzergeschichte von Schloss und Herrschaft Pöggstall. In: Peter Aichinger-Rosenberger - Andreas Zajic (Hrsg.): Menschen und Denkmale. Schloss Pöggstall. Adelige Residenz zwischen Region und Kaiserhof (= Katalog des Landesmuseums. Neue Folge. Nr. 537). Verlag Bibliothek der Provinz, Weitra, 2017. ISBN 978-3-99028-710-1. S. 13-51

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 35
  2. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 35 und S. 36
  3. 3,0 3,1 vgl. Andrea Hackl - Susanne Leitner - Andreas Zajic: Zum Grabdenkmal des Georg Ehrenreich von Rogendorf, 2017, S. 197
  4. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 33

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise Rogendorf gilt in der neueren Forschung als die richtige Schreibweise, in der einschlägigen Literatur finden sich beide Schreibweisen. Mit Blick auf die Hauptquelle von diesem Artikel wird hier die Schreibweise Roggendorf verwendet. Vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Rogendorfhaus. In: Historisches Lexikon Wien. Band 4, Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00546-9, S. 685.