Heinrich Kramer

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Heinrich Kramer (* im 15. Jahrhundert, um 1430, in der damaligen Reichsstadt Schlettstadt; † im 16. Jahrhundert, um 1505, in Kremsier, damals Markgrafschaft Mähren), auch Heinrich Institoris oder Heinrich von Schlettstadt, gilt als einer der Wegbereiter der Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit. Er war ein Dominikanermönch und Inquisitor. Bekannt ist er heute noch als Autor des berüchtigten "Hexenhammers" und in Österreich auch wegen des Innsbrucker Hexenprozesses aus dem Jahr 1485.

Titelseite einer Ausgabe des "Hexenhammers" aus dem Jahr 1669

Leben

Heinrich Kramer war Angehöriger des Dominikanerordens und seit 1482 Prior des Dominikanerklosters in Schlettstadt. 1774 war er als Kreuzzugsprediger gegen den als Ketzer bekämpften "Böhmenkönig" Georg tätig.[1] 1475 wohnte er dem Judenprogrom im Hochstift Trient bei und führte für dieses im Auftrag des Fürstbischofs von Trient in Ravensburg und Überlingen Untersuchungen zur sogenannten "Ravensburger Judenverfolgung" durch, ein Progrom, das um 1430 unter der Herrschaft von König Sigismund im Bodenseegebiet stattgefunden hatte.[2] 1479 wurde er von Papst Sixtus IV. zum Ketzerei-Inquisitor "Alamania superior" bestellt.[1] Danach spezialisierte er sich auf die Verfolgung von Hexen. Nach seiner Beteiligung am ersten Hexenprozess in Ravensburg entwarf er den Text der Bulle Summis desiderantes affectibus, die Papst Innozenz VIII. 1484 auf sein Betreiben publizieren ließ. Mit dieser Bulle machte ihn Papst Innozenz VIII. zum Generalinquisitor gegen Ketzer, Zauberer und Teufelsbuhlen.[3] Nachdem Hexenprozess in Innsbruck verfasste er im Dezember 1486 das Buch Malleus Maleficarum, besser bekannt als "Hexenhammer", das als Anleitung für Hexenprozesse und Dank des Buchdruckes zum Bestseller avancierte.

Heinrich Kramers Wirken im heutigen Österreich

Tirol

Offensichtlich war der Innsbrucker Hexenprozess im Jahr 1485 sozusagen das Testgebiet, das sich Heinrich Kramer für seine nächste Hexenverfolgung gewählt hatte, nachdem er für seine Verfolgungen die Unterstützung von Papst Innozenz VIII. erlangt hatte. Die Gründe dafür sind für die Forschung bisher nicht eindeutig erkennbar. Auf Bitte von Heinrich Kramer, die der Papst unterstützt haben dürfte, ließ Erzherzog Siegmund "der Münzreiche" für diesen bereits am 8. Dezember 1484, also nur wenige Tage nach der Verabschiedung der sogenannten "Hexenbulle", ein Dokument ausstellen. In diesem wurde Heinrich Kramer für ein Jahr zur Ausführung seines päpstlichen Auftrages, also den Verfolgungen, für die Grafschaft Tirol und die "Vorderen Landen", über welche Siegmund damals herrschte, Sicherheit und freies Geleit zugestanden. Außerdem wurden in diesem Schreiben die dortigen weltlichen Amtsträger und Untertanen zur Unterstützung des Inquisitors aufgefordert. Das Schreiben legte aber auch fest, dass Heinrich Kramer in Abstimmung mit den bischöflichen Amtsträger handeln sollte.[4] Heinrich Kramer verwendete dieses Schreiben in seinem "Hexenhammer" als Referenz. Seine Behauptung dort, dass Erzherzog Sigmund seine Verfolgungen gefördert habe und er außerdem bei diesen vom Bischof von Brixen unterstützt worden war, entspricht durchaus den Fakten und wurde keineswegs von ihm erfunden, wie das in einigen wissenschaftlichen Arbeiten behauptet wird.[5] Den weiteren, für ihn äußerst unerfreulichen Verlauf des Innsbrucker Hexenprozesses hat Heinrich Kramer allerdings in seinem "Hexenhammer" verschwiegen.[6]

Heinrich Kramer reiste im Juli des Folgejahres nach Brixen, wo er sich die Unterstützung des für die Stadt Innsbruck zuständigen Bischofs sicherte und von dort Ende Juli nach Innsbruck weiter, wo er im Oktober 1485 einen Hexenprozess eröffnen ließ, den er im August und September 1485 durch Befragungen, Verhöre und einige Verhaftungen hatte vorbereiteten lassen. Dieser Prozess wurde jedoch zwei Tage nach der Eröffnung der Hauptverhandlung wegen schwerer Verfahrensfehler für null- und nichtig erklärt und "de facto" beendet.[7] Seine bischöfliche Vollmacht wurde wenig später widerrufen, außerdem wurde er am 8. November 1485 vom Landesfürsten daran erinnert, dass das freie Geleit demnächst ablaufen würde und zur Abreise aufgefordert. Heinrich Kramer blieb zunächst, obwohl in den Wochen danach auch der Bischof von Brixen ihm die Abreise nahelegte. Nach dessen Schreiben an den Inquisitor befürchtete dieser, dass er auch die Sicherheit von Heinrich Kramer nicht mehr gewährleisten könne, da inzwischen auch die Bevölkerung und besonders die Verwandten der im Prozess Beschuldigten seine Entfernung forderten. Erst im Februar 1486 gab Heinrich Kramer auf und reiste aus Innsbruck ab.[8] Der Innsbrucker Hexenprozess war für ihn eine schweren Niederlage, doch zeigt sein weiterer Lebensweg, dass er sich dadurch keineswegs entmutigt sah und schon gar nicht von weiteren Verfolgungen abzusehen bereit war.[6]

Salzburg

1493-1495 war Heinrich Kramer als Lektor der Theologie und Prediger in der Stadt Salzburg tätig. Nachdem ihm der Ordensgeneral der Dominikaner die Predigertätigkeit dort verboten hatte, wurde eine Verweisung aus dem Diözesangebiet des Erzbistums Salzburg ausgesprochen. Da sich jedoch der damalige Salzburger Fürsterzbischof Friedrich für ihn beim Ordensgeneral einsetzte, blieb er noch bis August 1495 in Salzburg.[9]

Literatur

  • Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. digital
  • Friedrich Merzbacher: Institoris, Heinrich. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 1974. ISBN 3-428-00191-5. Band 10. S. 175f. digital
  • Manfred Tschaikner: Hexen in Innsbruck? Erzherzog Sigmund, Bischof Georg Golser und der Inquisitor Heinrich Kramer (1484-1486). In: Der Schlern 88, Juli / August 2014, Heft 7/8, S. 84-102 digital
  • Manfred Tschaikner: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485 und die Gegner des Inquisitors Heinrich Kramer: Erzherzog Sigmnund, Dr. Johannes Merwart und Bischof Georg Golser. In: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 191-219 digital[A 1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. NDB, Bd. 10, S. 175
  2. vgl. Stefan Lang: Die Ravenburger Ritualmordbeschuldigungen von 1429/30 und ihre Auswirkungen. In: Andreas Schmauder - Jan-Friedrich Missfelder (Hrsg.): Kaftan, Kreuz und Kopftuch. Religiöse Koexistenz im urbanen Raum (15.-20. Jahrhundert) (= Ernst Otto Bräunche - Bernd Roeck (Hrsg.): Stadt in der Geschichte. Veröffentlichungen des Südwestdeutschen Arbeitskreises für Stadtgeschichtsforschung. Bd. 35). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2010. ISBN 978-3-7995-6435-9. S. 51
  3. vgl. NDB, Bd. 10, S. 176
  4. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 195ff.
  5. vgl. Manfred Tschaikner, in: Der Schlern, 2014, S. 86
  6. 6,0 6,1 vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 206
  7. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 195f.
  8. vgl. Manfred Tschaikner, in: Tiroler Heimat 82, 2018, S. 211f.
  9. vgl. Heinrich_Kramer. In: Salzburger Nachrichten: Salzburgwiki. abgerufen am 25. Dezember 2020

Weblinks

  Heinrich Kramer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Anmerkungen

  1. Es handelt sich bei diesem Essay um eine überarbeitete Fassung von Manfred Tschaikners Essay "Hexen in Innsbruck?
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