Gotthard von Neitberg oder Neitperg (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, nach 1394 und vor 1405)[A 1], auch Gotthard von Neuberg oder Gotthard von Nitberg, war ein angesehener Adliger des Herzogtums Steier.

Herkunft und Familie

Gotthard von Neitberg, urkundlich genannt 1367-1394, entstammte der steirischen Ministerialenfamilie[A 2] der Neitberger. Er war einer der Söhne von Gottschalk (VIII.) von Neitberg († um 1360) aus dessen Ehe mit Margarete (II.) von Puchheim († 1343) und ein Bruder der Bischöfe Hans von Seckau († 1399) und Jörg (I.) von Chiemsee († um 1395).[1]

Gotthard von Neitberg war mit Elsbeth (Elisabeth) von Liechtenstein zu Nikolsburg aus der Familie der "österreichisch-mährischen" Liechtensteiner. Nach seinem Testament aus dem Jahr 1371 war sie eine Tochter oder Verwandte des bekannten herzoglichen Hofmeisters Johann von Liechtenstein († 1397).[2] Aus dieser Ehe hatte er mehrere Kinder:

Er dürfte außerdem der Vater jener Katharina von Neitberg, genannt 1417, gewesen sein, die mit Friedrich von Polheim verheiratet war.[3]

Leben

Gotthard von Neitberg verpflichtete sich aus bisher nicht geklärten Gründen 1369 zur Zahlung von 200 Pfund als Heimsteuer an Dorothea, der Tochter von Hans von Kranichberg und Ehefrau von Hans von Kirchling, den er in seinem Testament aus dem Jahr 1371 als seinen guten Freund bezeichnete.[4] Als sein Bruder Hans (I.) nach dem Tod von Fürstbischof Ulrich (III.) von Seckau († 1372) erstmals versuchte, sich mit Hilfe seines Verwandten, dem Salzburger Erzbischof Pilgrim (II.) (†1396), als Bischof von Seckau durchzusetzen, unterstützte ihn Gotthard zusammen mit seinem Bruder Heinrich († um 1394)[5] 1494 führten er und Heinrich einen Erbschaftsstreit mit ihren Puchheimer Verwandten, in den auch die Familien der österreichischen und steirischen Liechtensteiner verwickelt waren. Danach wird Gotthard nicht mehr urkundlich genannt. Mit Sicherheit war er 1405 nicht mehr am Leben.[3]

Das Testament von Gotthard von Neitberg aus dem Jahr 1371

Warum Gotthard von Neitberg bereits am 30. November 1371 ein Testament verfasste, ist bisher nicht geklärt. In der Geschichtsforschung wird vermutet, dass er zu diesem Zeitpunkt schwer erkrankt war und daher mit seinem baldigen Ableben gerechnet haben könnte. In diesem Testament, das noch vor der Geburt seines Sohnes und Erben Hans (II.) geschrieben wurde, vererbte er seiner Ehefrau Elsbeth seine Feste Neudau mit dem dazugehörigen gleichnamigen Dorf und allem Zubehör sowie die Dörfer Limbach (Unterlimbach) und Längenbach und Anteile an seinen Weingärten zu Neuberg, Winzenberg und Heckenberg. Vorgesehen war, dass seine Frau diesen Besitz als Witwe bis zu ihrem Tod behalten durfte, danach aber sollte dieser an seinen Bruder Heinrich (II.) und dessen Kinder fallen, wobei eine Zahlung für ihre Herkunftsfamilie, bei der Gotthard zu dieser Zeit offensichtlich Schulden hatte, vorgesehen war. Für den Fall ihrer Wiederverheiratung war vorgesehen, dass Gotthards Bruder Heinrich und dessen Kinder den Besitz, den Gotthard Elsbeth vermacht hatte, ablösen sollten. Weitere Bestimmung in Gotthards Testament betrafen das Heiratsgut seiner Tochter Anna und Legate für mehrere seiner Ritter, die aus Erträgen seiner Güter zu Strallegg, Ratten und St. Jakob beglichen werden sollten. Ebenfalls bedachte er seine Schwester Anna, die Ehefrau von Peter von Ebersberg, der er zu diesem Zeitpunkt noch Teile ihres Heiratsgutes schuldig war, und deren Kinder. Zudem stiftete Gotthard dem Stift von Vorau sein Gut zu Wagendorf für eine ewige Messe auf dem Altar der Heiligen Margarete, wo sein Vater beigesetzt worden war. Zu seinen Testamentvollstreckern ernannte er seine Ehefrau Elsbeth und seinen Schwager Peter. Gesiegelt wurde sein Testament von seinem Verwandten Albert dem Stuchs von Trautmannsdorf († 1404) und seinem "guten Freund" Hans von Kirchling.[4]

Literatur

  • Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), seine steirischen und österreichischen Besitzungen und seine Beziehungen zum Kloster Lilienfeld. In: Herwig Ebner (Hrsg.): Festschrift für Friedrich Hausmann. Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz, 1977. ISBN 3-201-01040-5. S. 409-442

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 439
  2. vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 421 und S. 439
  3. 3,0 3,1 vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 422
  4. 4,0 4,1 vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 421
  5. vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 418

Anmerkungen

  1. Hinweise, vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 422 und S. 439
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.