Freie von Katsch

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Die Freien von Katsch war eine im heutigen Bundesland Kärnten ansässige Adelsfamilie, welche im 12. Jahrhundert Ministeriale[A 1] des Erzstiftes Salzburg wurden. Das hatte zur Folge, das ihr Eigenbesitz Teil der Herrschaft Gmünd wurde und die Salzburger Erzbischöfe ihre Stellung entlang des Katschberges erfolgreich ausbauen konnten.

Geschichte

Die Freien von Katsch waren im 12. Jahrhundert eine edelfreie[A 2] Familie. Ihnen gehörte die südlich von Rennweg gelegene Herrschaft Rauchenkatsch, deren Zentrum die Burg Rauchenkatsch (eine heute abgegangene Burg auf dem Areal der Gemeinde Krems in Kärnten) bildete.[1] Nachdem der Salzburger Erzbischof Konrad (I.) († 1147) 1142 durch eine Schenkung Besitzungen der Grafen von Lurn entlang des Katschberges für sein Erzstift erworben hatte, erreichte er, dass die Freien von Katsch wenig später in die Ministerialität seines Erzstiftes wechselten, wodurch er in den Besitz der Herrschaft Rauchenkatsch gelangte. Diese bildete nun zusammen mit dem südlichen Teil der Herrschaft Gmünd einen großen und geschlossenen Herrschaftskomplex. Mit der endgültigen Erwerbung des Lungaus für das Salzburger Erzstift konnte dieser im 13. Jahrhundert noch wesentlich vergrößert werden.[2]

Einzelnachweise

  1. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1, S. 352f.
  2. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1, S. 352

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  2. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.