Wilhelm von Rohr

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Wilhelm von Rohr (* im 14. Jahrhundert; † im 14. oder 15. Jahrhundert), auch Wilhelm der Rorer, war ein Adliger, der seinen Sitz auf der Burg Leonstein (heute Teil der Gemeinde Grünburg) im heutigen Oberösterreich hatte. Er führte eine Auseinandersetzung, die sogenannte "Rohrer Fehde", mit dem Landesfürsten Albrecht (III.) "mit dem Zopfe", welche zur Zerstörung der Burg Leonstein führte.

Erhalten hat sich ein Mauerrest der früheren Feste Leonstein, die während der "Rohrer Fehde" zerstört wurde.

Herkunft und Familie

Die Familie der Rohrer stammte aus dem Herzogtum Bayern. Ihr Stammsitz soll die frühere Burg Rohr (heute Teil der Gemeinde Pocking) gewesen sein. Im 11. und 12. Jahrhundert vermutlich noch Ministeriale[A 1] der Hochstifte Regensburg und Bamberg. Als ein weiterer Sitz dieser Familie beziehungsweise eines Familienzweiges gilt die ehemalige Feste Rohr (heute Teil der Gemeinde Rohr im Kremstal). Um 1320 waren diese Rohrer auch auf Burg Leonstein ansässig. Als bekanntestes Mitglied der Familie der Rohrer gilt der Salzburger Erzbischof Bernhard von Rohr († 1487). Ebenfalls aus dieser Familie war Gertrud von Rohr († 1451), die Ehefrau von Leonhard von Arberg.

Wilhelm von Rohr, der als Nachfahre von Otto (III.) (auch Ortlof) von Rohr gilt, soll der Älteste von fünf Brüder gewesen sein.[1] Einer dieser Brüder war Mathias von Rohr, ein anderer Andreas von Rohr.[2]

Leben

Wilhelm vom Rohr hatte seinen Hauptsitz auf der Burg Leonstein. Diese wurde 1390 während der Rohrer Fehde 1390 zerstört. Auslöser der Fehde war, dass Wilhelm von Rohr zwei Gesandte des Erzbischofs von Salzburg auf Leonstein gefangengesetzt hatte, wobei er das freie Geleit, dass ihnen Herzog Albrecht (III.) "mit dem Zopfe" zugesichert hatte, für aufgehoben betrachtete. Als Folge ließ der Herzog, vermutlich mit Unterstützung von seines "Hauptmanns ob der Enns", die Burg Leonstein belagern. Im November desselben Jahres wurde die Burg erobert, nachdem es dem herzoglichen Feldhauptmann Zacharias Haderer († nach 1405) gelungen war, einen die Feste beherrschenden Punkt zu besetzen. Leonstein wurde nach der Übergabe völlig zerstört. Wilhelm, dem es jedoch gelungen war, zuvor aus der Burg zu entkommen, setzte mit seinen Brüdern die Fehde fort und ließ daraufhin Besitzungen der Familien der Wallseer und der Kapeller sowie des Bischofs von Freising verheeren. Gleichzeitig besetzten Anhänger des Herzogs Besitzungen der Rohrer, welche diese vom Hochstift Bamberg besaßen. Erst im August 1392 erfolgte ein herzoglicher Befehl zu ihrer Rückgabe an den Fürstbischof von Bamberg. Die "Rohrer Fehde" wurde mit dem Schiedsspruch vom 27. November 1392 beendet. Dieser beinhaltete eine Verpflichtung zum Schadensersatz gegen alle durch die Fehde geschädigten. Wilhelm von Rohr und seinen Brüdern wurde immerhin vom Herzog vergeben.[3][4]

Einzelnachweise

  1. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906. S. 82
  2. vgl. Christian Lackner: Ein Rechnungsbuch Herzog Albrecht III. von Österreich. Edition und Textanalyse (= Silvia Petrin - Willibald Rosner (Hrsg.): Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Bd. 23) (= NÖ Schriften 93 Wissenschaft). Selbstverlag des NÖ Instituts vor Landeskunde, Wien, 1996. ISBN 3-85006-085-3. S. 95, Fußnote 48.2
  3. vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= Archiv für österreichische Geschichte. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906. S. 82f.
  4. vgl. Walter Aspernig: Die machtpolitischen Veränderungen von Kremsmünster im 14. Jahrhundert und die Besitzgeschichte von Burg und Herrschaft Achleiten im Traunviertel von den Anfängen bis zum Jahr 1600. In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. 149 A, 2004. S. 442f. digital

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.