Eberhard (I.[A 1]) von Wallsee oder Walsee (* im 13. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert, um 1288) war ein Adeliger, der sich im heutigen Bundesland Niederösterreich niederließ. Er war der Stammvater mehrerer Familienzweige, die dort und in weiteren Teilen des heutigen EU-Landes Österreich tätig wurden.

Herkunft und Familie

Eberhard (I.) von Wallsee stammte aus einer in der Reichslandschaft Schwaben ansässigen Ministerialenfamilie[A 2] Er war mit einer Frau mit Namen Adelheid verheiratet und hatte aus dieser Ehe mindestens 6 Söhne.

Leben

Eberhard (I.) von Wallsee kam als Gefolgsmann von König Rudolf I. ins Herzogtum Österreich, wo ihm der Aufstieg in den höheren Landesadel gelang. [1]

Eberhard (I.) von Wallsee in zeitgenössischen Quellen

Die Hauptquelle für die Anfänge der Wallseer im Herzogtum Österreich sind die Reimchronik, die Ottokar von der Gaul zugeschrieben wird, und die Chronik des Matthias von Neuenburg. Während die Reimchronist immerhin ein Zeitgenosse von Eberhard war, entstand die Chronik des Matthias von Neuenburgs um ca. 1340, also viele Jahre später. Die Verwechslung von Eberhard (I.) mit seinem gleichnamigen Sohn Eberhard (II.) dürfte hier ihren Ursprung haben.

Literatur

  • Karel Hruza: Die Herren von Wallsee. Geschichte eines schwäbisch-österreichischen Adelsgeschlechts (1171–1331) (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Bd. 18). OÖLA, Linz, 1995. ISBN 3-900-31360-1

Einzelnachweise

  1. vgl. Karel Hruza: Die Herren von Wallsee, 1995, S. 317

Anmerkungen

  1. Die Nummerierung orientiert sich an Eberhards "Rolle" als Stammvater der "österreichischen" Wallseer. Unter Einbezug der "schwäbischen" Geschichte der Wallseer wird er in der Sekundärliteratur auch als Eberhard III. gezählt. Hin und wieder wird Eberhard außerdem mit seinem gleichnamigen Sohn Eberhard IV. verwechselt oder durcheinander gebracht.
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.