Reinlrecht (I.) Turs(e) von Lichtenfels (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1333 / vor 1335)[A 1], auch Reinprecht von Lichtenfels oder Reinprecht Turse, war ein Adliger im heutigen Niederösterreich, der sein Leben als Geistlicher beschloss.

Herkunft und Familie

Reinprecht (I.) Turse von Lichtenfels enstammte einer Ministerialenfamilie[A 2] Er war der Sohn von Hadmar (I.) Turs von Lichtenfels († um 1281) aus dessen Ehe mit Jutta († nach 1266) und somit der Neffe von Hugo (II.) Turse von Lichtenfels († 1294). Verheiratet war er mit einer Frau mit Namen Breyda († nach 1333).[1]

Leben

Nach 1296 wird Reinprecht (I.) Turse von Lichtenfels meistens urkundlich zusammen mit seinem Cousin Hugo (III.) Turse von Lichtenfels († um 1335) genannt.[2] Er dürfte mehr Besitz als dieser gehabt haben.[3] Seine erste eigene Urkunde stellte er am 20. Dezember 1308 "zu Krumau auf dem Haus" aus. Es handelte sich dabei um eine Verkaufsurkunde, in welcher er den Zisterzienserinnen zu St. Bernhard (heute Teil der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen) Güter zu Hart und Flachau verkaufte. In dieser Urkunde werden seine Ehefrau Breyda, sein gleichnamiger Sohn und Töchter mitgenannt. Als Siegler fungierte sein Verwandter Stephan (I.) von Maissau.[4]

Literatur

  • Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels. Geschichte und Genealogie eines niederösterreichischen Ministerialengeschleches. (Ungedruckte) Dissertation, Wien, 1981

Einzelnachweise

  1. vgl. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels, 1981, S. 200
  2. vgl. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels, 1981, S. 111
  3. vgl. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels, 1981, S. 138
  4. vgl. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels, 1981, S. 137

Anmerkungen

  1. Angaben nach Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels, 1981, S. 138 und S. 200
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.