Pilgrim von Ranna-Grie

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Pilgrim (II.) von Ranna-Grie (* im 11. Jahrhundert; † 5. Jänner 1120)[1], auch Pilgrim von Grie, Waldo von Reun, Waldo von Rena, Waldo von Raina oder Waldo von Ranna, war ein im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässiger Adliger.

Herkunft

Pilgrim (II.) von Ranna-Grie war ein Verwandter von Waldo von Ranna-Grie. Er stammte aus der Familie von Grie, ursprünglich eine hochfreie[A 1] Familie, die unter Waldo von Ranna-Grie lehenspflicht wurde. Pilgrim (II.) gilt als der Vater von Megingoz "dem Älteren" und Großvater von Megingoz "dem Jüngeren" und Siegfried.[2]

Leben

Nachdem Markgraf Leopold (III.) von Österreich ("Leopold dem Heiligen") nach dem Tod des Grafen Waldo von Ranna-Grie († 1120) dessen Güter eingezogen hatte und darunter auch jene Güter, welche die Grafen Waldo und Pilgrim (I.) dem Stift Göttweig übereignet hatten. Einen Teil dieser Güter überließ Markgraf Leopold seiner Schwester, der böhmischen Herzogin Gerberga.[3] Gegen diese Enteignung leistete sich Pilgrim von Ranna-Grie Widerstand. Auf dem Taiding zu Gars, das 1122 unter dem Vorsitz von Markgraf Leopold (III.) von Österreich ("Leopold dem Heiligen") stattfand, erreichte er immerhin die Restitution eines Teiles dieser Güter. Er erhielt mit Ober-Ranna und dessen umliegenden Waldbesitz einen Teil der Herrschaft Ranna zurück, während sich Markgraf Leopold selbst den östlich von Purk gelegenen Grundbesitz von Waldo vorbehielt. Das Gut in Kottes mit Voitsau, Wolfperts, Singenreith und Albrechtsberg kam an das Stift Göttweig. Die Besitzverhältnisse von Amstall, Ötz, Nieder-Ranna und Mühldorf dürften strittig geblieben sein und sollten in den Folgejahren weitere Konflikte zwischen den Herren von Grie und dem Stift Göttweig zur Folge habe. Die dortigen Güter scheint Pilgrim von Ranna-Grie behalten zu haben, denn 1147 wurden sie von seinem Sohn Megingoz "dem Älteren" nochmals dem Stift Göttweig gestiftet und erst nach dem frühen Tod von dessen Sohn Siegfried († 1156), der gemeinsam mit seinem Bruder Megingoz "dem Jüngeren", in der Klosterschule von Göttweig erzogen worden war, kamen sie endgültig in den Besitz des Stiftes.[2] Dagegen leistete die Witwe von Siegfried vergeblich Widerstand. Ein Rechtsstreit wurde von den Landständen zu Gunsten des Stiftes entschieden.[4]

Literatur

  • Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J.

Einzelnachweise

  1. vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 27
  2. 2,0 2,1 vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 28
  3. vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 27
  4. vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 29

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.