Graf Friedrich (III.[A 1]) von Ortenburg (* im 14. Jahrhundert; † 28. April 1418[1]) besaß Herrschaften im Herzogtum Kärnten. Unter ihm erreichte seine Familie den letzten Höhepunkt ihrer Machtgeltung.

Die Ortenburg, Stammburg von Friedrichs Familie, heute

Herkunft und Familie

Graf Friedrich von Ortenburg stammte aus einer Adelsfamilie, die in den Herzogtümern Kärnten und Krain reich begütert war. Als Ahnherr gilt ein Adalbertus de Hortenpurc.[2] Benannt nach der Ortenburg (heute Teil der Gemeinde Baldramsdorf)[3], führten seine Vorfahren seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Hinweis dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar waren.[A 2] waren.[4] Graf Friedrich von Ortenburg war mit der Schwester des Grafen Eberhard von Nellenburg verheiratet.[5] Ob er aus eheliche Kinder hatte, ist nicht eindeutig geklärt.[A 3]

Leben

Im 13. Jahrhundert war die Familie des Grafen Friedrich in den Besitz mehrere Burgen gelangt, darunter die Burg Steuerberg (heute Teil der gleichnamigen Gemeinde), die zuvor im Lehensbesitz der Familie von Touernich (Steuerberg) gewesen war.[6]

Graf Friedrich wurde 1395 von König Wenzel der Blutbann verliehen beziehungsweise bestätigt. König Sigismund ernannte den Grafen 1411 zum Reichsvikar in Friaul und dem Patriarchat von Aquileia.[7] 1417 wurde er auf dem Konzil von Konstanz vom König in den Reichsfürstenstand erhoben beziehungsweise bestätigte dieser ihm die Reichslehnbarkeit seiner Herrschaften, wodurch seine gräflichen Territorien, die sich in den Herzogtümern Kärnten und Krain befanden, offiziell aus dem Länderverband der Herzöge von Österreich herausgelöst wurden.[8] In der älteren Forschung findet sich auch die Interpretation, dass es keine Erhebung, sondern nur eine Lehensbestätigung des Statusquo gewesen wäre.[5]

Dass Graf Friedrich sich bei dieser Belehnung durch seinen Schwager vertreten ließ[5] und dass ihn der König ausdrücklich von seiner persönlichen Anwesenheit suspendierte (27. September 1417)[9], könnten als Hinweise gedeutet werden, dass der Graf bereits 1417 gesundheitlich schwer angeschlagen war. Als er nicht einmal ein Jahr später starb, gelangte die Grafschaft Ortenburg wenig später in den Besitz der Grafen von Cilli.[10]

Literatur

  • Christian Lackner: "Dei gratias comes". Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): Päpste, Privilegien und Provinzen. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für Werner Maleczek zum 65. Geburtstag. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55) Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4, S. 213-228
  • Therese Meyer - Kurt Karpf: Herrschaftsausbau im Südostalpenraum am Beispiel einer bayerischen Adelsgruppe. Untersuchung zum Freisinger Vizedom Adalbert, zur Herkunft der Eurasberger in Bayern, der Grafen von Tirol und der Grafen von Ortenburg in Kärnten. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 63, München, 2000, S. 491−539

Einzelnachweise

  1. vgl. Therese Meyer - Kurt Karpf: Herrschaftsausbau im Südostalpenraum, 2000, S. 536, Fußnote 305
  2. vgl. Therese Meyer - Kurt Karpf: Herrschaftsausbau im Südostalpenraum, 2000, S. 501
  3. vgl. Ortenburg, Wehrbauten.AT, eingesehen am 18. März 2018
  4. vgl. Christian Lackner: "Dei gratias comes", S. 217
  5. 5,0 5,1 5,2 vgl. Karlmann Tangl: Die Grafen von Ortenburg in Kärnten. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216
  6. vgl. Werner Sabitzer: Land der Hemma. Das Gurktal. Geschichte und Geschichten. Styria, Wien / Graz / Klagenfurt, 2013. ISBN 978-3-70120-100-6. S. 13
  7. vgl. RI XI,1 n. 28 und RI XI,1 n. 38, Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020
  8. vgl. Christian Lackner: "Dei gratias comes", S. 217
  9. vgl. Sigmund - RI XI,1 n. 2575, Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020
  10. vgl. RI XI,1 n. 3287, Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020

Anmerkungen

  1. Er wird auch als Friedrich IV. bezeichnet.
  2. Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der Edelfreien oder Hochfreien. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
  3. Es wird davon ausgegangen, dass Friedrich keine Kinder hatte, doch gibt es zumindest einen Hinweis dafür, dass das Gegenteil der Fall gewesen sein dürfte. Vgl. RI XI,1 n. 3163, Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020