Türsprengung
Die Türsprengung (auch Zutrittssprengung oder als Oberbegriff: technischen Türöffnung) ist eine Methode zur gewaltsamen Öffnung von geschlossenen, versperrten oder verkeilten Türen mittels Sprengstoff. Es kann darunter aber auch generell das Aufbrechen (z. B. mechanisch, hydraulisch, thermisch) verstanden werden.
Vorgangsweise
Beim sprengtechnischen Öffnen einer geschlossenen Türe können der Riegel, das Schloss, die Scharniere oder die Tür im Gesamten zerstört werden.
Türsprengung durch Projektile
Die Türsprengung durch Projektile hat den Vorteil, dass diese teilweise aus größerer Distanz erfolgen kann, ohne den oder die Schützen zu gefährden. Die kann z. B., durch Schusswaffen, Panzerfäuste oder Kanonen erfolgen. Der Nachteil ist, dass im Raum befindliche Personen schwer verletzt oder getötet werden können.
In der Regel werden dabei das Schloss oder der Riegel zerstört. Scharniere sind unter Umständen von der Angriffsseite nicht sichtbar bzw. es benötigt genaueres Zielen.
Türsprengung durch aufgelegten Sprengstoff
Bei der Türsprengung durch aufgelegten Sprengstoff wird an der Stelle, an der die größte Zerstörung benötigt wird, eine Auflegerladung aus brisantem Plastiksprengstoff angebracht. Diese Methode ist recht einfach und führt schnell zum Erfolg (z. B. mit Hohlladung, Schneidladung, geballte Ladung, Sprengladung mit Wasser als Dämmung).[1] Die Sprengung kann bei richtiger Ladung so ausgeführt wrden, dass eine geringe Splitterwirkung entsteht.
Der Nachteil der Türsprengung durch an der Türe aufgelegten Sprengstoff ist, dass der Sprengbefugte unmittelbar hinter der geschlossenen Türe mit dem Sprengstoff hantieren muss und dieser, wenn z. B. durch die Türe geschossen wird, zur Explosion gelangen oder das Projektil den Sprengbefugten treffe kann.
Verwendung in der Praxis
Aufgrund der hohen Unfallgefahr und Nachteile (unter Umständen großer Sicherheitsabstand erforderlich – siehe auch Metallsprengung) wird die Türsprengung mit aufgelegtem Sprengstoff in der Praxis selten angewandt.[2]
Sprengtechnisch ist theoretisch jeder Sprengbefugte in Österreich in der Lage Türsprengungen durchzuführen. Geübt wird dies in der Regel jedoch nur von Mitarbeitern des Innenministeriums (z. B. Polizei) bzw. des Bundesministeriums für Landesverteidigung (Bundesheer).[3][4]
Weblinks
Türsprengung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
- Ben Slovan: Fehlgeschlagene Türsprengung durch die Polizei, Webseite: youtube.com.
- Türsprengung durch die Bundeswehr, Webseite: youtube.com.
- Türsprengung beim Salzburger Sprengtag, Webseite: sprengverband.at.
Einzelnachweise
- ↑ online, Webseite: bmi.gv.at, Zeitschrift: ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 7-8/21, S. 123 f.
- ↑ Abfrage des Rechtsinformationssystems des Bundes ergibt im Mai 2024 lediglich eine einzige gerichtliche Entscheidung: LVwG-M-64/001-2023, Webseite: ris.bka.gv.at, Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 19. Februar 2024. Die Höchstgerichte haben sich mit sprengtechnischen Zutrittssprengungen (Türsprengungen) bislang nicht befasst.
- ↑ Jägerbataillon 23: Kaderfortbildung "Sprengen", Webseite: bmlv.gv.at, abgerufen am 19. Mai 2024.
- ↑ Sprengwesen, Webseite: bmi.gv.at, Magazin 7-8/2020.