Ulrich (III.) von Kapellen beziehungsweise Capellen (* im 13. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert, um / nach 1287), genannt Ulrich von Kapellen der Jüngere, entstammte dem "Kürnberger" Familienzweig der Familie der Kapeller und war ein bedeutender Adliger im Herzogtum Österreich. Mit seinen beiden Söhnen endete sein Familienzweig in "männlicher" Linie.

Herkunft und Familie

Ulrich (III.) von Kapellen entstammte einer bedeutenden Ministerialenfamilie[A 1], die im heutigen Bundesland Oberösterreich ansässig war. Er war einer der Söhne von Ulrich (I.) von Kapellen († 1270) aus dessen Ehe mit einer Elisabeth von Zelking und ein vermutlich älterer Bruder von Konrad (II.) von Kapellen († um 1315).[1]

Ulrich (III.) von Kapellen war, wie auch sein Vater, mit einer Elisabeth verheiratet, die in der Sekundärliteratur unterschiedlichen Familien wie zum Beispiel den Tursen von Rauhenstein, den Weißensteinern oder den Feldsbergern zugeordnet wird. Sie dürfte allerdings aus der Familie von Lonstorf (Lonsdorf) und somit eine Verwandte von Fürstbischof Otto von Passau († 1265) gewesen sein.[2] Aus dieser Ehe hatte er Kinder:

  • Konrad (III.) von Kapellen, unverheiratet verstorben
  • Pilgrim (III.) von Kapellen, unverheiratet verstorben
  • Agnes von Kapellen († um 1318) ∞ mit Albero (VII.) von Kuenring(-Seefeld) († um 1342), Sohn von Heinrich (IV.) von Kuenring († 1293) aus dessen Ehe mit Kunegunde von Dobra. Sie beerbte zunächst im Wesentlichen ihren Onkel Konrad (II.) von Kapellen, dürfte aber bald darauf gestorben sein, worauf dieses Erbschaft in den Besitz von ihrem Cousin Jans von Kapellen kam. Einige ihrer Güter stiftete ihr Ehemann Albero von Kuenring 1318 für ihr Seelenheil mit Zustimmung von Jans von Kapellen den Stiften Zwettl und Minnebach.[3]

Leben

Ulrich (III.) von Kapellen ("Ulrich der Jüngere"), urkundlich erstmals genannt 1268[4], ist seit 1280 einige Male gemeinsam mit seinem Bruder Konrad (II.) von Kapellen und auch häufig mit seinem Cousin Ulrich (II.) von Kapellen aus dem "Steyregger" Familienzweig belegt. Das Verhältnis zwischen den beiden Familienzweigen dürfte recht gut gewesen sein. Im Unterschied zu seinem Cousin Ulrich (II.) von Kapellen gehörten Konrad (II.) von Kapellen und sein Bruder Ulrich (III.) nicht zu den "Vornehmsten" im "obderennsischen" ("oberösterreichischen") Teil des Herzogtums Österreich, sondern zählten zum Durchschnitt der Landherren. Mit seinen adligen und geistlichen Nachbarn hatten beide offensichtlich ein gutes Verhältnis, zumindest haben sich über sie, nach aktuellen Forschungsstand, keine Beschwerden über Übergriffe und Ähnliches erhalten. Seinen Sitz, zunächst vielleicht gemeinsam mit seinem Bruder Konrad (II.), hatte Ulrich (III.) vermutlich in der Nähe von Wilhering. Er dürfte sich um den Besitz seiner Familie im Traungau gekümmert haben.[5] Um 1280 war Ulrich (III.) von Kapellen vorübergehend im Dienst des Bischofs von Passau dessen Burggraf von Ebelsberg (heute Teil der Stadt Linz).[6] Ulrich (III.) von Kapellen dürfte außerdem jener Ulrich von Kapellen gewesen sein, der, vielleicht durch seine Ehefrau, Besitzer der Feste Altenhofen (heute abgegangen und Teil von St. Valentin war.[7] Diese gehörte später der Herkunftsfamilie seiner Schwägerin Minzla von Volkensdorf.[8]

Literatur

  • Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002

Einzelnachweise

  1. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 59
  2. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S.63ff.
  3. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 71
  4. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 56
  5. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 61
  6. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 62
  7. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 63f.
  8. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 65

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.