Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband

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Der Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben.

Neben dem Sporttauchsektor ist der EOBV auch auf internationaler professioneller Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit.

Rechtsform: Eingetragener Verein

ZVR Zahl: 581236810

Gründung: 1985
Geschäftstelle: Maishofen, Salzburg, Österreich
Bereich: Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung
Website: www.eobv.at
Kontakt: lg-a@eobv.eu

= Gründung=

Gegründet wurde der EOBV, damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tauchverband eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.

= Mitbegründung der CEDIP=

Der EOBV gilt als einer der Mitbegründer der im Jahre 1992 gegründeten CEDIP (Committee of european professional diving instructors) und ist seit dessen Entstehung bis heute aktiv am professionellen europäischen Tauchsektor tätig.

(Internetauftritt der CEDIP: www.cedip.org)

= Umstrukturierung im öffentlichen Auftritt=

Mit dem Erhalt der staatlichen Ermächtigung im Jahre 2008 kam es auch zeitgleich zu einer Umstrukturierung des öffentlichen Auftrittes. So wurde der damals als 1. ÖBV eingetragene Verband nun als EOBV bezeichnet. Zudem gab es eine Modernisierung des Verbandslogos und eine Einheitliche Werbestruktur.

= Die Vereinsstruktur des Verbandes =

Präsidium: Präsident, Finanzreferent

Vorstand: Diverse Ressorts (Ausbildung, Technik, Medizin, Ökologie, Presse, Recht,..)

Ausbildungskommission

Geschäftsstelle

Rechnungsprüfer

Schiedsgericht

= Aufgaben des EOBV=

Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die Förderung und Ausarbeitung internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene.

Grundliegende Tätigkeiten des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrerverbandes:

Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg

Prüfungen zum Berufstaucher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

Aufklärungsarbeit bei diversen Verbänden und Organisationen

Mitarbeit bei diversen Gesetzgebungen und Änderungen

Zusammenarbeit mit der CEDIP

Fort- und Weiterbildung der EOBV Tauchlehrer

= Aufgaben der Prüfungskommission=

Ein Taucher legt beim EOBV eine Prüfung für den Ingenieurstaucher, Forschungstaucher, oder Tauchlehrer etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit Orts- und Datumsangaben dem Staat zuvor melden. Zudem muss eine Prüfungskommission bestellt werden, welche die praktische sowie die theoretische Prüfung auf professioneller Ebene begleitet.

= Staatliche Ermächtigung=

Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung. Hierdurch wurde das fundierte Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den staatlichen Tauchausbildungen aufgenommen (z.B. Militär, Polizei...).


Wie sieht dies rechtlich aus: Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres vorgelegten Lehrplanes, der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (=Rechtsnorm) ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende ZEUGNISSE auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER.


Das danach ausgestellte Zeugnis bescheinigt dem Schüler nun eine rechtliche Berufsausbildung. Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das Wirtschaftsförderungs-Institut die staatliche Ermächtigung besitzt.

In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine „Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“

= Ausbildungsweg=

Der Ausbildungsweg des EOBV richtet sich in seiner Mindestanforderung an internationale Standards (ISO Normen) sowie auf Grund der Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen.


Ausbildungen nach Internationalem Standard gemäß internationalen Normen

ISO 24801-1, ISO 24801-2, ISO 24801-3, ISO 24802-1, ISO 24802-2

= Sporttauchen=

EOBV 1* – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)

Ziel der Ausbildung zum Taucher 1* ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden.


Dazu zählen selbständiges Tarieren, sicheres Reagieren auf die Zeichen des Tauchgangführers, sicheres Ausblasen der Maske, sicheres Wechseln auf Oktopusatmung oder im Bedarfsfall Wechseln auf Wechselatmung, Beherrschung der Unterwasserzeichen, Bergen eines Bewusstlosen aus 5m Tiefe, mindestens 4 Tauchgänge sind zu absolvieren.


EOBV 2* – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)

Ziel der Ausbildung zum Taucher 2** ist die Fähigkeit,

selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren.


EOBV 3* - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen

Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, Tauchgänge bis 30m sicher und kontrolliert zu absolvieren.


EOBV 4**** – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3)

Ziel der Ausbildung zum Taucher 4**** ist die Fähigkeit, eine Tauchgruppe bis maximal

40m sicher und kontrolliert zu führen.


Sonderthemen

Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe

Sauerstoffanwendung

Suchen und Bergen

Trockentauchen

Bergseetauchen / Tauchen über Meereshöhe

Wracktauchen

Strömungstauchen

Tauchtechnik

Orientierung

Nachttauchen / Tauchen bei eingeschränkter Sicht

Rettungstauchen

Bootstauchen

Eistauchen

Tauchen mit Vollgesichtsmaske

Scootertauchen

Technisches Tauchen

Mischgas Tauchen

= Professionelle Tauchebene (gemäß gesetzlichen Vorgaben)=

Tauchlehrer Assistent

(Signalperson gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)

Voraussetzung ist der absolvierte 4****-Kurs oder eine äquivalente Ausbildung. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre.


Weitere 40 Tauchgänge müssen absolviert, und ein “Erste Hilfe Kurs“ – nicht älter als 2 Jahre – vorhanden sein.

Tauchlehrer 1* – Tauchausbilder Stufe 1

(Forschungstaucher, Ingenieurstaucher gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)

Die Ausbildung zum TL 1* erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 1 (Seminardauer 4 Tage) unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.

Voraussetzung ist die absolvierte Assistenten Ausbildung oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 200 Tauchgänge müssen absolviert sein.

Ein TL 1* ist ermächtigt zur Ausbildung gem. ISO 24802-1 (vormals EN 14413-1)


Tauchlehrer 2** - Tauchausbilder Stufe 2

(Allgemeine Taucharbeiten gemäß FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)

Die Ausbildung zum TL 2** erfolgt im Rahmen des TL- Seminars Teil 2 unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.

Voraussetzung ist die absolvierte TL 1* Ausbildung oder eine äquivalente Ausbildung, sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 250 Tauchgänge müssen absolviert sein.

Ein TL 2** ist ermächtigt zur Ausbildung gem. ISO 24802-2 (vormals EN 14413-2)


Die praktischen Ziele des EOBV 4**** müssen in Vorführqualität demonstriert werden.

 
Lehrplan - Tauchausbildung Theorie & Praxis













>> Download des gesamten Ausbildungsweges

= Zusätzliche Ausbildungen und Instructorausbildungen=

Nitrox (Instructor), Advanced Nitrox (Instructor), Technical Nitrox (Instructor), Trimix (Instructor), Gasblender (Instructor), Ökologie und Umwelt (Instructor), Vollmaske (Instructor), Technical Wreck Diver aber auch Rechtsnormenseminare und allgemeine Weiterbildungen.

= Sonderformen und Spezialtaucher=

Der EOBV und seine Tauchlehrer sind in vielerlei Sparten des öffentlichen Dienstes sowie Hilfsorganisationen vertreten und bilden dort diverse Spezialtaucher aus oder üben Unterstützende Tätigkeiten aus. Spezifische Aufgabengebiete wie die Entschärfung und Bergung von Sprengmitteln und Kriegsrelikten zählen ebenso zu Sonderformen und werden in der Regel vom Entschärfungsdienst oder Entminungsdienst durchgeführt.

= Definition des Begriffes Berufstauchlehrer=

Der Begriff „Berufstauchlehrer“ rührt daher das EOBV Tauchlehrer auf Grund ihrer Ausbildung in der Regel über eine rechtliche Berufsausbildung verfügen.

= Fachkenntnisnachweis (FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)=

Durch die Eingliederung des Ausbildungsweges in die staatlichen Einrichtungen wie der DSE Gruppe der Polizei oder den amphibischen Einsatztruppen des Militärs steht der EOBV in direktem Zusammenhang mit den staatlichen Einrichtungen sowie Hilfsorganisationen wie der Wasserwehr (Wasserrettung) und der Feuerwehr.

Als staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung verfügt der EOBV basierend auf den gesetzlichen Grundlagen über das Recht, Zeugnisse im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes (AschG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007, für Arbeitstaucher für allgemeine Taucharbeiten, Ingenieurs- und Forschungstaucharbeiten sowie für die Tätigkeiten als Signalperson auszustellen. Der EOBV Zertifiziert somit Berufstaucher.

= Wesentliche Regelungen in Österreich=

Druckluft- und Taucharbeitenverordnung

Fachkenntnisnachweise (FK-V)

Regelungen zu Wasserbauarbeiten (§§ 106 - 107 BauV)

Sprengarbeiten unter Wasser (§ 24 SprengV)

Gewerbeordnung

Regelungen zur Einhaltung von Mindestanforderungen an die Tauchausrüstung, Atemgase, Technik, Gefahrenguttransport usw.

= CEDIP – Committee of european professional diving instructors=

Die CEDIP ist ein Zusammenschluss professioneller Europäischer Tauchverbände welcher Einheitlich ethische und Umweltschutzbezogene Aspekte sowie Mindeststandards zur Ausbildung von Sporttaucher und Berufstaucher vertritt und weiterentwickelt sowie allgemeine Themen in Bezug auf das Tauchen behandelt (z.B. Medizin, Ökologische Aspekte etc.)


Aktuelle Mitgliedsstaaten und Verbände (Stand 2019)


Österreich – EOBV

Italien – SIAS

Belgien – VVW

Belgien – ADIP

Polen – SPIN

Russland – CDRUS

Russland - LPDI

Spanien – PSI

Ukraine – UDIP

Serbien – ARI

Slowenien – ZIPS

Schweiz – APDI

Literaturnachweis und Links:

Webseite des EOBV: www.eobv.at

Webseite der CEDIP: www.cedip.org

Seite des Arbeitsinspektorates:

Fachkenntnisnachweisverordnung:

Druckluft und Taucharbeitenverordnung: