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Reumütig (früher auch Reumüthig bzw. Reumuth, siehe auch Reumütigkeit etc.[1]) bedeutet Reue zu empfinden und sich seiner Schuld bewußt sein. Im Strafrecht auch, die gefestigte innere Abkehr des Täters von seiner Tathandlung.

das Gemälde von Francisco Collantes zeigt einen reumütigen Heiligen Petrus

Herleitung des Wortes

Reumütig ist eine Wortzusammensetzung aus Reue und Mut. Johann Christoph Adelung führt in seinem Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart (Ausgabe Wien 1811) im Hinblick auf den Begriff Reue aus, dass dies ursprünglich Kummer bzw. Gram bedeutete und auch im Sinne von Betrübnis oder Trauer verwendet wurde. Im Wörterbuch der Deutschen Sprache wird zum Begriff „Reue“ ausgeführt, dass die ursprüngliche Bedeutung Gram, Kummer, Betrübnis, Schmerz um etwas Verlorenes, namentlich auch um einen Verstorbenen sei und es sich aus dieser allgemeinen Bedeutung entwickelte zu: Schmerz über etwas, das durch eigene Schuld geschehen ist und das man nun ungeschehen wünscht.

Gemäß Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm bezeichnet Mut das Innere eines Menschen nach allen seinen verschiedenen Seiten hin (zu Mute sein, in Stimmung sein, aber auch Wille, Entschluss, Entschlossenheit, Geistige Bewegung, Lebhafte Empfindung, Gesamtzustand des Fühlens und Begehrens. Ähnliche Wortzusammensetzungen mit Mut: übermütig, hochmütig, demütig, schwermütig etc.

Reumütig bzw Reumut bzw. Reumütigkeit bedeutet daher einen Gemütszustand, in dem ein Wesen Reue empfindet, sich seiner Schuld bewusst ist (auch im Sinne von reuevoll, selbstkritisch, zerknirscht, bußfertig etc.).

Beispiele

Aus dem reumütigen Verhalten des Verletzers kommt es in der Regel zur Empathie mit dem Verletzten. Dieser kann das reumütige Verhalten des Verletzers und eine daraus z. B. folgende Entschuldigung mit seiner Vergebung annehmen, wodurch die Verletzung zwar nicht ungeschehen gemacht wird, aber der erste Schritt zur Aufarbeitung und Annährung getan ist. Dies setzt beim Verletzten wiederum ein bedeutendes Maß an Großmut voraus.

Religion

Paulus erhielt bei seinem Aufenthalt in Makedonien von seinem Schüler Titus die Nachricht, dass die Korinther ihr Unrecht eingesehen hätten und reumütig zum Gehorsam zurückgekehrt seien. Daraufhin verfasste Paulus im Jahr 56 den 2. Brief an die Korinther (2Kor).

Im Koran wird mehrfach auf reumütiges Verhalten Bezug genommen (Tauba). So z. B. in

  • Sure 24:31 „Und kehrt alle reumütig zu Gott zurück (wa-tūbū ilā Llāh), ihr Gläubigen! Vielleicht wird es euch dann wohlergehen!“ oder in
  • Sure 66:8 fordert Gott die Gläubigen zu einer „aufrichtigen Umkehr“ (tauba naṣūḥ) auf und verspricht ihnen dafür den Eintritt ins Paradies.
  • Sure 46:15 „Siehe, ich wende mich dir reumütig zu (tubtu ilaika) und bin einer derjenigen, die sich ergeben haben“

Strafrecht

Ein reumütiges Geständnis im Sinne des § 34 Abs. 1 Z 17 StGB bedeutet, dass der Täter deutliche die innere Abkehr von seinen Taten zum Ausdruck bringt und ist dies nach § 209a StPO auch eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Kronzeugenstatus in Österreich.

Einzelnachweise

  1. engl.: remorseful; franz.: plein de remords.