Ulrich I. von Perchau

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Ulrich (I.) von Perchau (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1361)[A 1], auch Ulrich von Stein, entstammte der obersteirischen Adelsfamilie der Stein von Perchau. Er war Kämmerer von Rudolf Otto (Rudott) von Liechtenstein ((† um 1378/79).

Herkunft und Familie

Ulrich (I.) von Perchau entstammte einer obersteirischen Adelsfamilie von Einschild-Rittern[A 2]. Er war wohl einer der Enkel von Konrad (II.) von Perchau / Stein († vor 1346) und vermutlich der Sohn von Otto (II.) von Perchau († um 1325). Er hinterließ keine Nachkommen.[1]

Leben

Ulrich (I.) von Perchau stiftete 1352 für seinen zu dieser Zeit bereits verstorbenen Bruder Gebolf der Kirche zu Mariahof (heute eine der Pfarrkirchen von Neumarkt in der Steiermark) eine am Rodelsberg gelegene sogenannte Schwaige für dessen Seelenheil, die ihm als "freies Eigen" oder "dienstrechtlich gebundenes Rode-Eigen" gehörte. Die Urkunde dieser Stiftung siegelte Rudolf Otto von Liechtenstein, als dessen Kämmerer Ulrich von 1359-1363 belegt ist. Noch 1374 wird er als Diener dieses Liechtensteiners genannt. Ulrich dürfte als Konventbruder im Kloster zu St. Lambrecht gestorben sein. Um 1374 bestätigte er, dass ihm Rudolf Otto von Liechtenstein dort eine Pfründe erwirkt hatte.[2]

Literatur

  • Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte sowie zur Genealogie obersteirischer Adelsfamilien (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. Band 28). Selbstverlag der Historischen Landeskommission für Steiermark, Graz, 1974, besonders S. 22

Einzelnachweise

  1. vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 21
  2. vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 22

Anmerkungen

  1. Daten nach Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 21
  2. Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.