Kaspar von Roggendorf

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Kaspar von Roggendorf (* im 14. Jahrhundert; † 1506), auch Kaspar von Rogendorf[A 1] oder Kaspar Roggendorfer, war ein einflussreicher Adliger, dem im Herzogtums Österreich eine steile Karriere gelang[1].

Schloss Pöggstall mit der Annakirche, heute

Herkunft

Kaspar von Roggendorf war der älteste Sohn von Sigmund von Roggendorf aus dessen Ehe mit Klara von Trackenburg.[2] Er war zweimal verheiratet,

∞ in 1. Ehe mit Margarethe von Wildhaus († 1492), der Erbtochter von Erasmus von Wildhaus († 1471[3]) aus dessen Ehe mit Elisabeth von Auersperg[4], ihre Familie war bei Marburg an der Drau (im heutigen Slowenien ansässig.[5] Die Ehe wurde 1464 zwischen den Vätern von Kaspar und Margarethe vereinbart.[3]
  • Wilhelm (II.) von Roggendorf († 1540) ∞ mit Anna von Hohenberg, Erbtocher von Erasmus von Hohenberg († 1529)
∞ in 2. Ehe mit Barbara von Zelking († 1494), einer Tochter von Christoph (II.) von Zelking(-Weinberg)[8]

Leben

Kaspar von Roggendorf, dessen Vater im Herzogtum Steier verschiedene landesfürstliche Ämter ausgeübt hatte, war 1467/69 als Söldnerführer in der Untersteiermark tätig.[3] Ihm gelang aufgrund seiner persönlichen Tüchtigkeit, den vorteilhaften Beziehungen zu den Kaisern Friedrich III. und Maximilian I. sowie einer Geläufigkeit im Umgang mit Geld in Verwaltungsämtern eine steile Karriere. Nachdem er sich zunächst als Söldnerführer im Süden des Herzogtums Steier bewährt hatte[9], kam er zu Beginn der 1470er-Jahre ins Herzogtum Österreich, nachdem er dort zusammen mit seinem Vater die Herrschaft Weitenegg (heute Teil der Gemeinde Leiben) für den Kaiser von den Stubenbergern abgelöst hatten, um diese zu verwalten. Als Kreditgeber und Kämmerer von Friedrich III. machte ihn dieser zum "Pfleger"[A 4] von Ybbs.[1]. Am 7. Dezember 1478 belehnte er ihn nach dem Tod von Konrad Hölzler außerdem mit der Burg und der Herrschaft Pöggstall. Die eine Hälfte hatte der Kaiser selbst angekauft, die andere Hälfte hatte Kaspar von Roggendorf von Matthäus Hölzler, einem der Erben von Konrad Hölzler erworben. Die Herrschaft Pöggstall blieb bis 1601 im Besitz seiner Familie.[10] Durch die Belehnung mit der Burg Ottenschlag (heute Teil der Gemeinde Ottenschlag) im Herbst 1479 und dem Kauf der Mollenburg (heute Teil der Gemeinde Weiten) mit den zugehörigen Diensten, Vogteien, Ritterlehen, Kirchenpatronaten etc. im Jahr 1486 konnte Kaspar von Roggendorf die Herrschaft Pöggstall noch wesentlich erweitern.[11] Unter ihm wurde die Burg Pöggstall ausgebaut. Die Befestigungen wurden durch die Anlage von gewaltigen Erdwerken wesentlich verstärkt.[12] Außerdem ließ er um die Burg Ottenstein mindestens einen der 1432 dort angelegten und für die Wirtschaft wichtigen Teiche neu errichten.[13]

In den Folgejahren gelangte Kaspar von Roggendorf noch in den Besitz weiterer Ämter und Herrschaften und stieg zum Truchsess und kaiserlichen Rat auf.[14] 1480 wurde er gemeinsam mit seinem Bruder Balthasar in den Herrenstand des Herzogtums Österreich erhoben.[11]. In den Kriegen gegen den "Ungarnkönig" Matthias Corvinus bewährte er sich in den 1470er- und 1480er-Jahren als Heerführer, 1484/85 organisierte er die Verteidigung seiner "Pflegschaft" Ybbs gegen diesen.[9] Er konnte seine Karriere mit gewissen Einschränkungen unter dem späteren Kaiser Maximilian I. fortsetzen.[15] 1501 gehörte er zu der von diesem eingesetzten Kommission, welche die landesfürstliche Kammergutverwaltung in den "österreichischen Landen" reformieren sollte.[16] Nach seinem Tod und dem Tod seines ältesten Sohnes wurden seine Besitzungen unter seinen drei anderen Söhnen aufgeteilt.[17]

Erinnerungen an Kaspar von Roggendorf

Niederösterreich

  • Pöggstall: Kaspar von Roggendorf ersetzte in Pöggstall die Marktkirche St. Ägyd (die heutige Kirche St. Anna beim Schloss) durch einen monumentalen Neubau, der 1492/94 fertig war, und mit dem er die Burg "sakral" überhöhte. Auch die Inneneinrichtung und -ausstattung dieser Kirche wurde erneuert. Außerdem ließ er die Burg Pöggstall, die manchmal auch als Schloss Roggendorf bezeichnet wird, wesentlich aus- und umbauen, wobei die meisten dieser Bauteile nicht erhalten sind. An die Kirche St. Anna im Felde ließ er eine Kapelle anbauen.[4]

Tirol

  • Innsbruck: Auf Schloss Ambras befindet sich heute unter den Ausstellungsstücken der dortigen Waffenkammer der Kostümharnisch von seinem Kaspars Sohn Wilhelm.[18]

Wien

  • Wien 1: Der weltbekannte Penacho (besser bekannt als "Federkrone des Moctezuma"), heute Schaustück des Weltmuseum Wien (früher Museum für Völkerkunde) der Hofburg, könnte ursprünglich aus dem Besitz r Roggendorfer stammen. Ein zumindest vergleichbares Objekt ist 1548 für Schloss Pöggstall belegt.[4]

Literatur

  • Peter Trawnicek: Pöggstall und die Grabdenkmäler in der Kirche St. Anna im Felde. In: Sbornik Praci filozoficke fakulty brnenske univerzity studia facultatis philosophicae universitatis brunensis C 49, 2002. S. 271-291 digital
  • Andreas Zajic: Exemplarisches zu Bestand und Bezahlung aus dem Amt als landesfürstliche Kapitalisierungsmodelle in Österreich im ausgehenden 15. Jahrhundert. Mit einem Editionsanhang zu zwei (oder drei) Autographen Kaiser Friedrichs III. In: Claudia Fellner - Daniel Luger: Semper ad fontes. Festschrift für Christian Lackner zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 401-427
  • Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, Fürstendiener und Hochverräter - Bausteine zur einer Nutzergeschichte von Schloss und Herrschaft Pöggstall. In: Peter Aichinger-Rosenberger - Andreas Zajic (Hrsg.): Menschen und Denkmale. Schloss Pöggstall. Adelige Residenz zwischen Region und Kaiserhof (= Katalog des Landesmuseums. Neue Folge. Nr. 537). Verlag Bibliothek der Provinz, Weitra, 2017. ISBN 978-3-99028-710-1. S. 13-51

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 21
  2. vgl. Andreas Zajic: Exemplarisches zu Bestand, 2020, S. 407 und 408
  3. 3,0 3,1 3,2 vgl. Andreas Zajic: Exemplarisches zu Bestand und Bezahlung, 2020, S. 408
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 24
  5. vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit, 1993, Bd. 1, S. 195
  6. 6,0 6,1 6,2 vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 25
  7. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 33
  8. vgl. Anton Harrer: Die Herren und Frauen von Zelking. Eine Spurensuche. Melk, 2016, S. 180f.
  9. 9,0 9,1 vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 23
  10. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 20
  11. 11,0 11,1 vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 22
  12. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 23
  13. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 23f.
  14. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 21f.
  15. vgl. Andreas Zajic: Exemplarisches zu Bestand und Bezahlung, 2020, S. 405 und S. 420f.
  16. vgl. Andreas Zajic: Exemplarisches zu Bestand und Bezahlung, 2020. S. 405
  17. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 31
  18. vgl. Andreas Zajic: Große Herren und Aufsteiger, 2017, S. 29

Anmerkungen

  1. Die Schreibweise Rogendorf gilt in der neueren Forschung als die richtige Schreibweise, in der einschlägigen Literatur finden sich beide Schreibweisen. Mit Blick auf die Hauptquelle von diesem Artikel wird hier die Schreibweise Roggendorf verwendet. Vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Rogendorfhaus. In: Historisches Lexikon Wien. Band 4, Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00546-9, S. 685.
  2. Hinweis bei Peter Trawnicek: Pöggstall und die Grabdenkmäler, 2002. S. 276
  3. Während Graf Niklaus oder Nikolaus als Graf von Salm-Neuburg die Ordnungszahl I. hat, ist er als Graf von Salm gewöhnlich Niklas II.
  4. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg oder eines Ortes. Der Burg- oder Ortspfleger war für diese Burg beziehungsweise den Ort und die dazugehörige Herrschaft zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.
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