Landesfeuerwehrverband Vorarlberg
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Entstehung und Entwicklung des Verbandes
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurden von der Provisorischen Staatsregierung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Verfassungsgesetzes vom 1. Mai 1945, StGBl. Nr. 6, über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts-Überleitungsgesetz – R-ÜG) die Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches auf dem Gebiete des Feuerlöschwesens aufgehoben. Die Feuerschutzpolizei wurde als staatliche Einrichtung aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahmen nach den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze wieder die Gemeinden.
Am 30. Oktober 1945 kam es zu einer Besprechung zwischen Landeshauptmann Ulrich Ilg und Vertretern der Vorarlberger Feuerwehren betreffend Wiederaufbau des Feuerwehrwesens im Lande. Waren vor dem Krieg noch zwei Feuerwehrverbände in Vorarlberg tätig (Vorarlberger Feuerwehrgauverband und Bregenzerwälder Gauverband für Feuerwehr- und Rettungswesen), wurde die Wiedererrichtung eines eigenen Verbandes für die Bregenzerwälder Feuerwehren von der Landesregierung im Hinblick auf die Größe des Landes abgelehnt. Mit der Führung eines provisorischen Landesfeuerwehrkommandos wurde Josef Mittempergher betraut. Den Feuerwehren der drei politischen Bezirke wurden – vorerst noch provisorisch – Bezirkskommandanten vorgestellt: in Bregenz Lothar Maier, in Feldkirch Josef Wellinger und in Bludenz Karl Ratt.
In den Jahren bis 1948 wurde itensiv an einer neuen Feuerpolizeiordnung für Vorarlberg gearbeitet, welche am 09. April 1949 in Kraft trat (LGBl 16/1949) und, abgesehen von einigen wenigen Novellierungen[1], noch heute ihre Gültigkeit hat. Gleichzeitig mit diesem Gesetz trat die Durchführungsverordnung (LGBl 17/1949) in Kraft, mit welcher bis zur Bestellung der Bezirksfeuerwehrinspektoren und der Konstituierung des Landesfeuerwehrverbandes eine provisorische Verbandsleitung zu bestellen war, die mit der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten betraut wurde. Nach Abschluss dieser Vorarbeiten wurde beim ersten Verbandstag am 17. Juli 1949 in Hohenems Josef Mittempergher zum Landesfeuerwehrinspektor und Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Vorarlberg bestellt. Aufbau, Aufgaben und Dienstbetrieb wurden durch die von der Landesregierung erlassene Satzung (Anhang IV zu LGBl Nr. 17/1949) näher geregelt.
Aufgaben
Der „Landesfeuerwehrverband Vorarlberg“ wurde als eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit und mit Sitz in Bregenz gegründet. Der heutige Sitz ist in Feldkirch. Ihm gehören alle im Land Vorarlberg aufgestellten Orts- und Betriebsfeuerwehren, alle im Land tätigen Feuerversicherungsunternehmungen und alle Ehrenmitglieder des Verbandes an. Er hat die Aufgabe, die feuerpolizeilichen Interessen des Landes wahrzunehmen und zu fördern, insbesondere die Beratung und Unterstützung der Behörden, die fachliche Schulung und Vertretung der Feuerwehrmänner, die Ehrung ihrer besonderen Verdienste und ihre Unterstützung, wenn sie in Erfüllung ihrer Pflicht zu Schaden kommen. Die Tätigkeit des Landesfeuerwehrverbandes unterliegt hinsichtlich ihrer Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Aufsicht der Landesregierung.
Die Organe des Landesfeuerwehrverbandes sind der Verbandsvorsitzende, die Verbandsleitung und der Verbandstag. Der Verbandsvorsitzende ist der jeweilige Landesfeuerwehrinspektor (LFI). Dieser vertritt den Verband nach außen, führt die laufenden Geschäfte und die Geldgebarung, stellt den Jahresrechnungsabschluss und den Jahrestätigkeitsbericht zusammen, bereitet die Beratungsgegenstände für Verbandsleitung und den Verbandstag vor, hat deren Vorsitz inne und führt deren Beschlüsse durch. Die Bestellung des LFI, welcher hauptamtlich tätig ist, erfolgt durch den Landeshauptmann. Die nicht hauptamtlich tätigen Bezirksfeuerwehrinspektoren (BFI) werden von den Bezirkshauptmannschaften bestellt. Sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Bezirksvertreter werden dagegen von den Feuerwehren beim Verbandstag gewählt.
Der Verbandsleitung obliegt die Beratung und Beschlussfassung in allen grundsätzlichen und wichtigen Angelegenheiten des Verbandes, insbesondere die Aufstellung des Haushaltsplanes, Überprüfung des Jahresrechnungsabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Antragstellung über die Verwendung der Mittel des Landesfeuerwehrfonds und – nach eingeholter Zustimmung der Landesregierung – die Ernennung der Ehrenmitglieder. Die Verbandsleitung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, den Bezirksfeuerwehrinspektoren des Landes, je einem Vertreter der Ortsfeuerwehren der Bezirke Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch, einem Vertreter der Betriebsfeuerwehren des Landes[2], dem Vertreter der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt und einem Vertreter von den übrigen im Lande tätigen Feuerversicherungsunternehmungen. Zu den Beratungen können erforderlichenfalls auch besondere Sachverständige beigezogen werden.
Der Verbandstag ist jährlich wenigstens einmal zur Kenntnisnahme von der Haushaltsgebarung und der Tätigkeit des Verbandes im abgelaufenen Jahr und zur Aussprache in Fragen des Feuerwehrwesens einzuberufen. Er besteht aus den Mitgliedern der Verbandsleitung und den Vertretern der Ortsfeuerwehren und der Betriebsfeuerwehren des Landes.