Die SURE-Initiative (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency[1]) ist ein befristetes Solidaritätsinstrument[2], welches von der Europäischen Kommission am 2. April 2020 den Unionsmitgliedstaaten vorgeschlagen wurde[3], um Kurzarbeit finanziell zu unterstützen und Entlassungen zu verhindern und damit Auswirkungen der COVID-19-Krise in besonders betroffenen Unionsmitgliedstaaten (wie z. B. Italien oder Spanien) abzufedern.[4]

Geschichte

Die SURE-Initiative beruht auf den Erfahrungen von z. B. Deutschland und Österreich aus der Banken- und Wirtschaftskrise 2007 – 2012 mit der Kurzarbeit. Damals hatte diese und andere Unionsmitgliedstaaten die Unterstützung für Kurzarbeit dazu genutzt, damit Beschäftigten nicht gekündigt wurde, deren Fachwissen im Betrieb erhalten blieb und die öffentliche Hand von einer drohende Massenarbeitslosigkeit entlastet wird. Mit dem Vorschlag vom 2. April hat die Europäische Kommission nunmehr aufbauend auf diesen Erfahrungen aus Deutschland und Österreich in der Banken- und Wirtschaftskrise 2007 – 2012 vorgeschlagen, bis zu 100 Milliarden Euro für Unionsmitgliedstaaten für solche Initiativen wie z. B. Kurzarbeit bereitzustellen. Nach intensiver Diskussion wurde dieser Vorschlag, im Rahmen des 500-Milliarden-Euro-Rettungspaketes, am 9. April 2020 angenommen. Damit könnten die Auswirkungen der nunmehr anstehenden Rezession kleiner gehalten werden (siehe: Wirtschaftskrise 2020, auch Coronakrise genannt).[5][6]

Am 19. Mai 2020 hat der Rat SURE angenommen.[7]

Als weitere Option für den wirtschftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise hat Deutschland erstmals eine massive europäische Schuldenaufnahme über den EU-Haushalt akzeptieren und es soll dadaurch eine Form die lange verpönten Euro-Bonds eingeführt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel schlug gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron am 18. Mai 2020 ein SURE ergänzendes Programm zur wirtschaftlichen Erholung im Umfang von 500 Milliarden Euro vor. Dies soll vor allem von der Pandemie stark betroffenen Staaten wie z. B. Italien und Spanien zu Gute kommen. Der Plan muss von allen 27 EU-Staaten einstimmig beschlossen werden, damit er umgesetzt werden kann.[8]

Ablauf

Die SURE-Initiative unterstützt nationale Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen aus der COVID-19-Krise. Der Ablauf ist wie folgt geplant:

  • die Mitgliedstaaten beschließen, Kurzarbeitsregelungen zu aktivieren, die Beschäftigung mit anderen Maßnahmen zu erhalten und/oder die Selbstständigen zu unterstützen.
  • führt dies zu einem plötzlichen starken Anstieg der öffentlichen Ausgaben in diesem Unionsmitgliedstaat,
  • kann dieser Unionsmitgliedstaaten die Kommission um finanzielle Unterstützung durch SURE zur Finanzierung dieser Ausgaben ersuchen.
  • Die Kommission konsultiert den Unionsmitgliedstaat zur Festlegung der Bedingungen des Darlehens. Basierend auf einer Prüfung der Erhöhung der öffentlichen Ausgaben durch diese Maßnahmen zur Erhaltung der Beschäftigten in Lohn und Arbeit,
  • legt dann die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für die finanziellen Unterstützung dieses Unionsmitgliedstaates vor. Nach der Genehmigung durch den Rat wird die finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens der EU an den Unionsmitgliedstaat zu sehr günstigen Konditionen ausbezahlt.[9]

Die SURE-Initiative unterstützt nationale Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen aus der COVID-19-Krise in allen Unionsmitgliedstaaten. Sie findet keine Anwendung auf Maßnahmen in und durch Großbritannien.

SURE ist einsatzfähig, sobald alle Unionsmitgliedstaaten die ihnen obliegenden Garantien bereitgestellt haben. Das Instrument wird bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung stehen, wobei das Instrument durch den Rat auf Vorschlag der Kommission um weitere sechs Monate verlängert werden kann, wenn die durch den COVID-19-Ausbruch verursachten gravierenden wirtschaftlichen Störungen anhalten.[7]

Finanzierung

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen zur Finanzierung dieser SURE-Initiative auf den Finanzmärkten Geld aufnehmen und dieses Geld dann zu günstigen Bedingungen in Form von Darlehen an die Unionsmitgliedstaaten zu vergeben. In dieser Weise profitieren die Mitgliedstaaten von dem guten Kreditrating der EU und niedrigen Fremdfinanzierungskosten.[10] Den Unionsmitgliedstaaten sollen dadurch die Kosten abgedeckt werden, die unmittelbar durch die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen oder ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige entstanden sind oder entstehen. Diese Darlehen für die Unionsmitgliedstaaten sollen durch ein System freiwilliger Garantien, die von den Mitgliedstaaten zusagt werden, abgesichert. Die zugesagten Garantien müssen dabei mindestens 25 % des Darlehenshöchstvolumens abdecken (25 Milliarden Euro).[11]

Rechtsakt

Vor der Europäischen Kommission wurde nun vorgeschlagen, die SURE-Initiative in Form einer Verordnung auf Artikel 122 AEUV zu stützen. Artikel 122 AEUV normiert, dass die Europäische Union Bestimmungen erlassen kann, wenn Maßnahmen erforderlich sind, weil innerhalb des europäischen Binnenmarktes Versorgungsschwierigkeiten auftreten, wenn dies die für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist.[12]

Mit dem 18. COVID-19-Gesetz vom 14. Mai 2020 (in Kraft getreten am 15. Mai 2020, BGBl. I Nr. 44/2020) wurde der Finanzminister gemäß Artikel 3, § 2c und § 2d ermächtigt,

  • in Abstimmung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union namens des Bundes Beiträge zum im Zusammenhang mit der COVID-19.Krise geschaffenen europaweiten Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank zu leisten, wobei er Beiträge bis zu einem Gesamtbetrag von 650 Millionen Euro zuzüglich allfälliger Verwaltungskosten zu Lasten des Haushaltes der österreichischen Republik übernehmen kann (Artikel 3, § 2c 18. COVID-19-Gesetz).
  • namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 720 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und allfälliger Kosten zu übernehmen, mit denen Darlehen aus dem Unionshaushalt für das im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise geschaffene Europäische Instrument für temporäre Hilfe zur Abmilderung der Arbeitslosigkeitsrisiken (SURE) abgesichert werden (Artikel 3, § 2d 18. COVID-19-Gesetz).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. SURE hat somit nichts mit dem SURE-Weltraumprojekts/-initiative der ESA (2007), einer Koransure, dem im Schweizer Kanton Luzern Sure geschriebenen Fluss siehe Suhre, den im Französischen Sûre geschriebenen Fluss siehe Sauer, der französischen Gemeinde Suré oder dem Unternehmen Sure (Unternehmen) zu tun.
  2. Zitat des ÖGB-Präsidenten Wolfgang Katzian: SURE ist ein Instrument gelebter europäischer Solidarität. Die Finanzierungshilfe unterstützt nationale Maßnahmen und ergänzt EU-Fördergelder. Das erleichtert den Kampf der Mitgliedsstaaten, um Arbeitsplätze und damit ArbeitnehmerInnen und Selbständige vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit zu schützen, APA-OTS-Aussendung vom 3. April 2020.
  3. Proposal for a COUNCIL REGULATION on the establishment of a European instrument for temporary support to mitigate unemployment risks in an emergency (SURE) following the COVID-19 outbreak, Vorschlag der Europäischen Kommission für eine entsprechende Verordnung.
  4. Von der Leyen kündigt europäischen Plan für Kurzarbeitergeld an, Frankfurter Allgemeine, vom 1. April 2020.
  5. Die EU-Finanzminister einigten sich auf ein gemeinsames Vorgehen bezüglich der Corona-Wirtschaftskrise. Es werden 500 Milliarden Euro für gefährdete Staaten, Firmen und Jobs bereit gestellt. Die Möglichkeit, Corona-Bonds auszugeben, wurde (wie bereits 2008 anlässlich der Banken- und Wirtschaftskrise 2008 - 2012) nicht weiter verfolgt. Es werden ein neuer Fonds („Recovery Fund“) zur Wiederbelebung der Wirtschaft errichtet, Kreditlinien des Eurorettungsschirms ESM von bis zu 240 Milliarden Euro, Garantiefonds für Unternehmenskredite der Europäischen Investitionsbank EIB bis 200 Milliarden Euro und das Kurzarbeiter-Programm "SURE" mit 100 Milliarden Euro. Siehe: EU-Finanzminister einigen sich auf Rettungspaket, Luxemburger Wort vom 9. April 2020.
  6. Werner Musler: EU-Finanzminister einigen sich auf Corona-Rettungspaket, Frankfurter Allgemeine vom 9. April 2020.
  7. 7,0 7,1 COVID-19: Rat beschließt vorübergehende Unterstützung zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE-Instrument), Pressemittelung des Europäischen Rates vom 19. Mai 2020.
  8. Paris und Berlin wollen europäische Schulden für den Wiederaufbau, Webseite: Luxemburger Wort vom 18. Mai 2020.
  9. SURE, Factsheet der Europäischen Kommission vom April 2020.
  10. Fragen und Antworten: Die Kommission schlägt mit „SURE“ ein befristetes Instrument vor, mit dem bis zu 100 Milliarden Euro zum Schutz von Arbeitsplätzen und Erwerbstätigen bereitgestellt werden sollen, Webseite der Europäischen Kommission vom 2. April 2020.
  11. Siehe: COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020, Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 53/54.
  12. Zur Entwicklung dieser Bestimmungen über die verschiedenen Vertragsfassungen seit 1957 siehe: Antonius Opilio: EUV | EGV | AEU, Dornbirn 2008, Edition Europa Verlag, 2. Auflage, ISBN 3 901924 27 2 (online Google books).