Hans I. von Puchheim

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Hans (I.[A 1]) von Puchheim (* im 14. Jahrhundert, erstmals 1343 belegt; † im 14. Jahrhundert, nach dem 7. September 1369 und vor 1377)[A 2], auch Jans von Puchheim "der Ältere", entstammte der Familie der Puchheimer. Er darf nicht mit seinem gleichnamigen Verwandten Hans (II.) von Puchheim und Hans (III.) von Puchheim verwechselt.

Puchheimer Wappen im Wernigeroder Wappenbuch von Schaffhausen, entstanden in Süddeutschland im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts. Hans (I.) von Puchheim ist der erste seiner Familie, dessen Siegel ein Wappen hat.

Herkunft und Familie

Hans (I.) von Puchheim war ein Nachfahre von Pilgrim von Wang und einer der Söhne von Pilgrim (IV.) von Puchheim († um 1341/43) aus dessen Ehe mit Kunigunde Stuchsin von Trautmannsdorf. Er war der Bruder von Bischof Pilgrim von Salzburg und der jüngere Halbbruder Bruder von Heinrich IV. und Albero (V.) von Puchheim.

Hans (I.) von Puchheim war mit Sophie von Kapellen verheiratet, die 1365 als seine Gattin genannt ist. Aus dieser Ehe hatte er mehrere Kinder:[1]

  • Dorothea von Puchheim († nach 1394), erstmals genannt zusammen mit ihrem Vater 1352 ∞ (1. Ehe) mit Wolfger von Dachsberg († 1378), dem Bruder von Ulrich von Dachsberg; ∞ (2. Ehe) mit Georg von Liechtenstein zu Nikolsburg († um / vor 1394). Aus ihrer ersten Ehe hatte sie Kinder, für die ihr Schwager Ulrich, nach dem Tod ihres Mannes, die Vormundschaft ausübte[2]
  • Heinrich (VI.) von Puchheim († um / nach 1375), um 1371 genannt[2]
  • Hans (III.) von Puchheim († 1394)[2]
  • Margarethe von Puchheim († vor 1394) ∞ seit 1380 mit Otto von Liechtenstein zu Murau[3]
- Anna von Liechtenstein zu Murau († nach 1394)[3]
- Katharina von Liechtenstein zu Murau († nach 1394)[3]

Leben

Hans (I.) von Puchheim ist erstmals 1343 als Siegler einer Urkunde belegt. Dafür verwendete er Siegel mit dem Bindenschild. Sein väterliches Erbe war die im Lafnitztal gelegene Festung Blumau. Er dürfte sie zum neuen Zentrum der oststeirischen Besitzungen seiner Familie gemacht haben, wodurch die Burg Blumau, das bisherige Zentrum, seine Bedeutung verlor.[5] Zu dieser Zeit hatte die Burg Wagerberg (heute Teil von Bad Waltersdorf) bereits seine Funktion als Mittelpunkt der Verwaltung des Safentales verloren. 1418 wurde sie als Ruine ("öde Burgstall") bezeichnet.[1] Hans (I.) war "Pfleger"[A 3] zu Stift Rein und Lichtenwald (im heutigen Staat Slowenien). Er hielt sich meistens auf seinen Besitzungen im Herzogtum Steier auf, hatte aber auch Besitzungen im Weinviertel.[1]

Bereits 1355 legte Hans (I.) fest, dass er bei den Augustinern zu Wien beigesetzt werden wollte. Als Exekutor setzte er seinen Verwandten Martin Stuchs von Trautmannsdorf ein. Am 7. September 1369 verkaufte er zusammen mit seiner Ehefrau Sophie seinem Verwandten Heinrich von Rauhenstein seine Sechstel an der halben Stadt Zistersdorf, der Feste Drösing und dem Dorf Schrattenberg. In dieser Urkunde ist er letztmals genannt. Nach seinem Tod war Heinrich von Rauhenstein der Vormund für einige seiner Kinder.[1]

Literatur

  • Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter. Beiträge zur Geschichte des landsässigen Adels von Niederösterreich. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1978

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 42
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 43
  3. 3,0 3,1 3,2 vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 44
  4. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 44f.
  5. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 41

Anmerkungen

  1. Die Zählung orientiert sich an der Nummerierung von Christoph Tepperberg
  2. Hinweise, siehe Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter, 1978, S. 40
  3. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Dörfer etc. bedeutete die Verwaltung dieser Objekte. Der Pfleger war zum Beispiel für eine Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.