Hans I. von Neitberg

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Hans (I.) oder Johann (I.) von Neitberg beziehungsweise Neitperg (* im 14. Jahrhundert, um 1330; † 11. Juni 1399)[A 1], auch Hans von Seckau oder Hans von Neuberg, war ein angesehener Adliger des Herzogtums Steier, der eine Klerikerkarriere einschlug und schließlich 1380-1399 Bischof von Seckau war.

Die Abtei Seckau, einstiger Sitz der Grazer Diözese, heute

Herkunft und Familie

Hans (I.) von Neitberg entstammte der steirischen Ministerialenfamilie[A 2] der Neitberger. Er war einer der Söhne von Gottschalk (VIII.) von Neitberg († um 1360) aus dessen Ehe mit Margarete (II.) von Puchheim († 1343). Er war ein Bruder des Bischofs Jörg (I.) von Chiemsee († um 1395).[1] Über seine Mutter war er ein Verwandter, vielleicht ein Neffe des Salzburger Fürsterzbischofs Pilgrim (II.) († 1396), der seine kirchliche Karriere wesentlich zu fördern versuchte.[2]

Leben

Hans (I.) von Neitberg war um 1354 Pfarrer von Hartberg, wurde aber erst am 21. September 1359 zum Priester geweiht. Er studierte einige Jahre das kanonische Recht an der Universität von Padua. Durch die Vermittlung von Erzbischof Pilgrim (II.) von Salzburg erhielt er 1366 ein Kanonikat in Passau und wurde 1371 Pfarrer von Laufen. Nach dem Tod von Bischof Ulrich (III.) von Seckau († 1372) wurde er von Erzbischof Pilgrim (II.) zu dessen Nachfolger ernannt. Als der Papst in Avignon diese Ernennung nicht absegnete, sondern einen anderen Kleriker, Augustin Münzmeister von Breisach († 1380), als Bischof von Seckau einsetzte, versuchten Hans (I.) von Neitberg und der Erzbischof Pilgrim (II.) dies mit Gewalt zu verhindern, indem sie päpstliche Gesandte gefangen setzen ließen und deren Briefe, die für die Seckauer Kirche bestimmt waren, beschlagnahmten. Dabei wurde Hans (I.) von seinen Brüdern Heinrich († um 1394) und Gotthard († um 1394) wesentlich unterstützt. Nachdem sich Erzbischof Pilgrim (II.) 1373 genötigt sah, die päpstliche Entscheidung zu akzeptieren, musste Hans (I.) und seine Brüder ebenfalls einlenken und waren genötigt Wiedergutmachung zu leisten.[2]

Erzbischof Pilgrim (II.) versuchte 1376 vergebens, Hans von Neitberg als Bischof von Gurk einzusetzen. Nach dem Tod von Bischof Augustin von Seckau setzte er ihn schließlich als dessen Nachfolger durch.[2]Am 14. April 1380 erhielt Hans von Neitberg die Bischofsweihe in Salzburg.[3] Als Bischof von Seckau nahm Hans von Neitberg seinen Sitz meistens auf der Burg von Leibnitz, die unter ihm wesentlich ausgebaut wurde. Er entfaltete im Stift Seckau zusätzlich eine rege Bautätigkeit, es gelang ihm aber auch die Schulden, die ihm sein Vorgänger hinterlassen hatte, zu tilgen. Er galt als großer Bücherfreund, und ihm wurde auch die Abfassung der ältesten Bischofschronik von Seckau zugeschrieben. In seine letzten Lebensjahren körperlich schwer angeschlagen, wurde er mit päpstlicher Zustimmung von einem Koadjutor, Friedrich von Perneck († 1414), unterstützt, der ihm als Bischof von Seckau nach seinem Tod nachfolgte.[4]

Literatur

  • Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), seine steirischen und österreichischen Besitzungen und seine Beziehungen zum Kloster Lilienfeld. In: Herwig Ebner (Hrsg.): Festschrift für Friedrich Hausmann. Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz, 1977. ISBN 3-201-01040-5. S. 409-442

Einzelnachweise

  1. vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 439
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 418
  3. vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 418f.
  4. vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 419

Anmerkungen

  1. Hinweise, vgl. Fritz Posch: Das steirische Ministerialengeschlecht der Nitberg-Neitberg (Neuberg), 1977, S. 418f. und S. 439
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
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