Burgfriedsteine (Perg)

Die Burgfriedsteine in Perg in Oberösterreich sind bearbeitete und beschriftete Granitblöcke. Sie markierten ab dem 12./13. Jahrhundert den Wirkungskreis der Gewalt des Marktrichters im Markt Perg.

Geschichte

Es ist nicht eindeutig belegt, wann Perg ein Marktrecht erhalten hat. Man vermutet zwischen den jahren 1191 und 1218. Auf Grund einer erhalten gebliebenen Bestätigungsurkunde von Ottokar II. Přemysl wird in Perg das Jahr 1269 als gesicherter Zeitpunkt vorhandener Marktrechte angesehen.

Als Burgfried wurde jener Bezirk bezeichnet, der sich innerhalb des besonders markierten Gebietes des Marktes bzw. der Stadt befand. Beim Burgfriedstein endete die Niedere Gerichtsbarkeit [1] des Marktes bzw. der Stadt.

Perger Burgfriedsteine

Burgfriedgrenzen waren dem Gemeinwesen Gegenstand hoher Aufmerksamkeit. Eine Burgfriedsbegehung in Perg vom 5. Oktoner 1729 ist schriftlich überliefert. Darin wird die Burgfriedgrenze an Hand von 16 Burgfriedsteine beschrieben. Es könnten aber auch mehr als 16 Steine gewesen sein. Jenachdem ob Zwischen- oder Nebensteine (Läufer) dazugezählt wurden. So trägt der Hauptburgfriedstein die Zahl 23. Zumindest 4 dieser Steine blieben sichtbar erhalten:

  • Hauptburgfriedstein MP 23 "mit einem eingeschlagenen Kreuz" aus der Zeit um 1690. Sorgfältige Steinmetzarbeit mit einem Tatzenkreuz im oberen Teil. Er erhielt sich im Vorgarten des Privathauses Greiner Straße N° 9. Früherer und ursprünglicher Standort  48.24938414.642062 war 91 m weiter westlich, neben der Greiner Straße (der uralten Hauderer-Straße) und genau an der alten Gemeindegrenze Perg-Pergkirchen. Die Versetzung des Steines erfolgte im Zuge von Straßenverbreiterungen.
  • Burgfriedstein MP "Straße nach Münzbach". Standort  48.25720614.645435. Das ist neben einem Transformatorenhaus gegenüber dem Haus Poschachersiedlung N° 8 am uralten Weg nach Altenburg und Pergkirchen.
  • Burgfriedstein MP 8 "am Scherer Gehag (Umzäunung)". Standort  48.25559614.63189 an der früheren Grenze zur Gemeinde Weinzierl. Das ist südlich vom Gehöft Scherer vor dem Areal Bergstraße N° 10 am uralten Weg nach Allerheiligen.
  • Burgfriedstein MP mit zusätzlicher Einritzung L oder 5 "im Scherergraben hinein bis zum Mühlsteinbruch". Standort  48.2559914.62779 an der früheren Grenze zur Gemeinde Weinzierl. Das ist neben dem Perger Hinterbach unterhalb des Hauses Mühlsteinstraße N° 43. Ihn konnte Johann Pree 2008 entdecken. [2] [3]

Den weiteren Burgfriedstein "zum Weyerhaus (Weiherhaus, Teichhaus?) des Michael Burholzer, den Graben hinunter bis zum Hinterbachl" fand man möglicherweise bei der Verbreiterung der Lebingerstrasse unter dem Strassenbankett wenige Meter östlich von Haus Lebingerstrasse Nr. 5a (früherer Hausname Michl beim Bach bzw. Weyrhaus des Michael Burgholzer). Fundort  48.25150214.633284. Er wurde geborgen und provisorisch am Sportplatz der Volksschule Mozartstrasse im Erdreich versenkt. Seine Inschrift war leider nur unsicher lesbar.

Auch der Nischenblockpfeiler "bei dem man die Malefiz Personen (zum Tod verurteilte Verbrecher) dem Landgericht Schwertberg übergeben musste", auch Schwarzes Kreuz, Großkopferts Kreuz oder Weißes Kreuz genannt, zeigte die Burgfriedgrenze an. Standort  48.249855814.609153. Das ist neben der Alten Donaustraße B3c (die Fortsetzung der alten Hauderer-Straße nach Westen zu) gegenüber dem Betriebsareal Weinzierl-Süd Nr. 60. Die Hinrichtungsstätte (Galgen) des Schwertberger Hohen Gerichts befand sich nur 600 m weiter westlich auf einem Hügel (dem Mühlberg) bei den sogenannten Galgenhäusln Weinzierl-Süd Nr. 15 und 16.

Mittelalterliche Gerichtsbarkeit

Die Burgfriedgrenzen markieren den Wirkungskreis der niederen Gerichtsbarkeit eines Marktes. Diese Form der Gerichtsbarkeit schloss Todesurteile aus. Innerhalb des Geltungsbereichts herrschte ein besonderer Rechtsschutz. Wenn, wie in Perg eine Wehranlage für die Siedlung fehlte, wurde der Geltungsbereich mindestens eine dauernde Umzäunung oder eine auffällige Aussteinung mit stattlichen Burgfried-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Das Gebiet des eigenen Wirkungskreises wurde genau überwacht und man verhinderte damit ungerechtfertigte Übergriffe der angrenzenden Landgerichte. Die Gesetze innerhalb eines Burgfrieds konnten von Ort zu Ort verschieden sein. Die Grenzen wurden wiederholt vom Richter und den Räten mit gewisser Feierlichkeit begangen. Eine solche Burgfriedbegehung fand in Perg am 5. Oktober 1729 statt und ist entsprechend dokumentiert. In den Gerichtsprotokollen des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 wird von sieben solchen Begehungen berichtet.[4][5]

Literatur

  • Heimatbuch der Stadt Perg 2009. Herausgeber Heimatverein Perg, Stadtgemeinde Perg. Denkmayr Druck, Linz, Reslweg 3. ISBN 978-3-902598-90-5. S. 144 (Leopold Mayböck: Die Burgfriedsteine)
  • Perg Stadterhebung 1969. Festschrift. Hrsg. Stadtgemeinde Perg. Schriftleitung Anton Prinz, Linz. Trauner-Druck, Linz. S. 69 (Der Markt Perg von den Anfängen bis zum Jahre 1848)
  • Florian und Konrad Eibensteiner: Perg Ob.-Öst. Illustriertes Heimatbuch. Im Selbstverlag 1933. S. 45 (Der Burgfriedstein) Online in OÖ Landesbibliothek
  • Ada Paul: Steinkreuze und Kreuzsteine in Oberösterreich. In: Oberösterreichische Heimatblätter 1979, Heft 1/2. Hrsg. Landesinstitut für Volksbildung und Heimatpflege. Hbl1979 1 2 94 97.pdf online

Einzelnachweise

  1. Niedere Gerichtsbarkeit, auf Wikipedia. Abgerufen am 2022. Oktober 24.
  2. Franz Moser: Ein Sucher und erfolgreicher Finder, in: Gemeindezeitung Perg 03/2011, S 23
  3. Johann Pree: Die Perger Burgfriedsteine, in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19
  4. Franz Moser: Die Mittelalterliche Gerichtsbarkeit, in: Wolfgang Lehmann, Chronik des Heimatvereins Perg 1967 bis 1997, Eigenverlag, Perg, 1997, S 113
  5. Johann Pree: Die Perger Burgfriedsteine, in: Gemeindezeitung Perg 3/2008, S 19

Weblinks

  Burgfriedsteine in Perg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons