Hadmar (I.) von Kuenring (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † 27. Mai 1138)[1], war ein Adliger des Herzogtums Österreich.

Statue von Hadmar (I.) von Kuenring auf der Fassade der Kirche von Stift Zwettl, 1722

Herkunft und Familie

Hadmar (I.) von Kuenring gehörte zur Familie der Kuenringer, einer legendenumwobenen Ministerialenfamilie[A 1] des Herzogtums Österreich. Nach der gängigen Genealogie gilt er als Neffe von Anshalm von Brunn und war vielleicht ein Sohn von Nizo von Krems-Gars gewesen sein.[2] Nachkommen sind von ihm nicht überliefert.

Leben

1132 wird Hadmar (I.) von Kuenring genannt, es ist die erste Nennung eines Kuenringers, für den dieser Name überliefert ist. In der Forschung wird davon ausgegangen, dass er sich nach Besitzungen benannte, die sich auf dem Areal der Siedlung Kühnring (heute Teil der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring) befanden. Ihm wird außerdem der Bau der Burg Kühnring, die als Stammburg der Kuenringer gilt, zugeschrieben.[3]

Hadmar (I.) von Kuenring gilt als der Gründer des Zisterzienserklosters Zwettl. 1137 sind die ersten Zisterziensermönche aus dem Stift Heiligenkreuz in Zwettl nachgewiesen, auch wenn mit dem Bau des Klosters erst nach Hadmars Tod begonnen wurde. Dieser starb wenig später und wurde in Stift Göttweig beigesetzt.[2]

Literatur

  • Karl Brunner: Die Kuenringer. Adeliges Leben in Niederösterreich (= Wissenschaftliche Schriftenreihe Niederösterreich 53). Verlag Niederösterreichisches Pressehaus, St. Pölten / Wien, 1980. ISBN 3-85326-539-X

Weblinks

  Hadmar I. von Kuenring – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. vgl. Karl Brunner: Die Kuenringer, 1980, siehe Stammbaum
  2. 2,0 2,1 vgl. Karl Brunner: Die Kuenringer, 1980, S. 11
  3. vgl. Hadmar I. von Kuenring, GedächtnisDesLandes.AT, abgerufen am 11. Dezember 2020

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.