Als Einwegplastik werden umgangssprachlich Kunststoffteile bezeichnet, welche in der Regel zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Diese sind aufgrund der damit verbundenen Umweltbelastung in Verruf gekommen und stellen ein Symbol für eine "Wegwerfgesellschaft" dar. Typische Einwegplastikteile sind z. B. Trinkhalme[1][2], Einweggeschirr, Plastiktaschen, Trinkflaschen, Feuerzeuge etc. Andere Einwegprodukte, die aus Kunststoff bestehen sind z. B.: Produkte im Sanitäts- und Medizinbereich, Einweghandschuhe, Einwegoverall, Einwegspritzen. Ein typisches Einwegprodukt, welches nicht aus Kunststoff besteht ist Toilettenpapier, ein solches welches teilweise aus Kunststoff besteht und dessen Kunststoffbestandteile wesentlich zur erschwerten Abbaubarkeit in der Natur beiträgt sind Zigaretten bzw. Zigarettenstummeln.

Vermüllung mit billigen Plastikteilen und Papier in Stockhom

Einwegplastik gehört unter anderem zur Gruppe der Einwegverpackungen, welche anstelle von Mehrwegverpackungen (z. B. Mehrweg-Plastikflasche) eingesetzt werden können.

Einzelstaatliche Maßnahmen zur Reduzierung von Einwegplastik

Generelles Verbot von Einwegplastik (Beispiele)

Verschiedene Länder der Erde haben bereits seit Jahren ein Verbot von Einwegplastik beschlossen oder umgesetzt. Im Oktober 2019 hat die Legislative in Costa Rica beschlossen, Plastikstrohhalme, -taschen sowie andere Einwegplastikteile zu verbieten. In Taiwan wurde ein Verbot von Einwegkunststofftrinkhalmen für große Restaurantketten ab 2019 und eine generelle Reduzierung von Einwegkunststoffstrohhalmen bis 2030 angeordnet.[3] Der osttimoresische Umweltstaatssekretär Demétrio do Amaral de Carvalho plante bereits vor Jahren, den Importe von Einwegplastik, wie Plastiktaschen, in Zukunft mit einem Strafzoll von 30 % zu belegen. Verboten sind Einweg-Plastiktaschen in Australien in den Bundesstaaten South Australia, Australian Capital Territory, Queensland und Northern Territory.[4][5]Ein landesweites Verbot konnte 2008 in Australien nicht durchgesetzt werden.[6]

Partielles Verbot in Italien

In Italien dürfen ab 1. Januar 2018 im Einzelhandel lediglich biologisch abbaubare Einwegtaschen für Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch verwendet werden. Je nach Handelsunternehmen müssen Konsumenten pro Tasche zudem ein bis drei Cents bezahlen.[7][8]

Vermeidung von Einwegplastik (Lenkungssystem)

In der Deutschland gekaufte Einwegflaschen sind seit vielen Jahren überwiegend pfandpflichtig und am DPG-Logo erkennbar. Der Einsatzpfand beträgt 0,25 Cent. Dieser Einsatzpfand gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2003 für Einwegverpackungen von Getränken. Bis zum 30. April 2006 gab es verschiedene Pfandsysteme. Dadurch konnten die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden. Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte in Deutschland, die Getränke in einwegpfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen. Eine Ausnahmen gilt für Geschäfte mit weniger als 200 m² Verkaufsfläche.

Österreich

In Österreich wurde im Vergleich zu anderen Ländern dieser Welt sehr spät erst reagiert. Erst durch die Verpflichtung der Umsetzung der Einweg-Plastik-Richtlinie der Europäischen Union 2021 wurde von der österreichischen Bundesregierung Maßnahmen gesetzt. Bereits zuvor war bekannt, dass alleine bei den Kunststofftragetaschen jährlich zwischen 5.000 bis 7.000 Tonnen Müll anfällt. Auch dass diese, trotz der Sammelsysteme, oft in Flüssen und Seen geschwemmt wurden. Als erste Maßnahme wurde ab dem 1. Januar 2020 ein Verbot von nicht biologisch abbaubaren Plastiktaschen in Kraft gesetzt sowie ein Verbot der Beimengung von Mikroplastikpartikel in Kosmetikprodukten und Reinigungsmittel ab 2020.

Da in Österreich jährlich rund 900.000 Tonnen Plastikmüll anfallen und nur rund ein Drittel davon recycelt wird[9], kann das Verbot von Einweg-Plastiktaschen, die nur 1% des Plastik-Restmüllaufkommens verursachen, wohl kaum als eine nachhaltige Initiative betrachtet werden, durch welche der gesamte Einweg-Plastikmüll in absehbarer Zeit reduziert wird.

Europäische Union

Einwegplastik-Richtlinie

Im Mai 2019 wurde für die Europäische Union die Einweg-Plastik-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt) beschlossen.[10] Für gewisse Einwegplastikprodukte, insbesondere Einweggeschirr, Trinkhalme und Wattestäbchen mit Kunststoffanteil, gilt ab 2021 ein generelles Handelsverbot.[11][12][13] Durch dieses Verbot sollen bis 2030 Umweltschäden in Höhe von 22 Milliarden Euro vermieden werden können.

Europäische Einwegplastik-Steuer

Aufgrund der Corona-Krise wurden in der Europäischen Union Hilfspakete vereinbart, welche vor allem den am stärksten betroffenen Unionsmitgliedstaaten zu Gute kommen sollen (siehe z. B. SURE-Initiative).[14] Am 21. Juli 2020 wurde vom Europäischen Rat nach langen Verhandlungen eine Einigung erzielt und ein EU-Wiederaufbaufonds, der über gemeinsame Darlehen (Anleihen) aller Unionsmitgliedstaaten solidarisch finanziert wird mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro beschlossen. Davon sind 390 Milliarden an Zuschüssen und 360 Milliarden an Krediten für die Unionsmitgliedstaaten vorgesehen. Eine Finanzierung dieser finanziellen Belastungen soll über eine eigene "EU-Steuer" (Eigenmittel der EU) erfolgen auf Einwegplastik ab 2021. Ab 2023 eine CO²-Steuer und eine Digitalsteuer. Zusätzlich ist auch eine Finanztransaktionssteuer wieder angedacht.

Einzelnachweise

  1. In der Europäischen Union sollen nach konservativen Schätzungen jährlich etwa 36,4 Milliarden Trinkhalme weggeworfen werden. Gemäß Mitteilung des deutschen Umweltministeriums sollen Kunststofftrinkhalme zu den Produkten gehören, die sich im Müll in den Weltmeeren am häufigsten wiederfinden ließen.
  2. Seas at risk - for the protection and restoration of the marine environment Seas At Risk.
  3.  Bayerischer Rundfunk: Strohhalm: So viel Müll verursachen Strohhalme. 24. April 2018 (https://www.br.de/radio/bayern1/strohhalm-100.html).
  4. Andrew Darby: Ban on plastic bags spreads to Tasmania. In: The Sydney Morning Herald, 12. November 2010 (englisch)
  5. Queensland bans single-use plastic bags from July 2018, vom 5. September 2017, geladen am 18. Dezember 2017
  6. Australien macht Ernst – Plastiktaschen-Verbot
  7. Italiener müssen ab 2018 für Einwegsackerln zahlen orf.at 2. Jänner 2018, abgerufen 2. Januar 2018.
  8. Legge sui sacchetti – applicazione. (italienisch) abgerufen am 17. Januar 2018
  9. Plastiksackerl-Verbot in Österreich ab 2020, Webseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 5. Dezember 2018.
  10. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2019:155:TOC
  11. Plastikmüll bekämpfen, Webseite der deutschen Bundesregierung vom 22. Mai 2019.
  12. Die EU ist sich einig über Verbot von Einweg-Plastik, Neue Zürcher Zeitung vom 19. Dezember 2018.
  13. Initiative gegen Mikroplastik - wo uns Großbritannien, Italien und Schweden voraus sind, Webseite: Merkur.de bom 5. Februar 2019.
  14. Paris und Berlin wollen europäische Schulden für den Wiederaufbau, Webseite: Luxemburger Wort vom 18. Mai 2020.