Gottfried II. von Raabs

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Gottfried (II.) von Raabs (* im 11. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, um 1037), als Burggraf von Nürnberg Gottfried (I.), war ein im heutigen Niederösterreich ansässiger Adliger. Unter ihm war die Burg Raabs (heute Teil der Gemeinde Raabs an der Thaya vorübergehend Schauplatz eines Konflikts innerhalb des böhmischen Herzoghauses.

Die Burg Raabs, der Sitz des Grafen Gottfried (II.) von Raabs heute

Herkunft und Familie

In der Forschung wird davon ausgegangen, dass Graf Gottfried (II.) von Raabs aus einer edelfreien Familie[A 1] war. Er gilt als Sohn des Grafen Gottfried (I.) von Raabs († um 1084) und war der Vater des Grafen Gottfried (III.) von Raabs († um 1160, als Burggraf von Nürnberg: Gottfried II.).

Leben

Graf Gottfried (II.) von Raabs hatte war Gefolgsmann des römischen Kaisers. Wie bereits sein Vater und sein Großvater hielt er aber gute Beziehungen zum böhmischen König Vratislaw (I.) († 1092) und dessen Nachfolger Bretislaw (II.) († 1100). Als dieser seinen Bruder Bořivoj (II.) zu seinem Nachfolger designierte, kam es zum Konflikt zwischen Bretislaw (II.) und seinen Neffen Ulrich († um 1113) und Liutold († 1112), die ebenfalls die Nachfolge beanspruchten. Diese eröffneten mit Billigung von Kaiser Heinrich IV. um 1100 einen Kriegszug gegen Herzog Bretislaw (II.), auf dem Liutold von Graf Gottfried (II.) einige Zeit unterstützt wurde. So gewährte ihm dieser zunächst auf seiner Burg Raabs Unterkunft und ließ es zu, dass dieser von dort aus die Gebiete des Herzogs Bretislaw verwüstete.[1] Als Herzog Bretislaw jedoch wenig später von Graf Gottfried verlangte, dass er ihm Liutold ausliefern sollte, versuchte Graf Gottfried diese Forderung zu erfüllen und wurde daraufhin von Liutold aus seiner eigenen Burg vertrieben. Mit Hilfe des Herzogs konnte er seine Burg jedoch einige Wochen später zurückerobern und Liutold aus dieser vertreiben.[2]

Als Anhänger von Kaiser Heinrich IV. vertraute dieser dem Grafen Gottfried (II.) und seinem Bruder, dem Grafen Konrad (I.) Raabs († 1143) die Burg von Nürnberg an, indem er beide zu seinen Burggrafen (Kastellane) ernannte. In der Folge verlagerte sich der politische Schwerpunkt nach dorthin.

Einzelnachweise

  1. vgl. Klaus Lohrmann: "Die Babenberger und ihre Nachbarn". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1, S. 238f.
  2. vgl. Klaus Lohrmann: "Die Babenberger und ihre Nachbarn". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1, S. 236

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edelfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.