Heinrich (III.) von Wallsee oder Walsee (* im 14. Jahrhundert; im 14. Jahrhundert) war ein Adeliger des Herzogtums Österreich. Er entstammte der Linie der Familie der Wallseer zu Drosendorf.

Herkunft und Familie

Heinrich (III.) von Wallsee stammte aus einer Ministerialenfamilie[A 1], die bis Anfang des 14. Jahrhunderts in der Reichslandschaft Schwaben ansässig war. Er war der jüngste Sohn von Friedrich (I.) von Wallsee aus dessen Ehe mit Alheid von Werde.[1] Verheiratet war er vermutlich dreimal verheiratet[2],

∞ (1. Ehe) mit Barbara von Klingenberg († um 1347)
∞ (2. Ehe) mit einer Angehörigen der Familie von Volkenstorf
∞ (3. Ehe) mit Katharina von Kiau (Kaja) († um 1367)

Leben

Heinrich (III.) von Wallsee war, als sein Vater starb, noch minderjährig.[1]

Im September 1347 hielt er sich gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Eberhard (IV.) von Wallsee zu Verhandlungen zwischen Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen") mit König Karl IV. an dessen Hof in Prag auf. Dieser verlieh Heinrich 1348 mehrere in der südlichen Markgrafschaft Mähren gelegene Lehen.[2] Im März 1349 teilten er und Eberhard ihre Besitzungen, ausgenommen die Hauptmannschaft Drosendorf. Heinrich erhielt bei dieser Teilung die Festen Enzesfeld und Lestorf.[3]

Literatur

  • Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906
  • Karel Hruza: Die Herren von Wallsee. Geschichte eines schwäbisch-österreichischen Adelsgeschlechts (1171–1331) (= Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Bd. 18). OÖLA, Linz, 1995. ISBN 3-900-31360-1. Siehe Register

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 137
  2. 2,0 2,1 vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 138
  3. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 140

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.