Engelbert von Krug

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Engelbert von Krug (* im 12. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert, in den 1340er-Jahren)[A 1], auch Engelbrecht von Krug, Prehtlo von Grub oder Engelbert Gruber von Krug", war ein "Edelknecht" des Herzogtums Österreich. Er war Richter der Stadt Horn.

Herkunft und Familie

Engelbert von Krug gehörte zur Familie der Knappen von Krug, einer Familie, die im Horner Becken ansässig war. Um 1210 werden ein Eberhard von Krug und sein Sohn Heinrich urkundlich in einer Zeugenreihe der Grafen von Hohenburg genannt.[1] Heinrich heiratete Gisila von Marsbach, eine Enkelin von Konrad von Kamp.[2] Engelbert von Krug war ein Nachfahre von diesen. Seine Mutter war Gertrud von Grub, seine Schwester Katrein von Grub und sein Bruder von Bertold von Grub. Er war der Schwager von Alram von Perg sowie ein Cousin von Weichart von Grub. Verheiratet war er mit einer Frau mit Namen Katrein[3]

Weitere Angehörige der Knappen von Grub

  • Ein Pilgrim von Grub bezeugt 1237 in Horn einen Vergleich zwischen dem Stift Altenburg und den Markgrafen von Hohenburg.[2]
  • Bertold von Grub, der Bruder von Engelbrecht von Krug, war mit einer Frau mit Namen Chunigunde verheiratet. Aus dieser Ehe hatte er die Kinder: Weikart, Otto, Ulrich und Sophie.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

Leben

Nachdem sich Engelbert und sein Bruder Bertold von Grub nach der Feste Krug benannt hatten, verwendeten sie beide "Herkunftsbezeichnungen". Während Bertold mit seiner Familie in Grub blieb, übersiedelte Engelbert 1281 nach Krug. In der Folge ist er als Zeuge unter den Knappen in mehreren Urkunden belegt, die das Stift Altenburg oder Stephan (I.) von Maissau ausstellen ließen.[2] Von ca. 1290-1298 war er Richter der Stadt Horn.[4] Während seiner Tätigkeit als Richter wurde er in den Zeugenreihen der Urkunden direkt hinter den Ministerialen[A 2] und vor seinen Standesgenossen genannt.[2] Als Friedrich der Fuchs von Schrattental die Burg Eckenstein an das Stift Altenburg verkaufte, gehörte Engelbrecht dem sechsköpfigen Rat[A 3] an, den der Maissauer Friedrich zur Überwachung der Rechtsgeschäfte zur Seite gestellt hatte. 1291 ist er im Gefolge des Maissauers in Drosendorf belegt. 1297 nahm er am "Landtaiding" in Korneuburg teil, wo er die Streitbeilegung zwischen dem Stift Altenburg und den Brüdern von Ladendorf bezeugte.[5] Zwei Jahre später bürgte er gemeinsam mit seinem Schwager Heinrich von Dappach, Heinzlein der Grille und Ludwig von St. Marein für Almar von Speissendorf, als dieser "freies Eigen" an das Zisterzienserinnenstift St. Bernhard verkaufte.[6]

Engelbert war im Besitz der Pfarre zu Strögen, welcher er während einer lebensbedrohenden Krankheit Gülten für einen Neubau vermachte. Nach seiner Heilung ist er noch bis ca. in die 1340er-Jahre urkundlich belegt. In seinen letzten Lebensjahren beschenkte er vor allem kirchliche Einrichtungen, wobei er das Stift Altenburg, wo er beigesetzt werden wollte, besonders bevorzugte.<ref name ="Rigele108">

Literatur

  • Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990

Einzelnachweise

  1. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 105
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 106
  3. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 108
  4. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 105
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  6. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 107, mit Fußnote 212

Anmerkungen

  1. Hinweise zur Eingrenzung seiner Lebensdauer, vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 105 und S. 108
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  3. Die anderen Ratsmitglieder waren Ortolf von Taurais, Heinrich von Wildberg, Gotschalk(sic!) von Fraunhofen sowie Otto und Ulrich von Grub, vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 107, Fußnote 209