Wolfgang von Missingdorf, Steinabrunn und Therasburg (* im 14. Jahrhundert; † 1428)[A 1], auch Wolfgang Missingdorfer oder Wolfgang Missindorfer, war ein Adeliger des Herzogtums Österreich.

Herkunft und Familie

Wolfgang von Missingdorf entstammte einer alten und angesehenen Ministerialenfamilie[A 2]

Leben

Wolfgang von Missingdorf war seit 1445 der Besitzer der Herrschaft Penzing, die zuvor Hans und Stefan von Missingdorf gehört hatte. 1462 verkaufte er sie an Erasmus Feuchtner.[1] 1459 gehörte ihm die Therasburg (heute Teil der Gemeinde Sigmundsherberg). Aus diesem Jahr hat sich eine Urkunde erhalten, in welcher er Sigmund Stockharner 400 Pfund lieh.[2]

1451 hatte sich Wolfgang von Missingdorf dem Mailberger Bund angeschlossen. Nach Chroniken soll er 1458 und 1459, als besonders viele Angriffe aus dem Königreich Böhmen und der Markgrafschaft Mähren geführt wurden, mit den Angreifern ununterbrochenen im Kampf gelegenen sein, also das Herzogtum Österreich aktiv verteidigt haben. Am 5. März 1459 beschuldigte ihn der böhmische König Georg, dass er gemeinsam mit einem Rosenharts einige seiner Untertanen bei der Stadt Wien gefangen genommen hätte und ersuchte um deren Freilassung, was darauf hindeutet, dass die Chronikmitteilungen eine reelle Grundlage haben. 1462 gehörte er zu jenen Adligen, die Erzherzog Albrecht (VI.) von Österreich ("Albrecht dem Freigiebigen") im Kampf gegen den Kaiser Friedrich III. unterstützten.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Peter Autengruber: Lexikon der Wiener Straßennamen. Bedeutung, Herkunft, frühere Bezeichnungen. Pichler Verlag, Wien, 4. überarbeitete Auflage 2001. ISBN 9-85431-230-X. S. 162
  2. 2,0 2,1 vgl. Chronik, Wir-Missingdorfer-AT, abgerufen am 9. November 2020

Anmerkungen

  1. Hinweise zur Eingrenzung seiner Lebensdauer, vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 122
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.